Hi Gewinner
Wenn Du eine Aktie von Deinem Depot auf das Depot Deiner Mutter überträgst (Schenkung) beginnt für diese keine neue Spekulationsfrist. Wenn sie die Aktie dann noch länger als einen Monat hält, ist auch § 42 AO (Mißbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten) ausgeschlossen, da die Aktie ja bereits 11 Monate in Deinem Depot war. Ich habe diese Aussage deshalb gemacht, da es in § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG heißt:
Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, insbesondere bei Wertpapieren, bei denen der Zeitraum zwischen
Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt;
Bei einer Schenkung wiederum liegt aber keine Anschaffung vor.
H 169 EStH Spekulationsgeschäfte
Keine Anschaffung ist der unentgeltliche Erwerb eines Wirtschaftsguts, z. B. durch Erbschaft, Vermächtnis oder Schenkung (BFH vom 4.7.1950 - BStBl 1951 III S. 237, vom 22.9.1987 - BStBl 1988 II S. 250 und vom 12.7.1988 - BStBl II S. 942, Spekulationsfrist).
Wenn also keine Anschaffung vorliegt, kann somit folglich auch keine neue Spekulationsfrist beginnen. Ich hoffe, diese Antwort hilft Dir weiter.
Gruß MisterX