...als ob die Probanden mit ihrer Eingabe eines zweiten Insolvenzverfahrens auf Widerstand gestoßen sind. ;-)
Warum sonst sollte die Prüfung der Möglichkeiten so lange andauern ?
§ 201 - Rechte der Insolvenzgläubiger nach Verfahrensaufhebung
Zur Erinnerung: Diese AG stand bereits kurz vor der Löschung aus dem Handelsregister. Von Amts wegen ! Theoretisch gäbe es diese AG seit 2012 gar nicht mehr...
Quelle: www.unternehmensregister.de
Amtsgericht München Aktenzeichen: HRB 107818 Bekannt gemacht am: 29.02.2012 12:00 Uhr
In ( ) gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.
Löschungsankündigungen
28.02.2012
WKM Terrain- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft, München (Engelbertstr. 25, 81241 München).Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen nach § 394 FamFG zu löschen. Die Frist zu Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung wird auf drei Monate festgesetzt.
§394 FamFG - Löschung vermögensloser Gesellschaften und Genossenschaften
dejure.org/gesetze/FamFG/394.html
"Eine Aktiengesellschaft, Kommanditgesellschaft auf Aktien, Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder Genossenschaft, die kein Vermögen besitzt, kann von Amts wegen oder auf Antrag der Finanzbehörde oder der berufsständischen Organe gelöscht werden. Sie ist von Amts wegen zu löschen, wenn das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft durchgeführt worden ist und keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Gesellschaft noch Vermögen besitzt."
Mit der Löschung einer AG werden sämtliche Aktien wertlos.