Der Cash-flow ist der Portemonnaie-Inhalt des Unternehmens
1. Definition
Der Cash-flow ist die für einzelne Zeitabschnitte gemessene Differenz zwischen den laufenden leistungs- (güter-) wirtschaftlichen Einzahlungen (Betriebseinnahmen / zahlungswirksamen Erträgen) und Auszahlungen (Betriebsausgaben / zahlungswirksamen Aufwendungen).
Im Rahmen dieser Definition kommt es durch unterschiedliche Formen der praktischen Ermittlung zu abweichenden Fassungen.
2. Direkte und indirekte Ermittlung
Bei der direkten (finanzbezogenen) Ermittlung ist der Cash-flow ein Zwischenergebnis der auf Ein- und Auszahlungen basierenden Finanzrechnung.
Bei der indirekten (erfolgsbezogenen) Ermittlung bildet der Jahresüberschuß (Periodengewinn) den Ausgangspunkt. Dieser wird so korrigiert, daß nur die zahlungswirksamen Aufwendungen und Erträge übrig bleiben:
I. Jahresüberschuß
II. zuzüglich der Aufwendungen, die nicht Auszahlungen der Periode sind:
(1) Abschreibungen, Wertberichtigungen
(2) Zuführungen zu Rückstellungen
(3) Verminderung der Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen
(4) Abschreibungen auf Bestände an Halb- und Fertigfabrikaten
(5) Einstellung in die Wertberichtigungen zu Forderungen
(6) Einstellung in Sonderposten mit Rücklagenanteil
(7) Verluste aus dem Abgang von Anlage- und Umlaufvermögen
(8) Verminderung der Rechnungsabgrenzungsposten der Aktivseite
(9) Verminderung geleisteter Anzahlungen
(10) Erhöhung des Bestandes an Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
III. abzüglich der Erträge, die nicht Einzahlungen sind:
(1) Erhöhung der Bestände an Halb- und Fertigfabrikaten
(2) Erhöhung des Bestandes an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
(3) Zuschreibungen zu Gegenständen des Anlage- und Umlaufvermögens
(4) Erträge aus anderen aktivierten Eigenleistungen
(5) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen
(6) Erträge aus der Auflösung von Sonderposten mit Rücklagenanteil
(7) Erträge aus der Herabsetzung der Wertberichtigungen zu Forderungen
(8) Verminderung von in Vorperioden erhaltenen Anzahlungen
(9) Verminderung der Rechnungsabgrenzungsposten der Passivseite
IV. zuzüglich der Einzahlungen, die nicht Ertrag sind:
(1) Erhöhung des Bestandes an erhaltenen Anzahlungen
(2) Verminderung des Bestandes an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
(3) Erhöhung der Rechnungsabgrenzungsposten der Passivseite
V. - Auszahlungen, die nicht Aufwand sind:
(1) Erhöhung der Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen
(2) Erhöhung des Bestandes an geleisteten Anzahlungen
(3) Verminderung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
(4) Auszahlungen zu Lasten früher gebildeter Rückstellungen
(5) Erhöhung der Rechnungsabgrenzungsposten der Aktivseite
(6) Verminderung der Wertberichtigungen zu Forderungen
I. + II. + III. + IV. + V.: Brutto-Cash-flow ("betriebliche Nettoeinzahlungen")
(Die Aufstellung bezieht sich auf die Gewinn- und Verlustrechnung im aktienrechtlichen Jahresabschluß.)
3. Verkürzte Ermittlung
In der Praxis, vor allem in der externen Jahresabschlußanalyse, begnügt man sich oft mit den Korrekturposten zum Jahresüberschuß, die für die Abweichungen zwischen Jahresüberschuß und Einzahlungsüberschuß besonders bedeutsam sind. Dadurch entsteht ein verkürzter Cash-flow, den man gegenüber dem Brutto-Cash-flow (vgl. oben unter 2.) auch Netto-Cash-flow nennen könnte.
