Das Bundesfinanzministerium hatte seinen Referentenentwurf am 30. September veröffentlicht. Gewinne aus sogenannten "Tauschkryptowerten" wie Bitcoin sollen demnach künftig als Einkünfte aus Kapitalvermögen behandelt werden. Für neu erworbene Kryptowerte würde die bisherige Möglichkeit entfallen, Veräußerungsgewinne nach einer Haltedauer von mehr als einem Jahr steuerfrei zu realisieren. Für vor dem 1. Januar 2027 angeschaffte Kryptowerte sieht der Entwurf einen Bestandsschutz vor.
Politisch richtet sich der Blick vor allem auf CDU und CSU. Mehrere Abgeordnete sowie die Bundestagsfraktion hatten eine Verschärfung der bestehenden Regelung zuvor kritisch bewertet. Besonders deutlich positionierte sich Fritz Güntzler, finanzpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, im Mai: "Eine Verschärfung der Krypto-Besteuerung ist im Koalitionsvertrag nicht vereinbart."
Auch in Gesprächen, die BTC-ECHO mit Unions-Vertretern geführt hat, wurde immer wieder darauf verwiesen, dass die einjährige Haltefrist Teil eines steuerlichen Gleichklangs mit Gold und Fremdwährungsgeschäften sei. Ihre isolierte Abschaffung für Kryptowerte würde diese Systematik durchbrechen.
Vor der geplanten Kabinettsbefassung stellt sich deshalb die Frage, ob die Union an ihrer bisherigen Position festhält.
Die Initiative ProHaltefrist sieht darin auch eine Frage des Vertrauensschutzes. "Wenn Abgeordnete und der finanzpolitische Sprecher der Union den Bürgern schriftlich erklären, dass es keinen Anlass für eine Änderung gibt und eine solche Verschärfung nicht im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, dann muss sich Politik an diesen Aussagen messen lassen", sagt Initiatorin Nicole Nowak.
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Sie verweist zudem auf die 44.439 Mitzeichnungen der Petition. "Viele Anleger haben ihre langfristige Vermögensplanung auf Grundlage der bestehenden Rechtslage getroffen. Für sie ist die Frage des Vertrauensschutzes nicht abstrakt, sondern ganz konkret."
Auch die bisherige Unterscheidung zwischen Handel und langfristigem Vermögensaufbau sei aus Sicht der Initiative relevant. "Wer Bitcoin über Jahre hält, handelt wirtschaftlich anders als jemand, der kurzfristig auf Kursbewegungen spekuliert", so Nowak. "Wenn diese Differenzierung abgeschafft werden soll, muss die Politik nachvollziehbar erklären, warum."
Am 12. Oktober können die Petenten ihre Argumente vor dem Ausschuss vortragen und Fragen der Abgeordneten beantworten. Auch Vertreter der Bundesregierung stehen für Fragen zur Verfügung. Zwei Tage später soll sich das Bundeskabinett mit dem Referentenentwurf befassen.
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