negativ, der Gläubiger erhält eine Belohnung für den vorübergehenden Liquiditätverlust. Beim "Negativzins" kehrt sich das Verhältnis um, der Schuldner erhält Zinsen vom Gläubiger für eine Dienstleistung, nämlich die Aufbewahrung eines Geldbetrages. Damit wird klar, dass der Begriff "Zins" durchaus negativ sein kann. Ein anderes Beispiel wäre der sog. Strafzins, der z.B. für das Finanzamt zwar positiv, für den Steuerzahler aber eindeutig negativ ist.
Natürlich geht der Gläubiger davon aus, dass er sein Geld zurück erhält. Ohne dieses Vertrauen könnte kein ökonomisches System funktionieren, weil Investitionen auf Kreditbasis nicht möglich wären.
>>Beim Begriff Gläubiger handelt es sich um einen Rechtsbegriff aus dem Zivilrecht. Es handelt sich dabei um eine sog. Lehnübersetzung aus dem Italienischen (Creditore, von credere = glauben; im Rechnungswesen: Kreditor). Der Gläubiger glaubt demnach seinem Schuldner, dass dieser dessen Schuld erbringen wird (ital.: Debitore, von debere = schulden; im Rechungswesen: Debitor).<<
de.wikipedia.org/wiki/Negativzins