| EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: IONOS Group SE / Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 // Aktienrückkauf – 7. Zwischenmeldung IONOS Group SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation 12.01.2026 / 10:11 CET/CEST Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die IONOS Group SE hat im Zeitraum vom 05. Januar 2026 bis einschließlich 09. Januar 2026 insgesamt 172.957 eigene Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms erworben, dessen Beginn mit Bekanntmachung vom 26. November 2025 gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 für den 26. November 2025 mitgeteilt wurde. Dabei wurden Aktien wie folgt erworben:
Somit beläuft sich das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 26. November 2025 durch die IONOS Group SE zurückerworbenen Aktien auf 1.027.759 Stück. Weitere Informationen gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind im Internet unter https://www.ionos-group.com/de/investor-relations/aktie/aktienrueckkauf.html Der Erwerb der eigenen Aktien erfolgte durch ein von der IONOS Group SE beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA-Handel).
Montabaur, den 12. Januar 2026 IONOS Group SE Der Vorstand 12.01.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Originalinhalt anzeigen: EQS News |
| Sprache: | Deutsch |
| Unternehmen: | IONOS Group SE |
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