An der Börse sollte diese Reform nächstes Jahr weiter für Auftrieb sorgen.
Was haltet ihr davon?
News - 24.05.07 20:27
Was auf Firmen mit der Steuerreform zukommt
Mit der Abstimmung im Bundestag ist die Reform der Unternehmenssteuern fast am Ziel. Wenn sie 2008 in Kraft tritt, müssen sich Kapitalgesellschaften und Personenunternehmen auf weitreichende Neuerungen einstellen. Die wichtigsten Punkte der Reform im Überblick.
Kritik an der Reform kommt von vielen Seiten: Den Linken in der SPD gehen die Steuerausfälle zu weit, die Wirtschaftsverbände fordern dagegen eine größere Entlastung. Zwischen den beiden Polen bewegt sich Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD), der die Gemüter in seiner Partei beruhigen musste, ohne den Koalitionspartner zu verprellen.
Doch trotz aller Kritik und Änderungen im Detail ist die Verabschiedung der Reform nicht in Gefahr. Am 6. Juli wird der Bundesrat voraussichtlich über das Gesetz abstimmen. Die Reform kann dann pünktlich zum 1. Januar 2008 starten.
In welchem Umfang werden die Unternehmen entlastet?
Mit der Reform soll die Steuerlast für Kapitalgesellschaften in Deutschland von derzeit 38,6 Prozent 2008 auf durchschnittlich knapp unter 30 Prozent sinken. Damit liegt die Bundesrepublik im europäischen Mittelfeld. Um dieses Ziel zu erreichen, wird der Körperschaftsteuersatz für Aktiengesellschaften und GmbHs auf 15 Prozent gesenkt. Bisher müssen die Unternehmen 25 Prozent entrichten. Zudem sinkt die Steuermesszahl bei der Gewerbesteuer auf 3,5 Prozent von fünf Prozent.
Die Steuererleichterungen kosten den Fiskus im ersten Jahr der Reform insgesamt 6,47 Mrd. Euro. In den beiden darauffolgenden Jahren liegen die Ausfälle nach Angaben des Finanzministeriums bei 6,7 Mrd. Euro und 6,8 Mrd. Euro. Das Finanzministerium rechnet jedoch vor, dass sich die Ausfälle unter Berücksichtigung der Entlastung und Gegenfinanzierung auf rund 5 Mrd. Euro beliefen.
Die Höhe der Entlastung stieß vor allem bei SPD-Linken auf Kritik, die darin milliardenschwere Steuergeschenke für die Firmen sahen. Mit Detailänderungen konnte der Unmut eingedämmt werden. Die dauerhaften Mindereinnahmen für den Staat liegen nun ein wenig unter den angepeilten 5 Mrd. Euro pro Jahr.
Wie funktioniert die Zinsschranke?
Die Zinsbesteuerung war einer der großen Streitpunkte bei den Verhandlungen zwischen Bund, Ländern und Koalition. Union und SPD wollen erreichen, dass Gewinne nicht mehr in Niedrigsteuerländer verlagert werden. Diesem Ziel dient die Einführung einer Zinsschranke bei der Körperschaftsteuer. Unternehmen sollen durch den Abzug von Zinsaufwendungen ihren Gewinn nicht unter eine bestimmte Grenze drücken können.
Lediglich 30 Prozent des Gewinns vor Steuern, Zinsen und Abschreibungen (Ebitda) dürfen die Firmen geltend machen. Zum Schutz mittelständischer Unternehmen wird eine Freigrenze von 1 Mio. Euro geschaffen. Die nicht anerkannten Zinsaufwendungen können zudem in den Folgejahren beim Finanzamt geltend gemacht werden.
Die Wirtschaft wehrte sich vergeblich gegen die Zinsschranke. Factoring- und Leasingunternehmen
sehen sich in ihrer Existenz bedroht, wenn sie ihren Zinsaufwand nicht mehr als Betriebsausgaben geltend machen können. So genannte Sale-and-Leaseback-Transaktionen mit Immobilien werden damit unattraktiv. Leasinggesellschaften drohen bereits mit dem Abzug aus Deutschland.
Wie sollen Funktionsverlagerungen eingeschränkt werden?
