Abfindungen
Job los, Geld her
Für manchen Arbeitnehmer kommt die Kündigung einem Sechser im Lotto gleich: Klaus Esser, ehemaliger Vorstands-Chef von Mannesmann zum Beispiel, hält mit über 30 Millionen Euro den deutschen Abfindungsrekord. Bescheidener gab sich da BMW-Mann Bernd Pischetsrieder. Er räumte für geschätzte 7,5 Millionen Euro seinen Posten.
» 80 Prozent der Kündigungsschutzprozesse enden mit einem Vergleich, bei dem der Arbeitgeber eine Abfindung zahlt. «
Der goldene Handschlag mit lukrativen Abschiedszahlungen galt lange als Privileg von Managern oder florierenden Branchen, wie dem IT-Sektor. Doch seit einigen Jahren ist die Zahlung von Abfindungen bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen auch beim ganz normalen Angestellten gang und gäbe. Das gilt nicht nur, wenn man sich mit einem Aufhebungsvertrag von einander trennt. "80 Prozent der Kündigungsschutzprozesse enden nicht mit einem Urteil, sondern mit einem Vergleich, bei dem der Arbeitgeber für die Auflösung des Arbeitsvertrages eine Abfindung zahlt", sagt Barbara Kanz von der Kanzlei Kanz&Hans in München.
Große Wissenslücken
Ein maßgeblicher Grund für diese Entwicklung liege darin, dass viele Arbeitgeber ihre Kündigung nicht ausreichend begründen können. Das bestätigt auch Fachanwalt Thomas Keller aus München: "Die Unternehmen nehmen lieber eine Abfindung in Kauf, als den Angestellten weiter zu beschäftigen."
» Nur in wenigen Sonderfällen gibt es ein gesetzliches Recht auf Abfindung. «
Auf Grund dieser Entwicklung halten viele Arbeitnehmer es inzwischen für selbstverständlich, bei einer Kündigung zu kassieren. "Bei den Mandanten herrscht fast eine Art Anspruchshaltung", sagt Anwalt Keller. "Dabei gibt es ein gesetzliches Recht auf Abfindung nur in wenigen Sonderfällen", erklärt Heinrich Birner, Geschäftsführer der Gewerkschaft ver.di in München. Das sei zum Beispiel der Fall, wenn die Abfindung im Rahmen eines Sozialplans zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber ausgehandelt worden ist oder das Gericht einem Auflösungsantrag statt gegeben hat.
Die Möglichkeit durch einen Auflösungsantrags an eine Abfindung zu kommen, besteht darin, dass eine Kündigung vor Gericht für ungültig erklärt wird und das Arbeitsverhältnis eigentlich fortgesetzt werden müsste.
Da das Vertrauensverhältnis zwischen Mitarbeiter und Chef in solchen Fällen jedoch in der Regel erheblich gestört ist, können Arbeitnehmer oder Arbeitgeber einen Auflösungsantrag stellen. Dann steht dem Arbeitnehmer eine Abfindung zu. Hat die Firma aber eine rechtmäßige Kündigung ausgesprochen, braucht sie auch keine Abfindung zu zahlen. "Das wissen viele Mandanten gar nicht", sagt Thomas Keller.
Bis zu 18 Monatsgehälter
Die Höhe von Abfindungen ist nicht gesetzlich geregelt. Wird die Abfindung vor Gericht erstritten, legt dieses eine Summe fest. Die Entscheidung richte sich nach verschiedenen Punkten: Dazu gehören das Lebensalter und die wirtschaftliche Situation des Arbeitnehmers. Hinzu kommen die Dauer der Betriebszugehörigkeit und der Familienstand.
"Als Faustregel gilt ein halbes Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr", erklärt Barbara Kanz. Die Obergrenze liege in der Regel bei zwölf Monatsgehältern. Bei älteren Arbeitnehmern könne die Abfindung jedoch auch auf 15 oder 18 Nettolöhne steigen.
Diese Regel gilt auch für Vergleiche, die ohne richterliches Urteil zu Stande kommen. Ob man die volle Höhe tatsächlich durchsetzt, hängt im Wesentlichen davon ab, wie die Chancen des Arbeitgebers aussehen, einen Prozess zu gewinnen. Abfindungen bei Vergleichen, Aufhebungsverträgen oder so genannte Entlassungsentschädigungen werden auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Nicht aber solche, die bei einem Auflösungsantrag gezahlt werden.
» Eine Abfindung unter 8181 Euro bleibt steuerfrei. «
Liegt eine Abfindung unter 8181 Euro, bleibt sie steuerfrei. Bei höheren Beträgen spielt das Alter und die Beschäftigungsdauer eine Rolle: Der Freibetrag reicht bis maximal 12.271 Euro, wenn der Arbeitnehmer mindestens 55 Jahre alt ist und 20 Jahre bei der Firma beschäftigt war. Übersteigt die Abfindungssumme die Freibeträge, wird die Differenz nach einem komplizierten Verfahren, aber immerhin zu einem ermäßigten Satz versteuert.