Jahresüberschuß vor Steuern
+ Abschreibungen
- Zuschreibungen
+/- Nettoänderung der langfristigen Rückstellungen
= Cash-flow I
- Gewinnausschüttung
- Steuern vom Einkommen, vom Ertrag und vom Vermögen
= Cash-flow II
4. Modifikationen des verkürzten Cash-flow
Cash-flow
+ neutrale Aufwendungen
- neutrale Erträge
= betriebsbedingter Cash-flow
Cash-flow
+ außerordentliche Aufwendungen
- außerordentliche Erträge
= ordentlicher (nachhaltiger) Cash-flow
5. Cash-flow als erfolgswirtschaftliche Kennzahl
Die Höhe des Jahresüberschusses hängt von der jeweiligen Ausnutzung der rechtlichen Bewertungsspielräume ab und gibt über den tatsächlichen Gewinn bzw. Verlust des Unternehmens nur bedingt Auskunft. Ein großes Potential der Beeinflussung des ausgewiesenen Jahresüberschusses steckt vor allem im gewählten Ansatz der Abschreibungen, Zuschreibungen und langfristigen Rückstellungen. Läßt man diese Positionen weg (wie beim unter 3. und 4. dargestellten verkürzten Cash-flow), werden entsprechende Manipulationen neutralisiert. Besonders bei einer mehrere Perioden umfassenden retrospektiven Erfolgsanalyse ist der Cash-flow deshalb für den externen Betrachter, der den "wahren" Gewinn nicht zu Gesicht bekommt, ein relativ guter Erfolgsindikator.
6. Cash-flow als finanzwirtschaftliche Kennzahl
Als finanzwirtschaftliche Kennzahl, insbesondere in der unter 2. dargestellten Fassung, gibt der Cash-flow über das Innenfinanzierungspotential der Unternehmung Auskunft. Er zeigt, wieviel Geld für Investitionen, Kredittilgungen, Dividenden, Steuern und zur Aufrechterhaltung der Liquidität übrig bleibt, wenn man von den laufenden güterwirtschaftlich bestimmten Einzahlungen die laufenden güterwirtschaftlich bestimmten Auszahlungen abzieht. Je größer der Cash-flow, desto größer sind
- die Reaktions- und Anpassungsfähigkeit der Unternehmung an veränderte Umwelt-, speziell Wettbewerbsbedingungen,
- die Möglichkeiten der Erschließung neuer Erfolgspotentiale (durch Forschung und Entwicklung, Rationalisierung, Erschließung neuer Märkte, Wachstum usw.),
- das Durchhaltevermögen in schwierigen Liquiditätssituationen und
- die Bereitschaft der Fremd- und Eigenkapitalgeber, zusätzliche Finanzmittel bereitzustellen.
7. Cash-flow-Regeln
In Verbindung mit anderen Größen des Jahresabschlusses entstehen Cash-flow-Relationen, die in der Praxis mit einfachen Faustregeln zur Festigung der finanziellen Stabilität verbunden werden:
(1) Die "Cash-flow-Rate" (Cash-flow I / Umsatz) soll ca. 20% nicht unterschreiten.
(2) Die "Ausschöpfungsquote" (Kapitaldienst / Cash-flow I) soll kleiner sein als ca. 60%.
(3) Der "dynamische Verschuldungsgrad" (Gesamtverbindlichkeiten / Cash-flow I) soll kleiner sein als ca. 6 Jahre; eine im Zeitablauf ansteigende Ziffer indiziert eine angespannte Liquidität.
Anmerkung MNA
Aus der zu diesem Thema geführten Diskussion ergab sich als besonderer Hinweis, daß bei verkürzter Ermittlungsart des Cash-flows (oben unter 2.) darauf zu achten ist, daß im betrachteten Zeitraum die Wertveränderung des Sachanlagevermögens gleichbleibend bzw. positiv ist. Bei einer Verminderung des Sachanlagevermögens durch die vorgenommenen und im Cash-flow enthaltenen Abschreibungen ist dieser als erfolgswirtschaftliche Kennzahl mit größter Vorsicht zu behandeln. Die Interpretation der Unternehmensdaten sollte einen entsprechenden Hinweis auf die Substanzverminderung und das mit einer solchen Auszehrung verbundene Risiko enthalten; verschiedene Diskussionsteilnehmer lehnten im betrachteten Fall (Verlustsituation des Unternehmens, aber positiver Cash-flow) die Ermittlung des Cash-flow als betriebswirtschaftlich unsinnig ab. Daraus wird ersichtlich, daß der Cash-flow in der Tat eine Kennzahl und nicht eine absolute Meßgröße ist.