Eine Firma, die Betriebsteile, Patente oder Lizenzen ins Ausland verlagert, wird künftig schärfer besteuert. Geplant ist, das "Gewinnpotenzial" zu ermitteln und die zu erwartenden Profite aus der Produktion im Ausland vorab in Deutschland zu versteuern. Rund 1,8 Mrd. Euro soll das einbringen.
Die Wirtschaft übte scharfe Kritik an dem Vorhaben, weil es den Forschungsstandort gefährde. Kein Unternehmen sei unter diesen Bedingungen bereit, noch in die Forschung zu investieren. Die Bundesregierung entschärfte daraufhin den Entwurf: Eine Doppelbesteuerung in Deutschland und an dem Produktionsstandort im Ausland soll vermieden werden.
Was passiert bei der Gewerbesteuer?
Die Basis bei der wichtigsten kommunalen Einnahmequelle wird mit der Steuerreform verbreitert.
Der Anteil der Dauerschulden, die dem Gewinn hinzugerechnet werden, sinkt von 50 Prozent auf 25 Prozent. Als Ausgleich werden jedoch alle Schuldenzinsen hinzugerechnet. Ebenfalls mit 25 Prozent angerechnet werden Finanzierungsanteile von Leasingraten, Mieten, Pachten und Lizenzen. Rabatte auf schnelle Zahlungen (Skonti) und andere Boni werden dagegen nicht negativ zu Buche schlagen.
Städte und Gemeinden kommen bei der Reform gut weg. Nur in den Anfangsjahren müssen sie zusätzliche Lasten schultern. Wenn die Reform ihre volle Wirksamkeit entfaltet, steigen ihre Einnahmen an.
Was haben Personengesellschaften von der Reform?
Personengesellschaften werden weiterhin Einkommensteuer zahlen. Nach Angaben des Finanzministeriums handelt es sich bei rund 85 Prozent der deutschen Firmen um Mittelständler und Handwerksbetriebe. Die Inhaber zahlen den normalen Einkommensteuersatz von 15 Prozent bis 42 Prozent. Zusätzlich schlägt für viele Mittelständler jedoch die Reichensteuer zu Buche: Der Steuersatz beträgt dadurch 45 Prozent.
Mit der Reform soll es eine faktische Angleichung zwischen Kapital- und Personengesellschaften geben. Einbehaltene Gewinne werden nur mit rund 28 Prozent besteuert. Eine zusätzliche Entlastung ergibt sich durch eine Änderung der Ansparabschreibung. Sie wird im Jahr der Investition nicht mehr gewinnsteigernd aufgelöst, sondern direkt von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Gutes abgezogen. Zusätzlich wird ein Investitionsabzugsbetrag für kleine Unternehmen mit einem Betriebsvermögen bis 235.000 Euro eingeführt.
Experten kritisierten, dass nur wenige Unternehmen die beiden Instrumente nutzen könnten. Dagegen seien alle Unternehmen von der Verschlechterung der Abschreibungsmöglichkeiten betroffen.
Wo werden Abschreibungsmöglichkeiten eingeschränkt?
Die degressive Abschreibung wird in eine lineare Abschreibung umgewandelt. Die Unternehmen können künftig jährlich immer nur den gleichen Anteil ihrer Investitionskosten steuerlich geltend machen. Bisher ist es möglich, zu Beginn einen höheren und später einen geringeren Anteil anzurechnen. Kritiker befürchten, dass durch die Abschaffung die Attraktivität des Standortes Deutschland gefährdet werde, weil die degressive Abschreibung ein Investitionsanreiz sei.
In letzter Minute abgemildert wurde die Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter. Der Grenzwert sinkt von 410 Euro auf 150 Euro und nicht wie vorgesehen auf 100 oder gar 60 Euro. Gegen diesen Plan war die Wirtschaft Sturm gelaufen, weil Unternehmen geringwertige Wirtschaftsgüter im Jahr der Anschaffung sofort abschreiben können. Wird die Grenze gesenkt, können sie weniger Wirtschaftsgüter sofort abschreiben und müssen sie stattdessen über Jahre hinweg in den Büchern halten. Güter und Gegenstände im Wert von 150 Euro bis 1000 Euro können auf ein Konto gebucht und im ersten Jahr zu 20 Prozent abgeschrieben werden.
