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WKM - 777900 Abschlusszock für dieses Jahr?

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Passende Knock-Outs auf Brent Crude Rohöl ICE Rolling

Strategie Hebel
Steigender Brent Crude Rohöl ICE Rolling-Kurs 4,70 8,19
Fallender Brent Crude Rohöl ICE Rolling-Kurs 5,00 9,75 15,07
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen finden Sie jeweils hier: DE000VK3E149 , DE000VK1HZQ6 , DE000VX768A9 , DE000VG26S07 , DE000VK7B948 .Bitte informieren Sie sich vor Erwerb ausführlich über Funktionsweise und Risiken. Bitte beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung.

Beiträge: 2.776
Zugriffe: 346.923 / Heute: 4
WKM Terrain- un. kein aktueller Kurs verfügbar
 
tbhomy:

Suchet, so werdet ihr finden...

 
11.09.17 09:50
"In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen von WKM Terrain- und Beteiligungs-AG, Engelbertstraße 25, 81241 München, (AG München HRB 107818), gesetzlich vertreten durch den Vorstand Hans Heinrich Kainz, Humboldtstraße 33, 8010 Graz (Österreich), findet mit Genehmigung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Verfügbar sind EUR 41.613,54 Verteilungsmasse; zu berücksichtigen sind Forderungen in Höhe von EUR 7.286.142,94. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts München - Insolvenzgericht - Geschäftszeichen 1506 IN 3249/03 niedergelegt. Dr. Wolfgang Ott Rechtsanwalt Insolvenzverwalter"

http://www.ariva.de/forum/...r-dieses-jahr-428281?page=85#jumppos2127
http://177766.homepagemodules.de/...nd-Beteiligungs-AG-WKN-WKN-1.html

Danach wurde, wie im abgelegten Schlussverzeichnis dargelegt und - siehe oben - veröffentlicht vom Gericht nach §394 FamFG die Löschung der AG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen eingeleitet:

"Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen nach § 394 FamFG zu löschen."

http://www.ariva.de/forum/...r-dieses-jahr-428281?page=93#jumppos2344

Noch einmal zum Nachvollziehen...
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Gartenzwergn.:

nein tbhomy,

 
11.09.17 11:27
ich meine etwas offizielles, wie z.B. bei dieser Mitteilung.
Ist zwar eine völlig andere Firma aber um es besser zu verdeutlichen bitte ich um Nachsicht.

Also da steht klar die Insolvenz wird aufgehoben, und so etwas meine ich.

Beispiel aus: www.Insolvenzbekanntmachungen.de5 IN 828/10


-
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

BÖWE SYSTEC Beteiligungs- und Verwaltungs GmbH, Werner-von-Siemens-Str. 1, 86159 Augsburg, vertreten durch den gesetzlichen Vertreter Bialowons Oliver, geboren am 25.01.1969, Werner-von-Siemens-Straße 1, 86159 Augsburg
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRB 8992
- Schuldnerin -
-
Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n .

Der Insolvenzbeschlag bleibt
hinsichtlich eines evt. Quoteneingangs aus dem Verfahren der WANDERER-WERKE AG und eines Guthabens gem. § 37 Abs. 5 KStG beim Finanzamt Günzburg, Krumbach (eine diesbezügliche Nachtragsverteilung liegt schon vor)
aufrechterhalten.
Gleichzeitig wird die Nachtragsverteilung der Erstattungsbeträge hieraus angeordnet (§ 203 InsO).
Mit der Nachtragsverteilung wird der Insolvenzverwalter Dipl.-Kfm. Werner Schneider beauftragt.
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 22.05.2017


Antworten
tbhomy:

Die Meldung...

 
11.09.17 11:44
...des Insolvenzgerichts zur Aufhebung Ende 2008 steht nicht mehr im Insolvenzregister.

"Sicher ist jedenfalls, dass der Schlusstermin am 11.08.2008 stattfand und das Insolvenzverfahren am 13.11.2008 aufgehoben wurde."

177766.homepagemodules.de/...nd-Beteiligungs-AG-WKN-WKN-1.html

Meinst du, der LoS hat sich das ausgedacht ??

Außerdem ist es doch völlig logisch, dass das Insolvenzverfahren beendet ist, denn wie kann die AG aus dem Handelsregister gelöscht werden, falls das Insolvenzverfahren noch nicht beendet wäre ?

