Was genau ist eigentlich Falschberatung? Quo ...

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Marc Aurel:

Was genau ist eigentlich Falschberatung? Quo ...

 
01.02.13 15:35

Der Begriff der Falschberatung sollte dringend überarbeitet werden! Denn die gültige Rechtslage hat ein sonderbares Verständnis, was Falschberatung ist. Wenn heute mal wieder in Berlin die Interessenvertreter über die Zukunft der Beratung und Altersvorsorge diskutieren, wäre das doch ein guter Anfang.

Wie sieht es denn aktuell aus? Der Kunde wird vom Anlageberater in seinem Profil genau eingeordnet. Also werden Renditeziel, Anlagezeitraum und Risikobereitschaft des Anlegers exakt festgehalten. Der Kundenbefragung mit der umfassenden Dokumentation des Beratungsgesprächs folgt die Anlageempfehlung. Das zu empfehlende Produkt muss genau erklärt werden, dazu ist der Anleger über die Risiken aufzuklären. Bei der Empfehlung eines Produktes muss der Berater aufpassen, dass die Anlage zum Profil des Kunden passt. Wie gesagt, geht es um Geeignetheit und ob die Anlage in Bezug auf Erfahrung und Kenntnis zum Anleger passt.

Ganz beliebt sind einige Anlageprodukte, die ganz aus dem Schema rausfallen oder grundsätzlich als passend, nicht MiFID-relevant oder risikolos eingestuft wurden, denn hier kann man in der Beratung nichts falsch machen. Dazu gehören unter anderem Staatsanleihen, Lebensversicherungen, Rentenversicherungen, teilweise auch Publikumsfonds, oder Anlagen mit Kapitalgarantie.

Wie sieht es aus mit dem Abschluss von Vorsorgemodellen, wenn die Berater doch eigentlich wissen, dass diese Modelle nichts bringen? Warum können Garantieanlagen verkauft werden, wenn im Profil eines Kunden klar zum Ausdruck kommt, dass er für spätere Zeiten auf eine Wertsteigerung seiner Vermögensanlage förmlich angewiesen ist? Mit Sicherheit lässt sich die Deckungslücke beim Kunden im Gegensatz zum Verkäufer einfach nicht schließen!

Anleger sind gut beraten, wenn Sie das Modell der Beratung begreifen. Beratung ist kostenlos, wenn es um die Erklärung von einzelnen Produkten geht, Beratung im Sinne einer Depotberatung und Vermögensaufbau muss hingegen kostenpflichtig sein. Wichtig ist, dass der Berater am Erfolg oder Misserfolg teilnimmt – der Vorwurf der Falschberatung könnte sich am Verfehlen der Renditeziele begründen.

Marc Aurel:

Falschberatung vs. eigenverantwortliches Fehlinvet

 
01.02.13 16:07

Was eine Falschberatung ist, hat der BGH ja bereits im Jahr 1993 im Bond-Urteil festgestellt. Die Beratung muss "anleger und objektgerecht" sein: Das empfohlene Produkt muss bez. Kenntnisstand, Risikobereitschaft und Anlagziel zum Anleger passen und dann muss der Anleger auch noch über alle Risiken und wesentlichen Eigenschaften aufgeklärt werden ( http://bankrecht-rechtsanwalt.com/...h-bank-kann-rechtsanwalt-helfen/ ). Ich denke die zentrale Frage bei der ganzen Geschichte ist eher, wie kann es der Gesetzgeber schaffen, dass auf der einen Seite Anleger eine Falschberatung einfacher nachweisen können und sich auf der anderen Seite Finanzdienstleister gegen falsche Vorwürfe besser verteidigen können. Die Dokumentatiionspflichten sind sicher ein erster Ansatz. Nur leider interessieren sich die meisten Anleger in der Praxis in keiner Weise für die Dokumentation und unterschreiben blind so gut wie alles. Das erinnert mich ein bisschen an die AGB im Internet, die vermutlich auch noch nie jemand ganz gelesen hat und die trotzdem jeden Tag tausendfach bestätigt werden. Wird nichts dokumentiert, so kann sich aber der Anlageberater nicht gegen falsche Vorwürfe absichern. Nun kann man schlecht den Anleger dazu verpflichten sich das Prokoll vor der Unterschrift genau durchzulesen. Vielleicht ist eine Honorarberatung da wirklich der richtige Weg...

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