Ich habe Ihn mir mochmals (auch für die Arbeit) vorgeknüpft und etwas berichtigt. ZuGrundsätzlich sind alle Veräußerungen von Anteilen an Körperschaften (also Aktien) gem. 23 EStG steuerpflichtig.
Durch die Gesetzesesänderung wirkten sich die ab 01.01.2002 bei der Veräußerung von Anteilen erzielte Gewinne und Verluste nur noch zur Hälfte aus. Gleichzeitig können die Werbungskosten und Anschaffungskosten nur hälftig geltend gemacht werden.
Zu besserem Verständnis ein kleines Beispiel:
Kauf von X-Aktien im Wert von 1.000 EUR am 10.01.2001
Verkauf der X-Aktien zu 3.500 EUR am 02.01.2002
Werbungskosten im Zusammenhang mit diesen Aktien 200 EUR (z.B. Zinsen)
Ansatz Veräußerungspreis (1/2) 1.750 EUR
Anschaffungskosten (1/2) 500 EUR
= Veräußerungsgewinn 1.250 EUR
- Werbungskosten (1/2) 100 EUR
Steuerpflichtig 1.150 EUR
Dieses Gesetz gilt für die Verkäufe von Anteilen inländischer Körperschaften nach dem Ende deren Geschäftsjahres in 2002. Nach der allgemeinen Rechtsauffassung gilt das Halbeinkünfteverfahren aber bereits ab 01.01.2001 für Verkäufe von Anteilen an ausländischen Körperschaften, z. B. amerikanischer Werte.
Bei der Dividendenbesteuereung gilt bei odentlichen Gewinnausschüttungen ab dem 01.01.2002 (bei ausserordentlichen und ausländischen Gewinnausschüttungen ab 01.01.2001) ein Köst-Satz von 25% anstatt von 30%. Außerdem werden die Dividenden nicht mehr mit einem Kest-Satz von 25% sondern mit 20% versteuert. Für Körperschaften mit abweichendem Wirtschftsjahr greift diese Regelung erstmals für die Ausschüttung für das im Kalenderjahr 2002 endende Geschäftsjahr. Bsp. Siemens: Für die Ausschüttung im Jahr 2002 gilt noch die alte Regelung, da diese für das Geschäftsjahr 00/01 gezahlt wird. Im Jahr 2003 greift erstmals die neue Regelung. Dafür wirkt sich bei der Einkommenssteuer nur noch die Hälfte der Bardividende aus und das Körperschaftsguthaben kann nicht mehr angerechnet werden.
Auch hierzu wieder ein kleines Beispiel:
Die X-AG schüttet insgesamt 1.000 EUR Dividende aus
Es ist liegt kein Freistellungsauftrag vor und der pers. Steuerstatz beträgt 30%
(Soli bleibt unberücksichtigt)
Gewinn vor Körperschaft 1.000 EUR
Körperschaftssteuer 25% 250 EUR
Bardividende § 750 EUR
Kapitalertragssteuer 20% 150 EUR
Auszahlung an Anteilseigner 600 EUR
Angabe in Ekst-Erklärung:
Auszahlung an Anteilseigner 600 EUR
./. 30% von (750 EUR x ½) 225 EUR
+ anrechenbare Kest 150 EUR
dem Anteilseigner verbleiben 525 EUR
Bei ausländischen Werten kann die Quellensteuer bis zur Höhe der deutschen ESt mit verrechnet werden.
Die neue Dividendenbesteuerung bringt erst finanzielle Vorteile ab einem pers. Steuersatz von über 40%.
sätzlich hob ich noch die Dividendenbesteuerung eingefügt.