Wie soll die Abwanderung von Kapital ins Ausland unterbunden werden?
Die Abgeltungsteuer wird erst zu Beginn des Jahres 2009 eingeführt. Ziel ist es, den Abfluss von Kapital ins Ausland zu stoppen. Zinsen, Dividenden und andere Kapitaleinkünfte sollen dann pauschal mit 25 Prozent besteuert werden. Die Banken behalten die Steuer ein und überweisen den Betrag direkt an das Finanzamt. Dafür wird die umstrittene Kontenabfrage entfallen.
Die Möglichkeit, Verluste beim Fiskus geltend zu machen, wurden in letzter Minute eingeschränkt. Ein Minus bei Aktienverkäufen darf demnach nicht mit Zinseinnahmen verrechnet werden.
Wirtschaft, Bundesbank und Steuerberatern übten scharfe Kritik an den Plänen, da Finanzanlagen und die Gewinne der Kapitalgesellschaften trotz der Abgabe unterschiedlich besteuert würden. Die Abgeltungsteuer bevorzuge Fremdkapitalfinanzierungen, weil Zinsen geringer belastet werden als Dividenden.
Aber auch die SPD und selbst Finanzminister Steinbrück sind nicht zufrieden. Die Sozialdemokraten kritisieren die Abgabe als sozial ungerecht, weil nur Vermögende von der Steuer profitierten.
Wie sollen Verlustvorträge begrenzt werden?
Mit einer Änderung der so genannten Mantelkaufregelung will die Bundesregierung verhindern, dass verschuldete Unternehmen nur übernommen werden, um die Verluste steuerlich geltend zu machen. Der eigentliche Wert der übernommenen Firma kann dabei durchaus bei Null liegen. Die Methode trage zur Anhäufung von Verlustvorträgen bei der Körperschaftsteuer bei, die wiederum die Haushaltsplanung der öffentlichen Hand behindere.
Von Kai Beller (Berlin)
Quelle: Financial Times Deutschland
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News - 24.05.07 20:27
Was auf Firmen mit der Steuerreform zukommt
Mit der Abstimmung im Bundestag ist die Reform der Unternehmenssteuern fast am Ziel. Wenn sie 2008 in Kraft tritt, müssen sich Kapitalgesellschaften und Personenunternehmen auf weitreichende Neuerungen einstellen. Die wichtigsten Punkte der Reform im Überblick.
Kritik an der Reform kommt von vielen Seiten: Den Linken in der SPD gehen die Steuerausfälle zu weit, die Wirtschaftsverbände fordern dagegen eine größere Entlastung. Zwischen den beiden Polen bewegt sich Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD), der die Gemüter in seiner Partei beruhigen musste, ohne den Koalitionspartner zu verprellen.
Doch trotz aller Kritik und Änderungen im Detail ist die Verabschiedung der Reform nicht in Gefahr. Am 6. Juli wird der Bundesrat voraussichtlich über das Gesetz abstimmen. Die Reform kann dann pünktlich zum 1. Januar 2008 starten.
In welchem Umfang werden die Unternehmen entlastet?
Mit der Reform soll die Steuerlast für Kapitalgesellschaften in Deutschland von derzeit 38,6 Prozent 2008 auf durchschnittlich knapp unter 30 Prozent sinken. Damit liegt die Bundesrepublik im europäischen Mittelfeld. Um dieses Ziel zu erreichen, wird der Körperschaftsteuersatz für Aktiengesellschaften und GmbHs auf 15 Prozent gesenkt. Bisher müssen die Unternehmen 25 Prozent entrichten. Zudem sinkt die Steuermesszahl bei der Gewerbesteuer auf 3,5 Prozent von fünf Prozent.
Die Steuererleichterungen kosten den Fiskus im ersten Jahr der Reform insgesamt 6,47 Mrd. Euro. In den beiden darauffolgenden Jahren liegen die Ausfälle nach Angaben des Finanzministeriums bei 6,7 Mrd. Euro und 6,8 Mrd. Euro. Das Finanzministerium rechnet jedoch vor, dass sich die Ausfälle unter Berücksichtigung der Entlastung und Gegenfinanzierung auf rund 5 Mrd. Euro beliefen.
