Da verschiedene Hinweise auf den Text hier sinnlos wegmoderiert worden sind, hier noch einmal unsere vollständige Meldung, die ich selbst veröffentlicht habe:
Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) und Bekanntmachung über die Erfüllung der Vollzugsbedingung
Die Weng Fine Art AG, Krefeld, Deutschland (die „Bieterin“), hat am 14. Oktober 2022 die
Angebotsunterlage (die „Angebotsunterlage“) für ihr freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot
in Form eines Teilangebots an die Aktionäre der artnet AG, Berlin, Deutschland („artnet“),
zum Erwerb von bis zu 150.000 auf den Namen lautenden Stückaktien an artnet (ISIN
DE000A1K0375 (WKN A1K 037)) (die „artnet-Aktien“), die nicht unmittelbar von der Bieterin gehalten werden, gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 7,20 je artnet-Aktie
veröffentlicht (das „Angebot“). Die Frist für die Annahme des Angebots endete am 11. November 2022, 24:00 Uhr MEZ.
I. Angaben gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpÜG
Die Bieterin gibt hiermit gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpÜG bekannt:
1. Bis zum Ablauf der Annahmefrist am 11. November 2022, 24:00 Uhr MEZ (der „Meldestichtag“), ist das Angebot für insgesamt 75.595 artnet-Aktien angenommen worden.
Dies entspricht einem Anteil von ca. 1,32% des bestehenden Grundkapitals der artnet und
(einschließlich der eigenen Aktien der artnet) der bestehenden Stimmrechte aus artnetAktien.
2. Die Bieterin hielt zum Meldestichtag unmittelbar 1.184.400 artnet-Aktien und die daraus
resultierenden Stimmrechte. Die Bieterin hielt darüber hinaus unmittelbar 500 artnet-Aktien aus einem am 10. November 2022 börslich geschlossenen Aktienkaufvertrag sowie weitere 100 artnet-Aktien aus einem am 11. November 2022 börslich geschlossenen Aktienkaufvertrag. Damit hielt die Bieterin zum Meldestichtag insgesamt unmittelbar
1.185.000 artnet-Aktien. Dies entspricht ca. 20,77% des Grundkapitals der artnet und
(einschließlich der eigenen Aktien der artnet) der Stimmrechte aus artnet-Aktien. Die
Stimmrechte aus den von der Bieterin gehaltenen artnet-Aktien sind den gemeinsam handelnden Personen Rüdiger K. Weng A+A GmbH sowie Herrn Rüdiger K. Weng gemäß
§ 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 WpÜG zuzurechnen.
Die Rüdiger K. Weng A+A GmbH hielt zum Meldestichtag 330.000 artnet-Aktien und
die daraus resultierenden Stimmrechte. Dies entspricht ca. 5,78% des Grundkapitals der
artnet und (einschließlich der eigenen Aktien der artnet) der Stimmrechte aus artnet-Aktien. Die Stimmrechte aus den von der Rüdiger K. Weng A+A GmbH gehaltenen artnetAktien sind Herrn Rüdiger K. Weng gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 WpÜG zuzurechnen.
Herr Rüdiger K. Weng hielt zum Meldestichtag mittelbar insgesamt 1.515.000 Stimmrechte aus den von der Bieterin und der Rüdiger K. Weng A+A GmbH gehaltenen artnetAktien, die ihm gemäß § 30 WpÜG zuzurechnen sind. Dies entspricht ca. 26,55% des
Grundkapitals der artnet und (einschließlich der eigenen Aktien der artnet) der Stimmrechte aus artnet-Aktien.
3. Darüber hinaus hielten zum Meldestichtag weder die Bieterin noch mit ihr gemeinsam
handelnde Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG oder deren Tochterunternehmen
artnet-Aktien oder Stimmrechte aus artnet-Aktien, noch sind der Bieterin oder mit ihr
gemeinsam handelnden Personen oder deren Tochterunternehmen weitere Stimmrechte
nach § 30 WpÜG aus artnet-Aktien zuzurechnen. Auch hielten zum Meldestichtag weder
die Bieterin noch die mit der Bieterin gemeinsam handelnden Personen oder deren Tochterunternehmen mittelbar oder unmittelbar nach §§ 38 und 39 WpHG mitzuteilende
Stimmrechtsanteile oder Instrumente in Bezug auf artnet.
II. Mitteilung über die Erfüllung der Vollzugsbedingung
Das Angebot und die durch die Annahme des Angebots zustande gekommenen Verträge
mit den Aktionären der artnet werden nur dann vollzogen, wenn die Vollzugsbedingung
gemäß Ziffer 13.1 der Angebotsunterlage erfüllt ist oder die Bieterin zuvor gemäß Ziffer 13.2 der Angebotsunterlage wirksam auf diese verzichtet hat.
Die Vollzugsbedingung gemäß Ziffer 13.1 der Angebotsunterlage, auf welche die Bieterin nicht zuvor nach Ziffer 13.2 der Angebotsunterlage verzichtet hat, ist erfüllt. Während
der Annahmefrist bis zum letzten Tag der Annahmefrist (einschließlich) ist der jeweilige
Tagesschlussstand des DAX (ISIN
DE0008469008), wie von der Deutsche Börse AG,
Frankfurt am Main, Deutschland (oder einem Nachfolgeunternehmen), festgestellt und
auf ihrer Internetseite,
www.deutsche-boerse.com, veröffentlicht, nicht unter die Marke
von 10.500 Punkten gefallen.