Binance zieht Bilanz nach Europa-Aus: "Risiko" durch MiCA gestiegen?

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Auswertung von Unternehmsdaten (Symbolbild).
- © rawpixel.com / Pexels

Mit der MiCA-Verordnung hat die Europäische Union den Krypto-Markt unter ein einheitliches Regelwerk gestellt. Für Binance hatte das weitreichende Folgen. Da die größte Krypto-Börse der Welt bis zum Ablauf der Übergangsfrist keine Lizenz erhielt, musste sie ihr Angebot für Millionen EU-Kunden Anfang Juli weitgehend einstellen. Einige MiCA-konforme Börsen lockten ehemalige Binance-Kunden mit Prämien. Laut Co-CEO Richard Teng kam es jedoch nicht zu einem großen Wechsel zur Konkurrenz.

Auf dem Reuters NEXT Asia Summit in Singapur zog Teng nun erstmals öffentlich Bilanz. Seinen Aussagen nach hätten rund 70 Prozent der betroffenen Nutzer ihre Kryptowährungen auf selbstverwahrte Wallets übertragen, lediglich 30 Prozent seien zu MiCA-regulierten Handelsplattformen gewechselt. Die Zahlen lassen sich nicht unabhängig prüfen.

Teng nutzte die Daten für Kritik an der europäischen Krypto-Regulierung. Wer seine Vermögenswerte in Self-Custody verwahre, unterliege weder den Geldwäsche- noch den Identitätsvorgaben, die für regulierte Krypto-Börsen gelten. Vor diesem Hintergrund stellte der Binance-Co-CEO die Wirksamkeit der MiCA-Verordnung infrage: “Erfüllt das MiCA-Regelwerk dann seinen Zweck, nämlich sicherzustellen, dass das Risiko für die Nutzer minimiert wird? Denn sobald das Geld in einer selbst gehosteten Wallet landet, steigt das Risiko tatsächlich”.

Welche Krypto-Börsen bereits über eine MiCA-Lizenz verfügen, zeigt unsere Übersicht. Hier gehts zum Vergleich aller EU-regulierten Anbieter.

Europa bleibt Schlüsselmarkt

Trotz des Rückzugs hält Binance nach eigenen Angaben an einer Rückkehr in die Europäische Union fest. Mehrere Mitgliedstaaten hätten das Unternehmen eingeladen, einen neuen Lizenzantrag einzureichen, erklärte Teng, ohne die Länder zu nennen. Binance hatte seinen Antrag in Griechenland kurz vor Ablauf der MiCA-Übergangsfrist zurückgezogen und angekündigt, die Zulassung stattdessen in einem anderen EU-Mitgliedstaat anzustreben.



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