Die Höhe der Entlastung stieß vor allem bei SPD-Linken auf Kritik, die darin milliardenschwere Steuergeschenke für die Firmen sahen. Mit Detailänderungen konnte der Unmut eingedämmt werden. Die dauerhaften Mindereinnahmen für den Staat liegen nun ein wenig unter den angepeilten 5 Mrd. Euro pro Jahr.
Wie funktioniert die Zinsschranke?
Die Zinsbesteuerung war einer der großen Streitpunkte bei den Verhandlungen zwischen Bund, Ländern und Koalition. Union und SPD wollen erreichen, dass Gewinne nicht mehr in Niedrigsteuerländer verlagert werden. Diesem Ziel dient die Einführung einer Zinsschranke bei der Körperschaftsteuer. Unternehmen sollen durch den Abzug von Zinsaufwendungen ihren Gewinn nicht unter eine bestimmte Grenze drücken können.
Lediglich 30 Prozent des Gewinns vor Steuern, Zinsen und Abschreibungen (Ebitda) dürfen die Firmen geltend machen. Zum Schutz mittelständischer Unternehmen wird eine Freigrenze von 1 Mio. Euro geschaffen. Die nicht anerkannten Zinsaufwendungen können zudem in den Folgejahren beim Finanzamt geltend gemacht werden.
Die Wirtschaft wehrte sich vergeblich gegen die Zinsschranke. Factoring- und Leasingunternehmen
sehen sich in ihrer Existenz bedroht, wenn sie ihren Zinsaufwand nicht mehr als Betriebsausgaben geltend machen können. So genannte Sale-and-Leaseback-Transaktionen mit Immobilien werden damit unattraktiv. Leasinggesellschaften drohen bereits mit dem Abzug aus Deutschland.
Wie sollen Funktionsverlagerungen eingeschränkt werden?
Eine Firma, die Betriebsteile, Patente oder Lizenzen ins Ausland verlagert, wird künftig schärfer besteuert. Geplant ist, das "Gewinnpotenzial" zu ermitteln und die zu erwartenden Profite aus der Produktion im Ausland vorab in Deutschland zu versteuern. Rund 1,8 Mrd. Euro soll das einbringen.
Die Wirtschaft übte scharfe Kritik an dem Vorhaben, weil es den Forschungsstandort gefährde. Kein Unternehmen sei unter diesen Bedingungen bereit, noch in die Forschung zu investieren. Die Bundesregierung entschärfte daraufhin den Entwurf: Eine Doppelbesteuerung in Deutschland und an dem Produktionsstandort im Ausland soll vermieden werden.
Was passiert bei der Gewerbesteuer?
Die Basis bei der wichtigsten kommunalen Einnahmequelle wird mit der Steuerreform verbreitert.
Der Anteil der Dauerschulden, die dem Gewinn hinzugerechnet werden, sinkt von 50 Prozent auf 25 Prozent. Als Ausgleich werden jedoch alle Schuldenzinsen hinzugerechnet. Ebenfalls mit 25 Prozent angerechnet werden Finanzierungsanteile von Leasingraten, Mieten, Pachten und Lizenzen. Rabatte auf schnelle Zahlungen (Skonti) und andere Boni werden dagegen nicht negativ zu Buche schlagen.
Städte und Gemeinden kommen bei der Reform gut weg. Nur in den Anfangsjahren müssen sie zusätzliche Lasten schultern. Wenn die Reform ihre volle Wirksamkeit entfaltet, steigen ihre Einnahmen an.
Was haben Personengesellschaften von der Reform?
Personengesellschaften werden weiterhin Einkommensteuer zahlen. Nach Angaben des Finanzministeriums handelt es sich bei rund 85 Prozent der deutschen Firmen um Mittelständler und Handwerksbetriebe. Die Inhaber zahlen den normalen Einkommensteuersatz von 15 Prozent bis 42 Prozent. Zusätzlich schlägt für viele Mittelständler jedoch die Reichensteuer zu Buche: Der Steuersatz beträgt dadurch 45 Prozent.
