Im letzten Jahr hatte ich mal eine Objection von dem beisitzenden US-Trusttee Roberta A. DeAngelis übersetzt, worin sie gegenüber Mary Walrath ganz klar zum Ausdruck gebracht hat, warum der letzte PoR abgelehnt werden muss und mit welcher Begründung sie das untermauert.
Hierzu mal ein Auszug davon:
"Ein Plan (PoR v6) unter Chapter 11 darf nicht bestätigt werden, es sei denn, dass das Gericht den aufgestellten Plan unter den Bestimmungen von 11 U.S.C. §1129 (a), als erfüllt ansieht. Ein Plan-Antragsteller trägt die Beweislast in Bezug auf alle und jede Bestimmungen nach 11 U.S.C. §1129 (a), ob ein Plan steht oder fällt. Siehe dazu den Fall Regenesis Health Ventures, Inc, 266 B.R. 591 (Bankr. D. Del. 2001). Wie unten besprochen, ist der Plan nicht beweisbar, weil (a) es eine Drittausgabe-Bestimmung enthält, die unsachgemäß und konträr gegen die Gesetze in diesem Bezirk angewendet wurden und (b) einen Verstoß unter dem Konkurs-Regelabschnitt §1123 (a) (4) darstellt, seit Eintritt in den Konkurs, weil es unberechtigterweise verweigerte Ausschüttungen an einige Gläubiger beinhaltet, die nicht dafür berücksichtigt wurden, an dem Vermögen beteiligt zu werden, das zur Verfügung gestanden hat".
Des Weiteren eine weitere Klarstellung aus dieser Objection seitens des US-Trusttee Roberta A. DeAngelis, wieso der modifizierte Plan so nicht genehmigt werden darf, da dieser unfaire Unterscheidungen und eine Art "Diskriminierung" gegenüber den Anspruchstellern aufzeigt:
Hierzu dieser Auszug:
"Der Abschnitt Paragraph §1123 (A) (4) der Konkurs- und Vergleichsordnung sieht vor, dass, ungeachtet irgendwelcher sonst anwendbaren Nichtkonkurs-Gesetze, ein Plan dieselbe Behandlung jedes Anspruches oder Interesses einer bestimmten Kategorie zur Verfügung zu stellen hat, es sei denn, der Inhaber/Halter eines bestimmten Anspruches oder eines Interesses, einer weniger vorteilhaften Behandlung solchen bestimmten Anspruches oder Interesses zustimmt.
Der Abschnitt 43.6 des Plans enthält Beschränkungen, die Ausschüttungen an die Mitglieder von Klassen verweigern und bestreiten die im Plan zur Verfügung gestellten Verbindlichkeiten. Die strittigen Bestimmungen verletzen den Konkurs-Regelabschnitt 1123 (a) (4), weil der Plan die Halter solcher Ansprüche und Interessen unterschiedlich behandelt, die aber entscheidend darauf basieren.
Der Abschnitt 43.6 verletzt so die "grundsätzliche Konkurs-Politik der “Gleichheit der Verteilung unter Gläubigern“. Siehe dazu in re Combustion Engineering, Inc, 391 F.3d 190, 241, 248 (3.Cir. 2004) (Ablehnung der Bestätigung des Plans und Zurückweisen für weitere Verhandlungen, die auf die offenbare ungleiche Behandlung von Gläubigern innerhalb einer Klasse basierend sind). Eine Entscheidung, auf die Ansprüche zu verzichten, kann nicht als Abmachung von den Inhabern/Haltern zur weniger günstigen Behandlung betrachtet werden. Die Bewilligung eines Anspruches an etwas zu binden, um eine Gewährung einer Verteilung zu erhalten, ist eine unrechtmäßige Zwangsmaßnahme und sollte nicht erlaubt werden".
So, das noch einmal zu der Beurteilung von dem US-Trusttee Roberta A. DeAngelis zu dem letzten PoR, der dann ja auch von Mary Walrath, wegen dieser unegrechten Behandlung der AKtionäre mit gültigen Ansprüchen gegenüber WMI und dieser Releaseknebelung die Rosen hierzu angebracht hatte, abgelehnt hatte. Entscheidet jetzt selber darüber, wie wohl Mary hoffentlich, sich diemal zu dem neuen modifizierten Plan (PoR) von Rosen wohl entscheiden wird.
Denn auch dieser vorgelegte und zur Abstimmung bereit stehende modifizierte Plan, enthält ebenfalls wieder diese Releasesknebelungen, um den Klassen nur dann eine Abfindung zu zahlen, wenn sie die Releases erteilen und die, die hier wiederrum dagegen abstimmen, von Rosen mit keiner Verteilung der zur Verfügung stehenden Vermögen aus dem Liquidation Trust bedenkt, obwohl die, die wieder gegen den modifizierten Plan abstimmen werden, einen berechtigten Anspruch gegenüber WMI haben.
Wenn hier alles mit rechten Dingen zugeht, dann kann Mary Walrath den neuen modifizierten Plan wieder nicht genehmigen, denn dieser beinhaltet genau dieselben Knebelungen, vielleicht mit ein paar Schönheitskorrekturen, aber im großen und ganzen gleicht er dem vorherigen PoRv6 und wie wir alle wissen, ist dieser aus diesen Gründen von Mary Walrath abgelehnt worden.
Wünsche euch allen hier noch einen schönen Abend und nachher eine gute Nacht.
In diesem Sinne, ..... Gruss Qash