"Seit 2007 gelten in Deutschland neun Meldeschwellen: Jeder Investor, der den Anteil von drei, fünf, zehn, 15, 20, 25, 30, 50 oder 75 Prozent der Stimmrechte an einer börsennotierten Gesellschaft aus Deutschland erreicht, über- oder unterschreitet, muss dies der Gesellschaft und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mitteilen."
alle beteiligungen unter 3% gehören zum freefloat, so meine interpretation.....
in der präsi ist der 4% anteil von kabouter auch im diagramm zu sehen, bestätigt meine sicht der dinge