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Wirecard 2014 - 2025


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Wirecard AG 0,0156 € +0,00% Perf. seit Threadbeginn:   -99,95%
 
CharlotteTheo.:

Doppelpack

 
14.05.26 16:41
Hier ist der kopierbare Text:

---

Wer nach dem ersten Artikel noch nicht genug hat, dem sei der zweite empfohlen.

"Wirecard: Was wir zu wissen glauben - und was wir nie gefragt haben" ist heute ebenfalls auf fontaane.wordpress.com erschienen. Er behandelt dasselbe Thema wie der englische Text, ist aber kein uebersetzter Artikel, sondern fuer ein deutsches Publikum geschrieben, das den Prozessverlauf aus naeherer Bekanntschaft kennt und dessen Kenntnisstand den Durchschnitt eines amerikanischen Beobachters theoretisch uebertrifft.

Theoretisch.

Denn wer sich den Verlauf dieser Diskussion anschaut, koennte zu dem Schluss kommen, dass ein erheblicher Teil der deutschen Wirecard-Oeffentlichkeit gut daran taete, zunaechst die oeffentlich zugaenglichen Protokolle des parlamentarischen Untersuchungsausschusses zu lesen, bevor man sich zu Feststellungen hinreissen laesst, die KPMG angeblich getroffen habe.

Der Artikel erklaert unter anderem, was die Staatsanwaltschaft schriftlich zum Thema Zahlungsflussermittlungen gesagt hat. Er erklaert, was James Freis vor Gericht ueber den TPA Reality Check gesagt hat, naemlich nichts Gutes. Er erklaert, warum der Lesefehler der Ad-hoc-Meldung vom 22. Juni 2020 nicht eine Hypothese ist, sondern eine dokumentierbare Tatsache, die sich aus dem Wortlaut der Meldung selbst ergibt.

Und er schliesst mit einem Verweis auf die internationale Literatur zu Justizirrtümern, fuer den Fall, dass jemandem das alles zu abstrakt klingt.

Lesekompetenz genuegt. Vorkenntnisse helfen, sind aber keine Voraussetzung.


der Beitrag hat bisher keinen einzigen Aufruf.


das ist ihre einmalige Chance, wichtige Informationen zu wirecard exklusiv und vor allen anderen zu erhalten.

sie müssen sich aber beeilen, den gleich werde ich den Artikel auch auf LinkedIn bewerben.

fontaane.wordpress.com/2026/05/14/...s-wir-nie-gefragt-haben/
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CharlotteTheo.:

Frage an Leo

 
14.05.26 18:54
@Charlotte Theodore
Die Frage war eine andere.

Und das wissen Sie genau.

Sie sind hier, um unsere Arbeit im Auftrag der Aktionäre der Wirecard AG zu stören.

Gehören Sie zu denjenigen, die Aktien der Wirecard AG geliehen und leerverkauft haben? In diesem Fall wäre Ihr Verhalten logisch erklärbar.
leoAcqui, 14.05.26 15:58
sind sie eigentlich in letzter Zeit irgendwie nicht mehr so regelmäßig an die frische Luft gekommen?
In diesem Fall wären ihre sinnlosen Beiträge logisch erklärbar.

seit Wochen und Monaten kommt von ihnen rein gar nichts und die Veröffentlichung von Dokumenten, die man nicht veröffentlichen darf ohne einen einzigen Kommentar dazu ist ja wohl wirklich etwas, was die Interessen derer schädigt, die hier aufklären wollen.

Reiß Dich mal zusammen, Materazzi.
nicht das zinedine zidane noch einmal aus der Rente zurückkommt.
Antworten
Kathryn_Railly:

Herr Oberlehrer,

 
14.05.26 20:53
jetzt mal gesittet geantwortet
... weil es ja vielleicht noch Leute gibt, die charakterlich und kommunikationstechnisch auf einem etwas höheren Niveau stehen als diese ganzen luftblasenschmeißer...

**1. Kathryns Ausgangsfrage vom 13.05. - was sie behauptet**

Sie stellt eine Vierfelderstruktur auf. TPA-Scheingewinne habe KPMG als fiktiv festgestellt. MCA sei aktive Bilanzgestaltung durch das Management gewesen. Der Goodwill in Indien sei klassische Bilanzpolsterung. Die Escrow-Gelder habe es schlicht nie gegeben.

Den rhetorischen Rahmen bildet der Begriff Braunfanclub. Damit wird jeder Widerspruch vorab diskreditiert, ohne dass sie sich inhaltlich absichern muss. Das ist keine Argumentation, das ist eine Einrahmung.

