Der Begriff der Falschberatung sollte dringend überarbeitet werden! Denn die gültige Rechtslage hat ein sonderbares Verständnis, was Falschberatung ist. Wenn heute mal wieder in Berlin die Interessenvertreter über die Zukunft der Beratung und Altersvorsorge diskutieren, wäre das doch ein guter Anfang.
Wie sieht es denn aktuell aus? Der Kunde wird vom Anlageberater in seinem Profil genau eingeordnet. Also werden Renditeziel, Anlagezeitraum und Risikobereitschaft des Anlegers exakt festgehalten. Der Kundenbefragung mit der umfassenden Dokumentation des Beratungsgesprächs folgt die Anlageempfehlung. Das zu empfehlende Produkt muss genau erklärt werden, dazu ist der Anleger über die Risiken aufzuklären. Bei der Empfehlung eines Produktes muss der Berater aufpassen, dass die Anlage zum Profil des Kunden passt. Wie gesagt, geht es um Geeignetheit und ob die Anlage in Bezug auf Erfahrung und Kenntnis zum Anleger passt.
Ganz beliebt sind einige Anlageprodukte, die ganz aus dem Schema rausfallen oder grundsätzlich als passend, nicht MiFID-relevant oder risikolos eingestuft wurden, denn hier kann man in der Beratung nichts falsch machen. Dazu gehören unter anderem Staatsanleihen, Lebensversicherungen, Rentenversicherungen, teilweise auch Publikumsfonds, oder Anlagen mit Kapitalgarantie.
Wie sieht es aus mit dem Abschluss von Vorsorgemodellen, wenn die Berater doch eigentlich wissen, dass diese Modelle nichts bringen? Warum können Garantieanlagen verkauft werden, wenn im Profil eines Kunden klar zum Ausdruck kommt, dass er für spätere Zeiten auf eine Wertsteigerung seiner Vermögensanlage förmlich angewiesen ist? Mit Sicherheit lässt sich die Deckungslücke beim Kunden im Gegensatz zum Verkäufer einfach nicht schließen!
Anleger sind gut beraten, wenn Sie das Modell der Beratung begreifen. Beratung ist kostenlos, wenn es um die Erklärung von einzelnen Produkten geht, Beratung im Sinne einer Depotberatung und Vermögensaufbau muss hingegen kostenpflichtig sein. Wichtig ist, dass der Berater am Erfolg oder Misserfolg teilnimmt – der Vorwurf der Falschberatung könnte sich am Verfehlen der Renditeziele begründen.