SZ
Job los, Geld her
Für manchen Arbeitnehmer kommt die Kündigung einem Sechser im Lotto gleich: Klaus Esser, ehemaliger Vorstands-Chef von Mannesmann zum Beispiel, hält mit über 30 Millionen Euro den deutschen Abfindungsrekord. Bescheidener gab sich da BMW-Mann Bernd Pischetsrieder. Er räumte für geschätzte 7,5 Millionen Euro seinen Posten.
» 80 Prozent der Kündigungsschutzprozesse enden mit einem Vergleich, bei dem der Arbeitgeber eine Abfindung zahlt. «
Der goldene Handschlag mit lukrativen Abschiedszahlungen galt lange als Privileg von Managern oder florierenden Branchen, wie dem IT-Sektor. Doch seit einigen Jahren ist die Zahlung von Abfindungen bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen auch beim ganz normalen Angestellten gang und gäbe. Das gilt nicht nur, wenn man sich mit einem Aufhebungsvertrag von einander trennt. "80 Prozent der Kündigungsschutzprozesse enden nicht mit einem Urteil, sondern mit einem Vergleich, bei dem der Arbeitgeber für die Auflösung des Arbeitsvertrages eine Abfindung zahlt", sagt Barbara Kanz von der Kanzlei Kanz&Hans in München.
Große Wissenslücken
Ein maßgeblicher Grund für diese Entwicklung liege darin, dass viele Arbeitgeber ihre Kündigung nicht ausreichend begründen können. Das bestätigt auch Fachanwalt Thomas Keller aus München: "Die Unternehmen nehmen lieber eine Abfindung in Kauf, als den Angestellten weiter zu beschäftigen."
» Nur in wenigen Sonderfällen gibt es ein gesetzliches Recht auf Abfindung. «
Auf Grund dieser Entwicklung halten viele Arbeitnehmer es inzwischen für selbstverständlich, bei einer Kündigung zu kassieren. "Bei den Mandanten herrscht fast eine Art Anspruchshaltung", sagt Anwalt Keller. "Dabei gibt es ein gesetzliches Recht auf Abfindung nur in wenigen Sonderfällen", erklärt Heinrich Birner, Geschäftsführer der Gewerkschaft ver.di in München. Das sei zum Beispiel der Fall, wenn die Abfindung im Rahmen eines Sozialplans zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber ausgehandelt worden ist oder das Gericht einem Auflösungsantrag statt gegeben hat.
Die Möglichkeit durch einen Auflösungsantrags an eine Abfindung zu kommen, besteht darin, dass eine Kündigung vor Gericht für ungültig erklärt wird und das Arbeitsverhältnis eigentlich fortgesetzt werden müsste.
Da das Vertrauensverhältnis zwischen Mitarbeiter und Chef in solchen Fällen jedoch in der Regel erheblich gestört ist, können Arbeitnehmer oder Arbeitgeber einen Auflösungsantrag stellen. Dann steht dem Arbeitnehmer eine Abfindung zu. Hat die Firma aber eine rechtmäßige Kündigung ausgesprochen, braucht sie auch keine Abfindung zu zahlen. "Das wissen viele Mandanten gar nicht", sagt Thomas Keller.
Bis zu 18 Monatsgehälter
Die Höhe von Abfindungen ist nicht gesetzlich geregelt. Wird die Abfindung vor Gericht erstritten, legt dieses eine Summe fest. Die Entscheidung richte sich nach verschiedenen Punkten: Dazu gehören das Lebensalter und die wirtschaftliche Situation des Arbeitnehmers. Hinzu kommen die Dauer der Betriebszugehörigkeit und der Familienstand.
"Als Faustregel gilt ein halbes Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr", erklärt Barbara Kanz. Die Obergrenze liege in der Regel bei zwölf Monatsgehältern. Bei älteren Arbeitnehmern könne die Abfindung jedoch auch auf 15 oder 18 Nettolöhne steigen.
Diese Regel gilt auch für Vergleiche, die ohne richterliches Urteil zu Stande kommen. Ob man die volle Höhe tatsächlich durchsetzt, hängt im Wesentlichen davon ab, wie die Chancen des Arbeitgebers aussehen, einen Prozess zu gewinnen. Abfindungen bei Vergleichen, Aufhebungsverträgen oder so genannte Entlassungsentschädigungen werden auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Nicht aber solche, die bei einem Auflösungsantrag gezahlt werden.
» Eine Abfindung unter 8181 Euro bleibt steuerfrei. «
Liegt eine Abfindung unter 8181 Euro, bleibt sie steuerfrei. Bei höheren Beträgen spielt das Alter und die Beschäftigungsdauer eine Rolle: Der Freibetrag reicht bis maximal 12.271 Euro, wenn der Arbeitnehmer mindestens 55 Jahre alt ist und 20 Jahre bei der Firma beschäftigt war. Übersteigt die Abfindungssumme die Freibeträge, wird die Differenz nach einem komplizierten Verfahren, aber immerhin zu einem ermäßigten Satz versteuert.
SZ