**2. Deine Antworten - Zusammenfassung**

Du hast systematisch auf Primärquellen verwiesen, die Kathryn erkennbar nicht gelesen hat.

Zur FT-Grundlage: Das Ausgangsdokument war ein v1-Excel aus Edo Kurniawans Postfach mit 43 Clustern, massiv geschwärzt. McCrums Antwort auf die direkte Frage lautete "ich bin mir sicher" und nicht ja. KPMG hat daneben die anonyme Website mca-mathematik.com als gleichwertige Quelle behandelt, ohne deren Urheberschaft zu thematisieren, obwohl die StA diese Seite laut Bühring bereits vor dem KPMG-Auftrag kannte.

Zu Indien und Goodwill nach KPMG: Roundtripping weder bestätigt noch ausgeräumt. Fund 1 nie identifiziert. KPMGs Schluss lautet: unbeurteilbar, solange der wirtschaftlich Berechtigte unbekannt bleibt. Das ist das Gegenteil von "Bilanzpolsterung festgestellt".

Zu MCA nach KPMG: Volumina waren Management-Schätzungen ohne Primärbelege. Kundenlisten nicht vorgelegt. Roundtripping weder bestätigt noch ausgeräumt. Das einzig klare Ergebnis lautet: rechtlich zulässig.

Zur Ad-hoc vom 22.06.2020: Die Anklageschrift enthält eine dreifache Falschdarstellung, nämlich eine Subjektvertauschung, eine Wahrscheinlichkeitsverstärkung und die Tilgung der im Original ausdrücklich offengelassenen Frage zur Existenz des TPA-Geschäfts.

**3. Kathryns neuer Beitrag - manipulative Kommunikation**

Du hattest einen strafrechtlichen Punkt gesetzt. Die Einschränkung "wie bilanziert?" ändert nichts für das Insolvenzverfahren, aber alles für das Strafrecht. Und die Staatsanwaltschaft hat in der Pressekonferenz vom 22. Juli 2020 genau diesen Schluss gezogen, der nicht zu ziehen war.

Kathryns Antwort erklärt ausführlich, warum Jaffés Vorgehen nach den einschlägigen InsO-Paragraphen korrekt war.

Das ist das Muster der Domänverschiebung. Sie beantwortet eine strafrechtliche Beweisfrage mit insolvenzrechtlicher Verwaltungslogik, erklärt letztere für korrekt und springt zurück, als hätte sie damit auch erstere erledigt. Den eigentlichen Streitpunkt, nämlich die Pressekonferenz vom 22. Juli 2020, erwähnt sie mit keinem Wort.

Das Augenarzt-Gleichnis ist eine Allegorie für Zuständigkeitsgrenzen im Insolvenzverfahren. Es bestätigt nur, dass sie über Insolvenzrecht spricht, über das niemand gestritten hat.

Besonders aufschlussreich ist ihre Rationalisierung zur Medienberichterstattung. Die Journalisten hätten "wie bilanziert?" weggelassen, weil eine Erwähnung zusätzliche kriminelle Aktivitäten impliziert hätte. Damit räumt sie ein, dass die Formulierung etwas offenlässt. Das ist exakt der Punkt, den du gemacht hast. Sie bestätigt das Argument in demselben Satz, in dem sie es wegzuerklären versucht.

Auf die dreifache Falschdarstellung in der Anklageschrift, auf KPMG zu Indien, auf KPMG zu MCA: kein Wort.

**4. Antwort**

Du hast meine Beiträge zu KPMG, zu Indien, zu MCA und zur Entstehungsgeschichte der Ermittlungen nicht kommentiert. Das wäre der Kern der Diskussion gewesen.

Stattdessen hast du erklärt, warum Jaffés Handeln insolvenzrechtlich korrekt war. Das hat niemand bestritten.

Die Frage war eine andere. Der Insolvenzverwalter prüft, was zur Masse gehört. Das ist sein Auftrag. Die Staatsanwaltschaft ermittelt nach anderen Maßstäben, mit anderen Beweisanforderungen, unter anderen Normen.

Die Einschränkung "Sie meinen, wie bilanziert?" ist für das Insolvenzverfahren ohne besonderes Gewicht. Für die strafrechtliche Beweiswürdigung ist sie es nicht, weil sie offenlässt, ob ein TPA-Geschäft in anderer Form existiert hat, und weil sie genau das formuliert, was Wirecard selbst am 22. Juni 2020 in der Ad-hoc-Meldung erklärt hatte.