Und wäre das Verfahren nicht beendet, hätten die Hamburger gar nicht erst ihren Versuch starten müssen. LOL. Sollte klar sein.

Kannst ja mal beim Gericht nachfragen. Für eine kleine Gebühr bekommst du sicherlich eine Kopie. Meine Meinung.
Antworten
Gartenzwergn.:

und dann braucht man ca.4 Jahre

 
11.09.17 12:44
um die Löschung zu beantragen ? Wie geht denn sowas ? Und weitere ca. 5 Jahre und es íst immer noch nicht gelöscht ???
Antworten
tbhomy:

#2429

 
11.09.17 13:01
4 Jahre bis zur Löschung. Falls z.B. das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft oder andere Behörden noch offene Ansprüche besitzen, dauert es mitunter länger, bis das Gericht die Akte der AG bereit ist, komplett zu schließen.

Wer sich auskennt mit §201ff InsO, dürfte Bescheid wissen.

dejure.org/gesetze/InsO/201.html
Antworten
tbhomy:

#2429

 
11.09.17 13:08
5 weitere Jahre ohne Löschung ergibt sich aus §394 FamFG und dem Widerspruchsrecht. Warum die AG allerdings gleich 5 Jahre und nicht vlt. 1-2 Jahre ohne Löschung am Leben erhalten werden konnte und das Verwaltungsverfahrensgesetz nicht früher eingeschritten ist, um in Rechtsfolge den Gegenstandswert des Widerrufs formaljuristisch zu prüfen und danach zu handeln, ist auch mir ein Rätsel.

Zumindest dürfte es gesetze-seitig nun weitergehen. Manchmal muss man ein wenig anschupsen. ;-)  
Antworten
Gartenzwergn.:

#2430

 
12.09.17 11:26
danke tbhomy für Deine sachkundigen Darlegungen.
Was ich mir so allgemein rausgelesen habe kann nach Aufhebung der Insolvenz wohl die offenen Forderungen auf "normalen Wege" wieder eingeklagt werden. Dann müßte es ja auch keine 4 Jahre dauern, oder ?
Antworten
tbhomy:

#2432

 
12.09.17 13:10
Wo nichts zu holen ist, kann man nichts einklagen, oder ? Man wartet einfach bis zur Löschung. Kommt noch wider Erwarten Geld rein, geht es in die Nachtragsverteilung und damit hätte sich das Warten zumindest für die Gläubiger ein wenig gelohnt.

Die Aktionäre sind seit dem Schlusstermin raus, da kein Insolvenzplan und damit auch keine Forsetzung der AG mehr möglich ist nach §218 Inso und §274 AktG.

Die AG dürfte damit bis auf das Thema Nachtragsveteilung bis zur Löschung wertlos sein.

/Ironie on
Müssen die Hamburger ihr Geld nach der erfolglosen HV nun im Rahmen einer Nachtragsverteilung den Gläubigern überlassen ? ;-)
/Ironie off

Meine Meinung.
Antworten
Gelöschter Beitrag. Einblenden »
#2434

Gartenzwergn.:

#2433

 
12.09.17 14:38
ganz so kann ja nicht sein, weil die Mitteilung mal zu lesen war, daß irgendwo eine Beteiligung erworben wurde........ und das geht ja bekanntlicherweise von Nichts nicht.
Antworten
Gartenzwergn.:

#2434

 
12.09.17 14:39
Minni stell doch bitte den Artikel mal rein hier, danke.
Antworten
tbhomy:

#2435

 
12.09.17 14:50
Gibt es denn überhaupt eine Beteiligung ? Noch dazu eine bilanzwirksame ?
Antworten
Gartenzwergn.:

wer soll das wissen,

 
12.09.17 15:11
bei den spärlichen Informationen ?
Antworten
Gartenzwergn.:

soweit ich mich erinnere,

 
12.09.17 15:24
gab es Ende 2016 eine Hauptversammlung, die ganzen Nachrichten dazu sind nicht da sowie ca 10 Stimmrechtsmitteilungen in 2017 auch nicht zu lesen. Wozu dann NEWS ???
Antworten
tbhomy:

Aua.

 
12.09.17 15:29
Hat wenig Sinn hier, darüber zu diskutieren. wenn sich einige nicht einlesen. Unfassbar, kann man den Thread auch gleich zumachen...

