Das stand in Ziffer 6.6.2 der Angebotsunterlage
"Die Co-Investment Aktienkaufverträge sehen vor, dass die aus ihnen resultierenden
Kaufpreisforderungen ausstehend bleiben sollen. Die Bieterin hat mit den Co-Invest-
ment artnet Aktionären in gesonderten Co-Investment Vereinbarungen ("Co-Invest-
ment Vereinbarungen") vereinbart, dass die jeweiligen Kaufpreisforderungen gegen Aus-
gabe neuer Anteile an Leonardo Art in Leonardo Art eingebracht werden ("Neu Ausgege-
bene Leonardo Anteile"). Die Gesamtzahl der Neu Ausgegebenen Leonardo Anteile, die als
Gegenleistung für die Einbringung der Kaufpreisforderungen ausgegeben werden sollen, folgt
aus dem Verhältnis der Höhe der jeweils von dem Co-Investment Aktionär in Leonardo Art
eingebrachten Kaufpreisforderung zum Unternehmenswert von Leonardo Art, welcher wie-
derum durch die Gesamtzahl der von der Bieterin gehaltenen artnet Aktien nach Abwicklung
des Angebots und der Co-Investment Aktienkaufverträge multipliziert mit dem Angebots-
preis bestimmt wird. Da Leonardo Art keine Vermögenswerte außer den Anteilen an der Bie-
terin besitzen wird, und die Bieterin keine Vermögenswerte außer den artnet Aktien und ih-
rem Stammkapital besitzen wird, reduziert sich der Wert der durchgerechneten Beteiligung
der Co-Investment artnet Aktionäre je artnet Aktie um die anteilig zu tragenden Transakti-
onskosten (wie in Ziffer 14.1 der Angebotsunterlage definiert) und etwaigen weiteren Le-
onardo Art entstandenen Kosten."