da hier im Board viel über Versicherungen und den Garantiezins geschrieben wird:Bei der Pensionsrückstellung muss das Unternehmen bezogen auf die Rückstellung einen Rechnungszins von 6% aus steuerrechtlichen Gründen annehmen,d.h.die jährlichen Zuführungen zur Pensionsrückstellung müssen eine Kapitalrendite von 6% unterstellen.
Herzlichen Glückwunsch! Wie soll "Stahlkrause"am Kapitalmarkt 6% erzielen,wenn die grossen Instis nun schon bei 3.25% schwächeln?
Im übrigen liegen i.d.R. die Pensionsrückstellunge nicht in cash auf der Bank oder in festverzinslichen Wertpapieren etc.,sondern sind im Unternehmen investiert-Maschinen,Gebäude...
Prinzipiell dienten die Pensionsrückstellungen in den fetten Jahren also dazu,den Gewinn des Unternehmens steuerlich zu minimieren um die buchhalterischen Aufwendungen zur Pensionsrückstellung.
Damit wurde des weiteren der Aufwand an Fremdkapital-vulgo:Darlehen heruntergefahren.Nun beginnt die Zeit der Abrechnung,wenn die Betriebsrentner ihre Pensionen verlangen und der Gewinn des Unternehmens gering bzw.nicht vorhanden ist.Do you remember AEG?Die sind über ihre ungedeckten Pensionsverpflichtungen in den Konkurs gegangen.Die Pensionen sind seitdem zwar durch den Pensionssicherungsverein geschützt.Das hilft dem betroffenen Unternehmen aber nicht.
Sprengstoff pur!
Ciao B.L.