Quelle: www.bankmagazin.de/lexikon-controlling/daten/018.htm
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1. Definition
Der Cash-flow ist die für einzelne Zeitabschnitte gemessene Differenz zwischen den laufenden leistungs- (güter-) wirtschaftlichen Einzahlungen (Betriebseinnahmen / zahlungswirksamen Erträgen) und Auszahlungen (Betriebsausgaben / zahlungswirksamen Aufwendungen).
Im Rahmen dieser Definition kommt es durch unterschiedliche Formen der praktischen Ermittlung zu abweichenden Fassungen.
2. Direkte und indirekte Ermittlung
Bei der direkten (finanzbezogenen) Ermittlung ist der Cash-flow ein Zwischenergebnis der auf Ein- und Auszahlungen basierenden Finanzrechnung.
Bei der indirekten (erfolgsbezogenen) Ermittlung bildet der Jahresüberschuß (Periodengewinn) den Ausgangspunkt. Dieser wird so korrigiert, daß nur die zahlungswirksamen Aufwendungen und Erträge übrig bleiben:
I. Jahresüberschuß
II. zuzüglich der Aufwendungen, die nicht Auszahlungen der Periode sind:
(1) Abschreibungen, Wertberichtigungen
(2) Zuführungen zu Rückstellungen
(3) Verminderung der Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen
(4) Abschreibungen auf Bestände an Halb- und Fertigfabrikaten
(5) Einstellung in die Wertberichtigungen zu Forderungen
(6) Einstellung in Sonderposten mit Rücklagenanteil
(7) Verluste aus dem Abgang von Anlage- und Umlaufvermögen
(8) Verminderung der Rechnungsabgrenzungsposten der Aktivseite
(9) Verminderung geleisteter Anzahlungen
(10) Erhöhung des Bestandes an Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
III. abzüglich der Erträge, die nicht Einzahlungen sind:
(1) Erhöhung der Bestände an Halb- und Fertigfabrikaten
(2) Erhöhung des Bestandes an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
(3) Zuschreibungen zu Gegenständen des Anlage- und Umlaufvermögens
(4) Erträge aus anderen aktivierten Eigenleistungen
(5) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen
(6) Erträge aus der Auflösung von Sonderposten mit Rücklagenanteil
(7) Erträge aus der Herabsetzung der Wertberichtigungen zu Forderungen
(8) Verminderung von in Vorperioden erhaltenen Anzahlungen
(9) Verminderung der Rechnungsabgrenzungsposten der Passivseite
IV. zuzüglich der Einzahlungen, die nicht Ertrag sind:
(1) Erhöhung des Bestandes an erhaltenen Anzahlungen
(2) Verminderung des Bestandes an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
(3) Erhöhung der Rechnungsabgrenzungsposten der Passivseite
V. - Auszahlungen, die nicht Aufwand sind:
(1) Erhöhung der Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen
(2) Erhöhung des Bestandes an geleisteten Anzahlungen
(3) Verminderung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
(4) Auszahlungen zu Lasten früher gebildeter Rückstellungen
(5) Erhöhung der Rechnungsabgrenzungsposten der Aktivseite
(6) Verminderung der Wertberichtigungen zu Forderungen
I. + II. + III. + IV. + V.: Brutto-Cash-flow ("betriebliche Nettoeinzahlungen")
(Die Aufstellung bezieht sich auf die Gewinn- und Verlustrechnung im aktienrechtlichen Jahresabschluß.)
3. Verkürzte Ermittlung
In der Praxis, vor allem in der externen Jahresabschlußanalyse, begnügt man sich oft mit den Korrekturposten zum Jahresüberschuß, die für die Abweichungen zwischen Jahresüberschuß und Einzahlungsüberschuß besonders bedeutsam sind. Dadurch entsteht ein verkürzter Cash-flow, den man gegenüber dem Brutto-Cash-flow (vgl. oben unter 2.) auch Netto-Cash-flow nennen könnte.
