dpa-AFX  | 
aufrufe Aufrufe: 1388

Bund greift bei Familienreservierung nicht ein

BERLIN (dpa-AFX) - Der Bund als Eigentümer der Bahn sieht das geplante Aus für die Familienreservierung in den Fernzügen als unternehmerische Entscheidung, lässt aber auch Zweifel daran erkennen. Die Entscheidung falle ins operative Geschäft der Bahn, sagte ein Sprecher des Verkehrsministeriums in Berlin. "Gleichwohl kann man wohl hinterfragen, ob es aktuell das richtige Signal ist." Dennoch bleibe es Aufgabe der Bahn, ihre Tarifpolitik selbst zu gestalten.

play Anhören
share Teilen
feedback Feedback
copy Kopieren
newsletter
font_big Schrift vergrößern
Flagge der Bundesrepublik Deutschland.
Quelle: - pixabay.com:

Der bundeseigene Konzern hat angekündigt, dass Familien von diesem Sonntag an nicht mehr zum Pauschalpreis beliebig viele Sitzplätze für sich und Kinder reservieren können. Stattdessen müssen alle Reisenden

- auch Kinder - jeweils für eine Reservierung zahlen. Zusätzlich wird

der Preis für eine Reservierung in der zweiten Klasse um 30 Cent teurer und liegt dann bei 5,50 Euro pro Platz. In der ersten Klasse kostet der feste Platz dann 6,90 Euro statt 6,50 Euro.

Ministerium: Bahn weiterhin sehr kinderfreundlich

Gegen die Pläne ist auch aus den Koalitionsfraktionen von Union und SPD Kritik laut geworden. Die Bahn hatte zuletzt erklärt, ungeachtet der Proteste daran festhalten zu wollen. Der Ministeriumssprecher betonte, es sollte trotz aller Kritik am Wegfall der Familienreservierung nicht vergessen werden, dass die Bahn weiterhin "ein sehr kinderfreundlicher Verkehrsträger" bleibe. So könnten alle Kinder bis 14 Jahren in Begleitung kostenfrei mitgenommen werden./sam/hoe/DP/jha

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Weitere Artikel des Autors

Themen im Trend