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BGH verhandelt zu Online-Kündigung von Fitnessstudiovertrag

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigt sich am Donnerstag (11.00 Uhr) mit der Frage, wie die Bestätigungsseite bei der Online-Kündigung eines Fitnessstudiovertrags gestaltet sein muss. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) klagt in dem Verfahren gegen die Fitnesskette FitX. Ein Urteil wird erst an einem späteren Termin erwartet. (Az. I ZR 200/25)

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Ein Richterhammer (Symbolbild).
Quelle: - pexels.com:

Nach Auffassung des vzbv entspricht die Gestaltung der Webseite, auf der Kundinnen und Kunden die Kündigung ihres FitX-Vertrages bestätigen können, nicht den gesetzlichen Anforderungen. Denn neben dem Kündigungsformular wird dort auch prominent auf die Alternative hingewiesen, den Vertrag nur zu pausieren, statt ihn zu kündigen. Das Unternehmen mit Sitz in Essen ist nach eigenen Angaben der zweitgrößte Fitnessanbieter in Deutschland.

Seite muss "unmittelbar und leicht zugänglich" sein

Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist klar geregelt: Wer einen Vertrag online abschließen kann, muss ihn auch online kündigen können. Die Vorgaben dazu, wie der Anbieter die Online-Kündigung konkret ausgestalten muss, stehen in Paragraf 312k. Demnach müssen Schaltflächen und Bestätigungsseite etwa "ständig verfügbar sowie unmittelbar und leicht zugänglich sein".

Eine FitX-Sprecherin erklärte vor der Verhandlung, die Vertragspause sei keine beliebige Werbealternative, sondern in den Geschäftsbedingungen von FitX klar geregelt. "Für Mitglieder, die ihren Vertrag nicht beenden, sondern nur vorübergehend pausieren möchten, ist dieser Hinweis daher eine sachliche Information über eine bestehende Vertragsoption. Die Kündigungsmöglichkeit wird dadurch weder ersetzt noch ausgeschlossen."/jml/DP/jha

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