Was haltet Ihr davon? Bitte sachlich bleiben


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ruhrpottzocker:

Was hat das eine sachlich mit dem anderen zu tun ? o.T.

 
10.01.02 13:14
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ruhrpottzocker:

Ich antworte für dich: Nichts !!!!!!!!!!!!!!! o.T.

 
10.01.02 13:15
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ReWolf:

wer bild liest freisst auch kleine kinder

 
10.01.02 13:19
ein spruch aus meiner jugend!

mag heissen: glaubt nicht alles was bild schreibt!

aber...ein wenig zu lasch halte ich mitunter manche strafe. wenn man bedenkt, dass jemand der ca. 100.000 € steuer hinterzogen hat, fast die gleiche strafe bekommt wie ein totschläger.

wie soll man da sachlich bleiben???

 
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ruhrpottzocker:

Zu Justizschelte hätt ich auch oft Lust, rewolf o.T.

 
10.01.02 13:21
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BizzBabe:

Ganz sachlich

 
10.01.02 14:04
möchte ich den meisten von euch an Herz legen, schnellsten in ein Land auszuwandern, dessen Strafrechtssystem nicht auf dem Resozialisierungs-, sondern auf dem Vergeltungsgedanken basiert.

B.  
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ruhrpottzocker:

Davon werden die Ansichten auch nicht besser, bb o.T.

 
10.01.02 14:10
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BizzBabe:

Hast recht, rz - aber sich in solchen Diskussionen

 
10.01.02 14:14
zu engagieren, ist zwar lobens- und bewundernswert, wird die geifernden Fanatiker aber auch nicht überzeugen .  . . :o(
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mod:

Mittelding wäre besser!

 
10.01.02 14:15
Nach der Kriminalitätsstatistik ist eine Resozialisierung selten möglich.
Liegt sicherlich auch an der finanziellen Ausstattung.

Aber einen Kindesvergewaltiger und Mörder

resozialisieren zu wollen?



pervers


Daneben gibt es im Strafrecht noch den Aspekt der Abschreckung
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DaSoundsear.:

Also John!

 
10.01.02 14:26
Wenn du deine Waffe benutzt,bist du auch nicht besser als jeder andere Straftäter auch,selbst wenn man "edlere" Motive haben sollte!
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mod:

Wenn er dann einen guten Anwalt hätte oder einen

 
10.01.02 14:35
Kommentar zum StGB, würde er relativ glimpflich davonkommen:

§ 212 StGB  Totschlag

  (1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

  (2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.

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mod:

John, es könnte noch besser für Dich laufen:

 
10.01.02 14:37
§ 213 StGB  Minder schwerer Fall des Totschlags

  War der Totschläger ohne eigene Schuld durch eine ihm oder einem Angehörigen zugefügte Mißhandlung oder schwere Beleidigung von dem getöteten Menschen zum Zorn gereizt und hierdurch auf der Stelle zur Tat hingerissen worden oder liegt sonst ein minder schwerer Fall vor, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
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ruhrpottzocker:

@bizzbabe:

 
10.01.02 14:40
Aber sie merken, dass es Gegenwind gibt. Bei solchen Themen empfinde ich Widerspruch als Pflicht. Das Feld darf solchen Leuten nicht überlassen werden.
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Neee Max!:

Knast als Resozialisierungswohnheim?

 
10.01.02 14:41
Wenn man bedenkt, dass gleichzeitig Kinder in Deutschland ein "Armutsrisiko" darstellen, dann gute Nacht, Deutschland!

Ehrlich gesagt: Mich als Vater interessiert mehr, wie ich meine Kinder vor Wahnsinnigen schützen und wie ich verhindern kann, dass Kinder zu Gewalttätern werden.

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ruhrpottzocker:

Viel Spaß bei einem bis zehn Jahren

 
10.01.02 14:42
im Knast. Erstrebenswert ! Dann kann er ja jetzt genüsslich meucheln. Gibt bestimmt 'n paar, die er nich mag.
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Grinch:

Ich find der sollte mit den anderen Gefangenen

 
10.01.02 14:42
ganz normal einsperren, von wegen Angriffe durch Mitinsassen usw. Da hätten wir mal wieder den Fall das der Täter besser geschütz wird als die Opfer...
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mod:

Lieber ruhrpottzocker,

 
10.01.02 14:50
könnte es sein, dass Du in einer etwas sehr idealistischen und verklärten Welt lebst?
Todesstrafe ist laut 102 GG sowieso bei uns nicht möglich und wird wohl (Parteienwille) nicht wiederkommen, da die Väter des Grundgesetzes sehr, sehr hohe Hürden für eine Änderung aufgebaut haben.

Aber die Frage nach einem härteren Strafvollzug

ist doch wohl legitim?
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ReWolf:

der würde max. 2 wochen noch leben grinch

 
10.01.02 14:52
an soeinem lassen alle ihren frsut raus....das sind viele dabei die schon als kind misshandelt wurden....diese würden ihn ziemlich übel herrichten!
alles schon passiert....deshalb die einzelhaft
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ruhrpottzocker:

Die Antwort auf deine

 
10.01.02 14:54
1. Frage ist ein klares "Nein", auf deine 2. Frage "Ja, aber meiner Meinung nach verfehlt".

Das Problem ist heute oft die Anwendung der Gesetze durch die Justiz.

Antworten
Spitfire33:

Schade. Jeden Tag eine anständige Tracht Prügel

 
10.01.02 14:56
wäre doch nicht als unverhältnismäßig anzusehen?
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JOHN MILLNER:

@rewolf: genau .....

 
10.01.02 14:57
.... deswegen ZU den anderen sperren ...
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Grinch:

Tja Wolf

 
10.01.02 14:58
is alles bekannt. Aber damit muss er rechnen. Aber sein Tod macht die kleine auch nicht wieder lebendig, leider.
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all time high:

Knast

 
10.01.02 14:59
Mich würde interessieren wieviele hier vom knast aus ihre mails schicken!!

PS. aber damit wir den ganzen scheiss finanzieren können,werden die, die brav arbeiten eh von  vorne u. hinten abgezockt!!

Das selbe gilt f. 80% der sozialhilfeempfänger!!!
mfg
ath
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mod:

Stimmt auch, RPZ,

 
10.01.02 15:02
68er-Richter gibt es sehr viele. Die haben eben zwischen 1966 und 1970 studiert.
Der Strafvollzug allerdings ist vielfach auch sehr "human", da Masse ohne entsprechende finanzielle und personelle Ausstattung.
Antworten
ReWolf:

habt ihr gewusst,

 
10.01.02 15:04
das ein vergewaltiger psychologische unterstützung gezahlt bekommt.....während sein opfer nicht ???
da hängt es nicht an der unterkunft....die gesetze sind zu lasch....heute kann jeder in nen supermarkt und klauen....passieren tut unter DM 100 gar nix.
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JOHN MILLNER:

jop ... dem tät ich geben ...

 
10.01.02 15:06
... psychologische unterstützung tät ich dem ....
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