Die Pressekonferenz der Staatsanwaltschaft am 22. Juli 2020 hat diesen Unterschied nicht gemacht. Das ist der Punkt.

Zu deiner ursprünglichen These, KPMG und FT hätten TPA-Fiktivität, überhöhten Goodwill und MCA-Manipulation festgestellt: Der KPMG-Bericht ist seit Jahren öffentlich. Ich habe die jeweiligen Abschnitte zitiert. KPMGs Formulierungen lauten durchgehend weder bestätigt noch ausgeräumt. Das ist kein Freispruch. Aber es ist auch keine Feststellung.

Wenn du an diesen Punkten weiter diskutieren möchtest, gerne.
CharlotteTheodoorsen, 14.05.26 16:05
die Domänenverschiebung wirfst du mir vor, während du selbst genau das tust. Die Frage war, ob Jaffé als Insolvenzverwalter korrekt gehandelt hat. Die Antwort darauf lautet eindeutig ja. Ob die Staatsanwaltschaft 2020 in der Pressekonferenz sauber kommuniziert hat, ist eine andere Frage. Ich habe nur gesagt, dass man die Rolle und den Auftrag des Insolvenzverwalters nicht mit dem eines Strafverfolgers verwechseln darf.

Antworten
leoAcqui:

@ Charlotte Theodores :

 
14.05.26 21:35
Vergesst Zidane und Materazzi.
Ich möchte von euch wissen:
1) Wer hat die Fußball-Europameisterschaft 2006 gewonnen?
2) Wie lautete das Endergebnis des Spiels Deutschland gegen Italien 2006? Das ist alles. Ganz einfache Fragen.
Antworten
CharlotteTheo.:

karhryn

 
00:17
Herr Oberlehrer,
die Domänenverschiebung wirfst du mir vor, während du selbst genau das tust. Die Frage war, ob Jaffé als Insolvenzverwalter korrekt gehandelt hat. Die Antwort darauf lautet eindeutig ja. Ob die Staatsanwaltschaft 2020 in der Pressekonferenz sauber kommuniziert hat, ist eine andere Frage. Ich habe nur gesagt, dass man die Rolle und den Auftrag des Insolvenzverwalters nicht mit dem eines Strafverfolgers verwechseln darf.

Kathryn_Railly, 14.05.26 20:53
du hattest vier Bereiche erwähnt und ich habe ausführlich geantwortet und du hast auf nichts davon geantwortet und bist mit dem insolvenzverwalter gekommen.
kannst du eigentlich deine eigenen Beiträge nicht mehr lesen??
Antworten
CharlotteTheo.:

insolvenzverwalter

 
00:20
Herr Oberlehrer,
die Domänenverschiebung wirfst du mir vor, während du selbst genau das tust. Die Frage war, ob Jaffé als Insolvenzverwalter korrekt gehandelt hat. Die Antwort darauf lautet eindeutig ja. Ob die Staatsanwaltschaft 2020 in der Pressekonferenz sauber kommuniziert hat, ist eine andere Frage. Ich habe nur gesagt, dass man die Rolle und den Auftrag des Insolvenzverwalters nicht mit dem eines Strafverfolgers verwechseln darf.

Kathryn_Railly, 14.05.26 20:53
deine Antwort geht überhaupt nicht auf die ausführliche auseinandersetzung mit deiner Aussage davor ein, sondern springt zum nächsten Thema - der insolvenzverwalter.
das ist domänenverschiebung.

der insolvenzverwalter hat im Strafverfahren ausgesagt und seine Aussage wurde auch von allen Medien in Bezug auf das Strafverfahren interpretiert.

deine Aussage zu seiner Rolle im insolvenzverfahren ist thematisch daneben und stellt eine domänenverschiebung dar.

vielleicht bist du aber einfach nur sowas von unkundig was dieses Verfahren angeht, dass du es nicht einmal merkst.



fontaane.wordpress.com/2025/04/28/...kein-ersatzstaatsanwalt/
Antworten
CharlotteTheo.:

leo

 
00:27
@ lehna :#842 Tja, die Freundlichkeit im Internet.
Nutzer @lehna, Sie sind immer bereit, Dr. Markus Braun und sein gesamtes Team zu beleidigen. Ich habe immer noch keine Antwort auf meine Fragen erhalten:
1) Wer hat die WM 2006 gewonnen?

