Yahoo soll zum Filtern gezwungen werden

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Yahoo soll zum Filtern gezwungen werden

 
08.12.01 22:27
Yahoo soll zum Filtern gezwungen werden

Vor einem Jahr hatte ein französisches Gericht das US-amerikanische Portal Yahoo.com mit Sitz in Kalifornien dazu verurteilt, den Zugang zu Auktionen, auf denen Nazi-Andenken angeboten werden, für französische Internetbenutzer zu sperren. Technisch, so der Richter, sei dies möglich. Die Verbreitung von rassistischen und antisemitischen Inhalten ist in Frankreich verboten, in den USA sind solche Inhalte, wenn sie nicht direkt zur Gewalt aufrufen, weitgehend von der Verfassung geschützt.

Yahoo hatte zwar zwischenzeitlich die beanstandeten Angebote aus den Auktionen entfernt, kam dem Urteil des Richters aber nicht nach, der bei Nichtbeachtung Geldstrafen in Aussicht gestellt hatte. Yahoo selbst ist Ende des letzten Jahres in Kalifornien vor ein Gericht gezogen, um die Frage klären zu lassen, ob französisches Recht in den USA Geltung haben könne. Am 7. November entschied das Gericht, dass das französische Verbot der Verbreitung von rassistischen und antisemitischen Inhalten in den USA die verfassungsrechtlich gesicherte Meinungsfreiheit einschränkt. Ein US-Unternehmen sei einzig den Gesetzen unterworfen, die in den USA gelten, weswegen Yahoo keine Filter installieren müssen.

Die ursprünglichen Kläger, die beiden Anti-Rassismusbewegungen LICRA und die Union des Etudiants Juifs de France, haben nun gegen das Urteil des kalifornischen Bezirksgericht Widerspruch eingelegt und angekündigt, den Fall, wenn notwendig, auch bis zum Obersten Gericht zu bringen. Für den Präsidenten der Liga gegen Rassismus und Antisemitismus (LICRA), Marc Knobel, der übrigens auch die Klage gegen französische Internetprovider eingebracht hatte, um sie zur Sperrung des US-Hassportal front.14.org zu bringen ( Einladung zum Filtern), ist es ein Skandal, dass Nazi-Nostalgiker die Meinungsfreiheit verbiegen und missbrauchen können.

Der US-Anwalt der beiden französischen Organisationen, Ronald Katz, glaubt allerdings, dass im Berufungsverfahren durchaus Chancen auf eine Anerkennung des französischen Urteils bestünden, zumal der Richter eingeräumt habe, dass sein Urteil nur vorläufig sein könne.

Quelle: www.heise.de/newsticker/data/fr-08.12.01-000/

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