Zapf Creation AG: Hauptversammlung beschließt Herabsetzung des Grundkapitals im vereinfachten Verfahren durch Zusammenlegung von Aktien
Rödental, 03. Juli 2013 - Die ordentliche Hauptversammlung der Zapf Creation AG hat am 3. Juli 2013 eine vereinfachte Kapitalherabsetzung gemäß §§ 229 ff. AktG durch eine Zusammenlegung der Aktien im Verhältnis 3:1 beschlossen. Durch die Kapitalmaßnahme wird sich das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 19.295.853,00, eingeteilt in 19.295.853 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien, um EUR 12.863.902,00 auf EUR 6.431.951,00, eingeteilt in 6.431.951 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien, verringern.
www.finanznachrichten.de/...-zusammenlegung-von-aktien-016.htm