2) Wie ging das Spiel Deutschland gegen Italien 2006 aus?
Immer noch keine Antwort. Ich habe jedoch eine Antwort von einem deutschen Nutzer mit mehreren Accounts erhalten. Er schickte mir eine Nachricht mit einer Spielszene zwischen Zidane und Materazzi. Ich bin sehr enttäuscht von allen Nutzern dieses Finanzforums. In meinem nächsten Beitrag werde ich mich gezwungen sehen, einige wenig schmeichelhafte Dinge über Sie zu schreiben.
leoAcqui, 14.05.26 15:05
Italien besiegte Frankreich im elfmeterschießen.
gegen Deutschland schoss Balotelli zwei wunderschöne Tore und jubelte mit nacktem, oberkörper und einer Pose, die die Dummen deutschen dazu veranlasste, ihn arrogant zu nennen.
dabei ist er ein netter Kerl.
einmal hat der gegnerische Torwart versucht, mit seinen torwarthandschuhen sich die Schuhe zu binden.
Balotelli ging zu ihm, kniete sich hin und hat ihm die Schuhe gebunden.

ich glaube sogar, er hat einen Fairness Preis dafür gewonnen.
aber das weiß vielleicht Leo besser
Antworten
CharlotteTheo.:

entschuldigung.

 
00:30
ich habe es verwechselt, Balotelli war 2012.

2006 war für Deutschland bitter mit gegentoren irgendwie ganz am Schluss, 117 und 119 Minute oder so.

del Piero war das zweite Tor.
das erste weiß ich nicht mehr genau.
irgendein Verteidiger.
Rosso oder so ähnlich
Antworten
leoAcqui:

@ CharlotteTheodorese :

 
08:04
Kathryn_Railly:

Falls jmd den Überblick verloren hat:

 
12:13
Wirecard hat in seinen Bilanzen wesentliche Posten ausgewiesen, die nicht ausreichend belegt waren – und später mit hoher Wahrscheinlichkeit gar nicht existierten.

Der zentrale Fall: Die 1,9 Milliarden Euro Treuhandguthaben

Wirecard hat diese Beträge als Bankguthaben (Cash-Äquivalente) in der Bilanz aktiviert.
Sie stammten aus dem sogenannten Third-Party-Acquiring-Geschäft (TPA) und sollten auf Treuhandkonten (Escrow Accounts) bei philippinischen Banken liegen.

Bereits die KPMG-Sonderprüfung (April 2020) konnte große Teile der damit verbundenen Umsätze und Gewinne nicht verifizieren. Es fehlten ausreichende, unabhängige Prüfungsnachweise, weil die relevanten Daten größtenteils bei Dritten lagen und nicht vollständig zugänglich waren.

Trotzdem hat Wirecard diese Posten weiter in den Bilanzen und Quartalsberichten geführt.

Am 22. Juni 2020 kam dann die Ad-Hoc-Meldung des Vorstands selbst:  „The Management Board of Wirecard assesses on the basis of further examination that there is a prevailing likelihood that the bank trust account balances in the amount of €1.9 billion do not exist.“

Die Banken auf den Philippinen bestätigten später, dass sie keine solchen Konten für Wirecard führten und vorgelegte Belege gefälscht waren.

Weitere Aspekte
KPMG konnte auch für die Jahre 2016–2018 einen erheblichen Teil der Umsätze und Gewinne aus dem TPA-Bereich nicht abschließend beurteilen (weder bestätigen noch widerlegen). Dennoch waren diese in den veröffentlichten Abschlüssen enthalten.

Das bedeutet:
Wirecard hat Erträge und Vermögenswerte bilanziert, obwohl die erforderlichen Prüfungsnachweise (existence assertion) fehlten.

Rechnungslegungsrechtliche Einordnung

Nach IFRS/HGB dürfen Vermögenswerte nur dann bilanziert werden, wenn sie wahrscheinlich wirtschaftlich dem Unternehmen zuzurechnen sind und ihre Anschaffungskosten zuverlässig ermittelbar sind.

Fehlende Verifizierbarkeit (vor allem bei liquiden Mitteln) führt normalerweise zu Wertberichtigungen, Einschränkungen im Testat oder sogar zur Versagung des Bestätigungsvermerks.

Wirecard hat das ignoriert bzw. zu lange hinausgezögert.

Zusammengefasst:
Wirecard hat Dinge in der Bilanz ausgewiesen, die zum Zeitpunkt der Bilanzierung nicht ausreichend belegt waren. Das war kein bloßer Formalfehler, sondern der Kern des Bilanzskandals. Die Nicht-Verifizierbarkeit war hier nicht nur ein Warnsignal, sondern hat sich später als Indiz für Nicht-Existenz bestätigt.
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