Weiterer Dämpfer für Penny-Stocks-Regelung
Die Deutsche Börse hat bei ihren Plänen zum Ausschluss von Penny-Stocks einen weiteren Rückschlag erlitten. Wie "Telebörse-Online", aus gut unterrichteten Kreisen erfuhr, hat nach der Foris AG und der Advanced Medien AG jetzt auch die Abacho AG vor dem Landgericht Frankfurt eine einstweilige Verfügung erwirkt: Die Deutsche Börse darf ihre neuen Regeln auf die Abocho AG nicht bereits ab Oktober anwenden. Wie schon Foris und Advanced Medien wurde auch Abacho eine Frist von sechs Monaten eingeräumt. Weder die Abacho AG noch die Deutsche Börse wollten auf Anfrage eine Stellung zu der einstweiligen Verfügung nehmen.
Von Oktober an sollen die Ausschlussregeln für die Penny-Stocks gelten. Unternehmen, deren Aktien 30 Tage lang unter einem Euro notieren und deren Marktkapitalisierung weniger als 20 Millionen Euro beträgt, werden künftig auf eine schwarze Liste gesetzt. Überwindet die Aktie in den drei Folge-Monaten nicht beide Hürden nachhaltig, droht das Delisting - die Aktie wird vom Neuen Markt in ein anderes Börsensegment verbannt.
Bereits Mitte August hatte das Landgericht der Foris AG einen Aufschub von einem halben Jahr eingeräumt. Die Börse habe bei ihrer für Oktober vorgesehenen Umsetzung der Regelwerksänderungen die organisatiorischen Erfordernisse der Gesellschaften unberücksichtig gelassen, begründete das Gericht unter Vorsitz von Richter Thomas Kehren seine Entscheidung. Am Dienstag folgte eine weitere einstweilige Verfügung zu Gunsten von Advanced Medien, heute versetzte die Abacho AG der Penny-Stocks-Regelung einen weiteren Dämpfer.
Die Richter am Landgericht Frankfurt rechnen mit weiteren Klagen. Derzeit sind rund 30 Penny-Stocks am neuen Markt notiert. Einige Penny-Stocks-Unternehmen befinden sich allerdings in Insolvenzverfahren und werden wohl nicht gegen die Penny-Stocks-Regelung vorgehen. (as)
[Thu, 06.09.2001] - © 2001 de.internet.com
Die Deutsche Börse hat bei ihren Plänen zum Ausschluss von Penny-Stocks einen weiteren Rückschlag erlitten. Wie "Telebörse-Online", aus gut unterrichteten Kreisen erfuhr, hat nach der Foris AG und der Advanced Medien AG jetzt auch die Abacho AG vor dem Landgericht Frankfurt eine einstweilige Verfügung erwirkt: Die Deutsche Börse darf ihre neuen Regeln auf die Abocho AG nicht bereits ab Oktober anwenden. Wie schon Foris und Advanced Medien wurde auch Abacho eine Frist von sechs Monaten eingeräumt. Weder die Abacho AG noch die Deutsche Börse wollten auf Anfrage eine Stellung zu der einstweiligen Verfügung nehmen.
Von Oktober an sollen die Ausschlussregeln für die Penny-Stocks gelten. Unternehmen, deren Aktien 30 Tage lang unter einem Euro notieren und deren Marktkapitalisierung weniger als 20 Millionen Euro beträgt, werden künftig auf eine schwarze Liste gesetzt. Überwindet die Aktie in den drei Folge-Monaten nicht beide Hürden nachhaltig, droht das Delisting - die Aktie wird vom Neuen Markt in ein anderes Börsensegment verbannt.
Bereits Mitte August hatte das Landgericht der Foris AG einen Aufschub von einem halben Jahr eingeräumt. Die Börse habe bei ihrer für Oktober vorgesehenen Umsetzung der Regelwerksänderungen die organisatiorischen Erfordernisse der Gesellschaften unberücksichtig gelassen, begründete das Gericht unter Vorsitz von Richter Thomas Kehren seine Entscheidung. Am Dienstag folgte eine weitere einstweilige Verfügung zu Gunsten von Advanced Medien, heute versetzte die Abacho AG der Penny-Stocks-Regelung einen weiteren Dämpfer.
Die Richter am Landgericht Frankfurt rechnen mit weiteren Klagen. Derzeit sind rund 30 Penny-Stocks am neuen Markt notiert. Einige Penny-Stocks-Unternehmen befinden sich allerdings in Insolvenzverfahren und werden wohl nicht gegen die Penny-Stocks-Regelung vorgehen. (as)
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