Gibt es irgendwelche rechtskräftigen Beschlüsse ?

Gibt es einen Aufsichtsrat ?

Gibt es eine operative AG oder ist die AG noch immer aufgelöst ?

Kann man diese AG noch fortführen ?

Alles geklärt hier im Thread....einfach mal anfangen zu lesen.

Antworten
Gartenzwergn.:

Aua,aua

 
12.09.17 15:57
der Thread ist die eine Seite, die andere Seite ist die Sache mit den Veröffentlichungen egal ob in oder nicht in Insolvenz.  
Antworten
tbhomy:

Ist doch veröffentlicht !

 
12.09.17 16:13
UND hier im Thread zu LESEN, Gartenzwernase ! Was ist los mit dir ? Wer Erfolg haben will, muss auch etwas dafür tun.

Reichlich Antworten:
www.finanznachrichten.de/...km-terrain-und-beteiligungs-ag.htm

Schwierig, schwierig mit einigen hier auf Ariva.  
Antworten
Gartenzwergn.:

ja dort und wozu gibt es hier NEWS ?

 
13.09.17 07:45
danke für Deinen Hinweis, da merkt man Du bist ein alter Hase.

Habe mal aus dem Bericht vom 15.11.2016 entnommen :
Im Juli 2016 hat die Gesellschaft neues Vermögen in Form einer Unternehmensbeteiligung erworben. Gleichzeitig steht jedoch nach Überzeugung des neuen Liquidators fest, dass die Gesellschaft seit Anzeige der Masseunzulänglichkeit im Jahr 2008 Verbindlichkeiten gegenüber neuen Gläubigern eingegangen ist, die das derzeit vorhandene Vermögen übersteigen könnten.

Quelle: www.finanznachrichten.de

kommt die Frage nun auf: aus was ( Nichts ? ) erworben, diese neue Unternehmensbeteiligung ?
Antworten
tbhomy:

#2443

 
13.09.17 08:36
Ich kann nur jedem raten, das folgende - vor Allem Beitrag #34 - aufmerksam zu studieren:

177766.homepagemodules.de/...nd-Beteiligungs-AG-WKN-WKN-1.html

Von welchen Mitteln sollte denn eine Beteiligung bezahlt worden sein, wo doch Vermögenslosigkeit vom Gericht testiert wurde ? Eine Schenkung ? Da freuen sich die Gläubiger, die noch offene Forderungen haben. ;-)

Wer mit mehr als einem Taschengeld investiert und nicht sicher ist, wie er handeln soll, sollte unbedingt einen Anwalt hinzuziehen, um sich umfassend über die Fakten, die Träuime und die Spielchen hier zu informieren.

Nur meine Meinung.
Antworten
Gartenzwergn.:

#2444

 
13.09.17 20:10
wie Du siehst Fragen über Fragen und keine Antworten.....
Ob da ein Anwalt helfen kann, wohl eher nicht........
wer glaubt denn an Schenkung, der glaubt auch an den Klapperstorch, klapp, klapp
ist schon Alles etwas seltsam......
Antworten
tbhomy:

#2445

 
13.09.17 20:46
Von deiner Warte aus vielleicht. Andere sind hier sicherlich im Thema und haben die wichtigsten Fragen bereits für sich geklärt.

Sonst gäbe es nur Käufer. ;-)
Antworten
tbhomy:

Gartenzwegnase

 
13.09.17 20:48
Ich bin mir sicher, dass dir ein Anwalt helfen könnte. Du scheinst auch bei der WKM Terrain nicht sehr im Thema zu sein. Meine Meinung.
Antworten
Gartenzwergn.:

ich glaube eher, daß hier

 
13.09.17 21:47
keiner im Thema ist. Auch Du nicht, weil Du hast auch Fragen über Fragen. Weißt auch nicht wohin der Hase hoppelt. von Nichts über Schenkung bis.....
Antworten
tbhomy:

Guter Witz.

 
13.09.17 22:27
Fang mal an zu lesen, was ich bisher gepostet habe....du scheinst nicht einmal das BGH-Urteil, welches hier im Mittelpunkt steht, zu kennen.

vlt. wird dir dann einiges deutlicher...nachti.
Antworten
Gartenzwergn.:

tja da kann man nur sagen

 
13.09.17 23:13
GUTE NACHT
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