BitGo BaFin-Lizenz jetzt MiCA-konform: Reguliertes Krypto-Trading in Europa
BitGo Europe erhält eine BaFin-Erlaubnis für reguliertes Krypto-Trading und baut sein MiCA-konformes Angebot in Europa aus
BitGo, einer der ältesten und etabliertesten Anbieter von Krypto-Infrastruktur, weitet sein Europageschäft aus. Die deutsche Tochtergesellschaft BitGo Europe GmbH hat von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Erweiterung ihrer bestehenden MiCA-Lizenz erhalten und darf nun auch regulierte Krypto-Handelsdienste in Europa anbieten.
Mit Sitz in Frankfurt bietet BitGo institutionellen Investoren damit ab sofort Zugang zu einem MiCA-konformen OTC-Tradingdesk und einer elektronischen Handelsplattform für Spot-Trading. Über aggregierte Liquidität von Dutzenden Marktteilnehmern können tausende digitale Assets und Stablecoins zu wettbewerbsfähigen Konditionen gehandelt werden.
BitGo kombiniert das neue Angebot mit seiner bestehenden institutionellen Verwahrung, Staking- und Settlement-Lösungen. Laut Brett Reeves, Head of European Sales and Go Network, sei dies ein “Game-Changer” für europäische Institutionen, da Kunden nun tiefe Liquidität nutzen können, während ihre Assets weiterhin reguliert in Cold Storage verwahrt bleiben.
Die Genehmigung der BaFin gilt als wichtiger Meilenstein: BitGo zählt damit zu den wenigen Anbietern, die ein vollständiges Full-Stack-Angebot aus Custody, Trading, Staking und Settlement unter europäischer Regulierung bereitstellen. Für den Standort Europa bedeutet dies einen weiteren Schritt in Richtung eines gereiften digitalen Asset-Ökosystems.
Empfohlenes Video
Fed-Entscheid: Warum diese Solana-Coins jetzt profitieren können!
Hinweis:
ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen.
Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich
dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch
eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link
„Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für
diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.