Jahresüberschuß vor Steuern
+ Abschreibungen
- Zuschreibungen
+/- Nettoänderung der langfristigen Rückstellungen
= Cash-flow I
- Gewinnausschüttung
- Steuern vom Einkommen, vom Ertrag und vom Vermögen
= Cash-flow II
4. Modifikationen des verkürzten Cash-flow
Cash-flow
+ neutrale Aufwendungen
- neutrale Erträge
= betriebsbedingter Cash-flow
Cash-flow
+ außerordentliche Aufwendungen
- außerordentliche Erträge
= ordentlicher (nachhaltiger) Cash-flow
5. Cash-flow als erfolgswirtschaftliche Kennzahl
Die Höhe des Jahresüberschusses hängt von der jeweiligen Ausnutzung der rechtlichen Bewertungsspielräume ab und gibt über den tatsächlichen Gewinn bzw. Verlust des Unternehmens nur bedingt Auskunft. Ein großes Potential der Beeinflussung des ausgewiesenen Jahresüberschusses steckt vor allem im gewählten Ansatz der Abschreibungen, Zuschreibungen und langfristigen Rückstellungen. Läßt man diese Positionen weg (wie beim unter 3. und 4. dargestellten verkürzten Cash-flow), werden entsprechende Manipulationen neutralisiert. Besonders bei einer mehrere Perioden umfassenden retrospektiven Erfolgsanalyse ist der Cash-flow deshalb für den externen Betrachter, der den "wahren" Gewinn nicht zu Gesicht bekommt, ein relativ guter Erfolgsindikator.
6. Cash-flow als finanzwirtschaftliche Kennzahl
Als finanzwirtschaftliche Kennzahl, insbesondere in der unter 2. dargestellten Fassung, gibt der Cash-flow über das Innenfinanzierungspotential der Unternehmung Auskunft. Er zeigt, wieviel Geld für Investitionen, Kredittilgungen, Dividenden, Steuern und zur Aufrechterhaltung der Liquidität übrig bleibt, wenn man von den laufenden güterwirtschaftlich bestimmten Einzahlungen die laufenden güterwirtschaftlich bestimmten Auszahlungen abzieht. Je größer der Cash-flow, desto größer sind
- die Reaktions- und Anpassungsfähigkeit der Unternehmung an veränderte Umwelt-, speziell Wettbewerbsbedingungen,
- die Möglichkeiten der Erschließung neuer Erfolgspotentiale (durch Forschung und Entwicklung, Rationalisierung, Erschließung neuer Märkte, Wachstum usw.),
- das Durchhaltevermögen in schwierigen Liquiditätssituationen und
- die Bereitschaft der Fremd- und Eigenkapitalgeber, zusätzliche Finanzmittel bereitzustellen.
7. Cash-flow-Regeln
In Verbindung mit anderen Größen des Jahresabschlusses entstehen Cash-flow-Relationen, die in der Praxis mit einfachen Faustregeln zur Festigung der finanziellen Stabilität verbunden werden:
(1) Die "Cash-flow-Rate" (Cash-flow I / Umsatz) soll ca. 20% nicht unterschreiten.
(2) Die "Ausschöpfungsquote" (Kapitaldienst / Cash-flow I) soll kleiner sein als ca. 60%.
(3) Der "dynamische Verschuldungsgrad" (Gesamtverbindlichkeiten / Cash-flow I) soll kleiner sein als ca. 6 Jahre; eine im Zeitablauf ansteigende Ziffer indiziert eine angespannte Liquidität.
Anmerkung MNA
Aus der zu diesem Thema geführten Diskussion ergab sich als besonderer Hinweis, daß bei verkürzter Ermittlungsart des Cash-flows (oben unter 2.) darauf zu achten ist, daß im betrachteten Zeitraum die Wertveränderung des Sachanlagevermögens gleichbleibend bzw. positiv ist. Bei einer Verminderung des Sachanlagevermögens durch die vorgenommenen und im Cash-flow enthaltenen Abschreibungen ist dieser als erfolgswirtschaftliche Kennzahl mit größter Vorsicht zu behandeln. Die Interpretation der Unternehmensdaten sollte einen entsprechenden Hinweis auf die Substanzverminderung und das mit einer solchen Auszehrung verbundene Risiko enthalten; verschiedene Diskussionsteilnehmer lehnten im betrachteten Fall (Verlustsituation des Unternehmens, aber positiver Cash-flow) die Ermittlung des Cash-flow als betriebswirtschaftlich unsinnig ab. Daraus wird ersichtlich, daß der Cash-flow in der Tat eine Kennzahl und nicht eine absolute Meßgröße ist.
Quelle: www.bankmagazin.de/lexikon-controlling/daten/018.htm