Beim Berliner Volksentscheid stimmten 2021 über 57% der Berliner für die Vergesellschaftung. Die rot-grüne-rot Koalition will nach gemeinsamen erfolgreich abgeschlossenen Verhandlungen das dafür notwendige Gesetzgebungsverfahren wie geplant bis 2028 durchziehen.
Im Forum sind viele Punkte angesprochen und Argumente beleuchtet worden. Im Direktvergleich der Kernargumente zeigt sich gegenwärtig folgende kontroverse Diskussion – nochmal zusammengefasst:
Die Initiative „DW enteignen“ sagt zum Effekt auf den Markt – Die Mietpreisexzesse werden gestoppt und damit dauerhaft bezahlbarer Wohnraum gesichert. Deutsche Wohnen und Vonovia argumentieren – es wird keine neue Wohnung, kein neuer Wohnraum geschaffen und löst das eigentliche Problem nicht:
Zum Thema Finanzierung sagt die Initiative – es ist kostenneutral, da die Kredite über die laufenden Mieten abbezahlt werden – Deutsche Wohnen und Vonovia halten dagegen, weil es für Berlin ein enormes Schuldenrisiko ist und die Gelder für Schulen, Kitas und Neubauten fehlen.
Beim heiklen Thema Entschädigung möchte die Initiative eine Entschädigung weit unter Marktwert (Fair-Value-Modell), da die Konzerne genug Profit gemacht haben. Für Deutsche Wohnen und Vonovia dagegen ist das verfassungswidrig, denn eine Entschädigung muss sich am echten Verkehrswert orientieren. Das sieht auch Art. 15 GG vor, der diesbezüglich auf Art. 14 GG rekurriert, aber die Orientierung!! bezüglich Entschädigung in 15 kann aber „tiefer bzw. niedriger“ liegen als bei 14, denn da ist der Verkehrswert mehr oder weniger festgeschrieben – Stichwort Interessenausgleich.
Und was den Klimaschutz angeht, sieht die Initiative eine sozialverträgliche Sanierung ohne die Mieter zu verdrängen. Anders die Gegenseite, sie sieht die Öffentliche Hand überfordert mit den Milliardeninvestitionen für die Wärmewende. Dieser Aspekt findet hier im Forum nur wenig Platz.
Das Fazit für mich: Die Vergesellschaftung ist politisch gewollt und im Grundgesetz theoretisch mit Art. 15 GG vorgesehen. Ob das konkrete Gesetz am Ende die verfassungsrechtliche Prüfung übersteht oder an den Kosten und den Entschädigungsklagen scheitert, bleibt bis zur endgültigen gerichtlichen Klärung ab ca. 2028 offen.
Wie man beobachten kann, reagiert die Börse gegenwärtig ziemlich gelassen. Der Börsenkurs schwankt im Oktober bisher in einer Spanne zwischen 16 und 17 €.
An der Börse gehts zu wie im Dschungel -- nur die Beute zählt