Cum-Ex-Whistleblower Seith muss erneut vor Schweizer Gericht

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Die Skyline von Frankfurt hinter der Innenstadt.
- © typhoonski / iStock / Getty Images Plus / Getty Images

LAUSANNE (dpa-AFX) - Der in Deutschland als Cum-Ex-Whistleblower gefeierte Stuttgarter Anwalt Eckart Seith soll sich in der Schweiz erneut vor Gericht verantworten. Das Bundesgericht in Lausanne hat die Beschwerde der Oberstaatsanwalt von Zürich gegen ein früheres Urteil stattgegeben und den Fall erneut an das dortige Obergericht verwiesen. Seith zeigte sich in einer ersten Reaktion ungerührt. Er sei nicht überrascht, sagte er der dpa.

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Die Schweizer hatten Seith Wirtschaftsspionage vorgeworfen, weil er deutschen Behörden Schweizer Bankdokumente präsentierte, die die Verfahren um die illegalen Cum-Ex-Geschäfte maßgeblich ins Rollen brachten. Mit ihm waren zwei deutsche ehemalige Mitarbeiter der Bank J. Safra Sarasin angeklagt.

Das Verfahren begann in Zürich 2019 und ging durch mehrere Instanzen. Es wurde 2024 eingestellt, weil der zuerst ermittelnde Staatsanwalt nicht unvoreingenommen gewesen sei, hieß es zur Begründung. Das akzeptierte die Oberstaatsanwaltschaft nicht. Das Bundesgericht gab ihr nun Recht.

Milliardenbetrug

Die Staatsanwaltschaft argumentiert, dass die Weitergabe interner Schweizer Bankdokumente an deutsche Behörden wirtschaftlicher Nachrichtendienst ist, unabhängig davon, dass damit schwere Straftaten aufgedeckt wurden. Banken gelten nach Schweizer Gesetz als Geheimnisträger, die vertrauliche Dokumente nicht weitergeben dürfen. Seith hatte als Anwalt des Drogerieunternehmers Erwin Müller, der bei illegalen Cum-Ex-Geschäften seiner Schweizer Bank Millionen verloren hatte, mit solchen Dokumenten zur Aufarbeitung eines Milliardenbetrugs gegen den deutschen Staat und andere Länder beigetragen.

"Die Aufklärung schwerer Straftaten auch durch Geheimnisträger ist von der europäischen Rechtsordnung gewünscht und gedeckt", sagte Seith der dpa. "Ich erwarte nicht, dass die Schweiz sich außerhalb der europäischen Rechtsordnung stellt."

Die Cum-Ex-Machenschaften

Bei den Cum-Ex-Geschäften sind Aktien rund um den Dividendenstichtag so schnell hin- und hergeschoben worden, das die Behörden den Überblick verloren und Beteiligte sich Kapitalertragsteuer erstatten ließen, die sie vorher gar nicht gezahlt hatten. In den vergangenen Jahren sind mehrere Beteiligte von deutschen Gerichten zu Haftstrafen verurteilt worden./oe/DP/jha



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