EQS-AFR: Friedrich Vorwerk Group SE: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

EQS  | 
aufrufe Aufrufe: 108
A-
A+
Lesemodus
playAudio
playTeilen
Ein Kohlekraftwerk (Symbolbild).
- © Danicek/ iStock / Getty Images Plus / Getty Images

EQS Vorabbekanntmachung Finanzberichte: Friedrich Vorwerk Group SE Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten Friedrich Vorwerk Group SE: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG 22.07.2026 / 07:22 CET/CEST Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Hiermit gibt die Friedrich Vorwerk Group SE bekannt, dass folgende Finanzberichte veröffentlicht werden: Berichtsart: Konzern-Finanzbericht (Halbjahr/Q2) Sprache: Deutsch Veröffentlichungsdatum: 13.08.2026 Ort: https://www.friedrich-vorwerk-group.de/de/investor-relations/finanzberichte/ Sprache: Englisch Veröffentlichungsdatum: 13.08.2026 Ort: https://www.friedrich-vorwerk-group.de/en/investor-relations/financial-reports/

22.07.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Originalinhalt anzeigen: EQS News


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Friedrich Vorwerk Group SE
Harburger Straße 19
21255 Tostedt
Deutschland
Internet: www.friedrich-vorwerk-group.de
LEI Code: 529900NBM89YAM5ENI18
 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2369630  22.07.2026 CET/CEST


Dein Kommentar zum Artikel im Forum

Jetzt anmelden und diskutieren Registrieren Login

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.

Themen im Trend