Die Anklageschrift gegen den Hacker wurde nun vorgelegt. Er soll mit Insider-Deals am Neuen Markt über eine Million Euro erschwindelt haben.
München - Die Staatsanwaltschaft hat ihre Ermittlungen gegen den 28-jährigen Internet-Unternehmer Kim Schmitz abgeschlossen und die Anklageschrift vorgelegt. Dem als "Kimble" bekannt gewordenen Inhaber der Kimvestor AG (München) wird "verbotener Insiderhandel" vorgeworfen.
Der Vorwurf der Ermittler: Schmitz soll als Investor bei der Nemax-Firma Letsbuyit.com den Kurs mit Hilfe seiner Insiderkenntnisse zum Schaden anderer Anleger beeinflusst haben. Sein eigener Gewinn soll dabei in einer Größenordnung von über einer Million Euro gelegen haben.
Nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft manipulierte Schmitz damals den Aktienkurs dadurch, dass er ankündigte, die angeschlagene Firma mittels seiner Kimvestor AG mit bis zu 50 Millionen Euro sanieren zu wollen. Wie es heißt, habe er dann Letsbuyit-Aktien für 375.000 Euro gekauft und für 1,5 Millionen Euro abgestoßen. Letsbuyit.com ging dagegen leer aus und ist inzwischen als Penny-Stock einer der vielen Delisting-Kandidaten am Neuen Markt.
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Kim Schmitz, der schon im Teenager-Alter als Computer-Hacker von sich reden machte, war bereits in jungen Jahren straffällig geworden. Am 23. März 1998 hatte die 6. Strafkammer des Landgerichts München I (AZ: 6 KLs 315 Js 18225/ 94) den selbsternannten Hacker-König zu einer Jugendstrafe von 2 Jahren verurteilt.
In dem Verfahren war Schmitz unter anderem folgender Vergehen überführt worden:
Computerbetrug in 8 Fällen, jeweils tateinheitlich mit Ausspähen von Daten und Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen
Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen
Beihilfe zum Computerbetrug
gewerbsmäßige Bandenhehlerei in zwei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit vier Fällen der Fälschung beweiserheblicher Daten, im anderen Fall in Tateinheit mit acht Fällen der Fälschung beweiserheblicher Daten
Mißbrauch von Titeln
Der letzte Punkt bezieht sich auf einen Vorgang, der in der Urteilsbegründung wie folgt beschrieben wird: "Am 07.10.1996 beantragte Schmitz, der keinen Hochschulabschluß und demgemäß keinen akademischen Grad aufweist, (...) die Erteilung einer Citibank-VISA-Kreditkarte auf seinen Namen."
(Quelle: www.manager-magazin.de)
So long,
Calexa