Mit der Reform soll es eine faktische Angleichung zwischen Kapital- und Personengesellschaften geben. Einbehaltene Gewinne werden nur mit rund 28 Prozent besteuert. Eine zusätzliche Entlastung ergibt sich durch eine Änderung der Ansparabschreibung. Sie wird im Jahr der Investition nicht mehr gewinnsteigernd aufgelöst, sondern direkt von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Gutes abgezogen. Zusätzlich wird ein Investitionsabzugsbetrag für kleine Unternehmen mit einem Betriebsvermögen bis 235.000 Euro eingeführt.
Experten kritisierten, dass nur wenige Unternehmen die beiden Instrumente nutzen könnten. Dagegen seien alle Unternehmen von der Verschlechterung der Abschreibungsmöglichkeiten betroffen.
Wo werden Abschreibungsmöglichkeiten eingeschränkt?
Die degressive Abschreibung wird in eine lineare Abschreibung umgewandelt. Die Unternehmen können künftig jährlich immer nur den gleichen Anteil ihrer Investitionskosten steuerlich geltend machen. Bisher ist es möglich, zu Beginn einen höheren und später einen geringeren Anteil anzurechnen. Kritiker befürchten, dass durch die Abschaffung die Attraktivität des Standortes Deutschland gefährdet werde, weil die degressive Abschreibung ein Investitionsanreiz sei.
In letzter Minute abgemildert wurde die Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter. Der Grenzwert sinkt von 410 Euro auf 150 Euro und nicht wie vorgesehen auf 100 oder gar 60 Euro. Gegen diesen Plan war die Wirtschaft Sturm gelaufen, weil Unternehmen geringwertige Wirtschaftsgüter im Jahr der Anschaffung sofort abschreiben können. Wird die Grenze gesenkt, können sie weniger Wirtschaftsgüter sofort abschreiben und müssen sie stattdessen über Jahre hinweg in den Büchern halten. Güter und Gegenstände im Wert von 150 Euro bis 1000 Euro können auf ein Konto gebucht und im ersten Jahr zu 20 Prozent abgeschrieben werden.
Wie soll die Abwanderung von Kapital ins Ausland unterbunden werden?
Die Abgeltungsteuer wird erst zu Beginn des Jahres 2009 eingeführt. Ziel ist es, den Abfluss von Kapital ins Ausland zu stoppen. Zinsen, Dividenden und andere Kapitaleinkünfte sollen dann pauschal mit 25 Prozent besteuert werden. Die Banken behalten die Steuer ein und überweisen den Betrag direkt an das Finanzamt. Dafür wird die umstrittene Kontenabfrage entfallen.
Die Möglichkeit, Verluste beim Fiskus geltend zu machen, wurden in letzter Minute eingeschränkt. Ein Minus bei Aktienverkäufen darf demnach nicht mit Zinseinnahmen verrechnet werden.
Wirtschaft, Bundesbank und Steuerberatern übten scharfe Kritik an den Plänen, da Finanzanlagen und die Gewinne der Kapitalgesellschaften trotz der Abgabe unterschiedlich besteuert würden. Die Abgeltungsteuer bevorzuge Fremdkapitalfinanzierungen, weil Zinsen geringer belastet werden als Dividenden.
Aber auch die SPD und selbst Finanzminister Steinbrück sind nicht zufrieden. Die Sozialdemokraten kritisieren die Abgabe als sozial ungerecht, weil nur Vermögende von der Steuer profitierten.
Wie sollen Verlustvorträge begrenzt werden?
Mit einer Änderung der so genannten Mantelkaufregelung will die Bundesregierung verhindern, dass verschuldete Unternehmen nur übernommen werden, um die Verluste steuerlich geltend zu machen. Der eigentliche Wert der übernommenen Firma kann dabei durchaus bei Null liegen. Die Methode trage zur Anhäufung von Verlustvorträgen bei der Körperschaftsteuer bei, die wiederum die Haushaltsplanung der öffentlichen Hand behindere.
Von Kai Beller (Berlin)
Quelle: Financial Times Deutschland
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