Wie lang ist euer Anlagehorizont für Einzelwerte?

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AliMente:

Wie lang ist euer Anlagehorizont für Einzelwerte?

 
11.12.03 12:33
Zwergnase:

lol

 
11.12.03 12:39
kürzer als 1 Jahr? kürzer als 'n Monat!

Grüße, ZN
AliMente:

für die steuerliche Behandlung

 
11.12.03 12:45
ist allerdings nur die Unterscheidung unter/über 1 Jahr relevant.
Zwergnase:

Ali

 
11.12.03 12:47
bei den Verlustvorträgen interessiert keinen die Steuer.
Grüße, ZN
AliMente:

mittelfristig doch hoffentlich wieder!

 
11.12.03 12:50
bzw. ich vermute mal dass die präferenzen sich seit 2000 nicht so wesentlich geändert haben, oder?(bzgl. Anlagehorizont)
Zwergnase:

Hoffe ich allerdings auch o. T.

 
11.12.03 12:52
AliMente:

up o. T.

 
11.12.03 14:31
Bruchbude:

@zwergnase

 
11.12.03 15:41
Wie verhält es sich genau mit den Verlustvorträgen?

Angenommen, ich mache 1000.- Gewinn und 1000.- Verlust innerhalb der Spekulationsfrist. Wenn mein Steuersatz 35% beträgt, bleiben mir 650,- vom Gewinn. Wie wird mir dann mein Verlust angerechnet? Auch mit 350.-, so dasss ich am Ende mit +-0 rauskomme?

Es gibt Leute, die lieber bewußt Verluste einfahren, um sie auf ihre Gewinne anrechnen lassen zu können. Meine Frage: Wo ist der Unterschied, ob ich Geld ans Finanzamt zahle oder bewußt Geld vernichte, nur weil ich das dann absetzen kann?

BB
AliMente:

@bruchbude

 
11.12.03 17:12
innerhalb eines jahres kannst du verluste und gewinne, die innerhalb der spekulationsfrist anfielen, gegenrechnen. übersteigen die verluste die gewinne, kannst du den differenzbetrag vortragen.
bei deinem beispiel kommst du auf +-0 raus, wenn gewinn und verlust im selben kalenderjahr anfallen, oder wenn du im 1. jahr 1000 verlust machst, diesen vortragen lässt und im 2. Jahr 1000 gewinn machst.
AliMente:

ich brauch noch teilnehmer!;-) o. T.

 
12.12.03 10:40
SchwarzerLor.:

Natürlich länger als 1 Jahr

 
12.12.03 16:36
Ich dachte mal in NM-Zockerzeiten ganz anders, aber mittlerweile haben verbrannte Finger ein Umdenken erzeugt. Hin und her macht Taschen leer. Die Strategie gilt aber auch nur bis zur nächsten möglichen Gesetzesänderung zur Spekulationsfrist.
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