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Meldung des Tages: Gold wird wieder gesucht – und diese Aktie hat laut Analysten weit über +200% Kurspotenzial

von 3.7€ auf 26€ GERICHTSURTEIL.!!


Beiträge: 12
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Dt. Effecten- und. 3,47 € +0,29%
Perf. seit Threadbeginn:   -90,77%
 
CBB Holding
kein aktueller Kurs verfügbar
 
falke65:

von 3.7€ auf 26€ GERICHTSURTEIL.!!

 
22.03.05 11:02
NTV seite 299..
markus frick wieder...
was meinnt ihr was kann das sein......
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daxbunny:

dein Filter ??

 
22.03.05 11:03
;-)
Antworten
falke65:

was meinnst du.. kaffe-filter oder was. o. T.

 
22.03.05 11:06
Antworten
ich_will:

das ist DEWB

 
22.03.05 11:06
auf allen Aktionären liegt der Fluch reich zu werden.
Antworten
daxbunny:

AG-Filter du Hirni

 
22.03.05 11:08
siehe                                                               ==============>>
Antworten
Leichtgläubig.:

Natürlich DEWB

 
22.03.05 11:12
Dass man als Eisteiger eine Chance auf die Auszahlung hat, ist aber meiner Meinung nach ausgeschlossen! Das widerspricht doch dem Hausverstand. Der innere Wert der Aktie liegt wohl über 3,00 Euro und den Rest machen die Zocker (Spiegel-Leser).

Und die Tatsache, dass Frick jetzt darüber schreibt, heisst dass der Zock bald vorbei ist.
Antworten
falke65:

ok.hast Recht .habe vergessen..

 
22.03.05 11:15
Die Aktie des Technologiekonzerns JENOPTIK AG bricht am Montag nach einem Pressebericht um mögliche Abfindungen für Aktionäre seiner Venture Capital-Tochter DEWB AG ein. Die Aktien der DEWB können dagegen kräftige Kursgewinne vermelden.
Das Nachrichtenmagazin "DER SPIEGEL" hat in seiner heutigen Ausgabe über Abfindungen in Höhe von maximal 140 Mio. Euro für DEWB-Aktionäre berichtet. Demnach müsste der Jenaer Technologiekonzern die rund 1 Prozent freien Aktionäre von 1997 zum damaligen Abfindungsanspruch in Höhe von 26,51 Euro entschädigen. Hintergrund dessen ist die Übernahme der DEWB im Jahr 1997 durch die JENOPTIK. Die damalige Eigentümerfamilie Voith hatte zu diesem Zeitpunkt 99 Prozent der DEWB-Anteile, der Rest befand sich in Streubesitz. Da Voith mit der DEWB im Jahr 1993 einen Beherrschungsvertrag geschlossen hatte, verfügen die zu diesem Zeitpunkt freien Aktionäre seitdem über einen Abfindungsanspruch in Höhe von 26,51 Euro je Aktie.

Antworten
IDTE2:

aus "Die Welt" von heute

 
22.03.05 11:35
"...Dann wäre Jenoptik verpflichtet, jedem Aktionär aus dem Streubesitz pro Anteilsschein 26,51 Euro Abfindung plus Zinsen zu zahlen, wenn sich dieser auf das BGH-Urteil berufe. Im Börsentext der Jenoptik heiße es zaghaft, ein negativer Ausgang des Verfahrens könne "die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Jenoptik nachhaltig beeinflussen." Jenoptik-Anwalt Andreas Meyer-Landrut sieht im schlimmsten Fall die Insolvenz heraufziehen. Dazu wolle es Jenoptik-Chef Alexander von Witzleben aber nicht kommen lassen. Er werde versuchen, selbst so viele DEWB-Aktien wie möglich vom Markt zurückzukaufen und hoffen, daß nicht allzu viel Aktionäre klagen und statt dessen Moral und Anstand walten ließen."

www.welt.de/data/2005/03/22/614575.html


Hier kann selbst Frick nichts kaputtmachen :-)
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falke65:

also dann kann mann ja hier noch einsteigen. o. T.

 
22.03.05 11:46
Antworten
Leichtgläubig.:

Eigentlich positiv für Jenoptik

 
22.03.05 11:47
Durch die ganzen Spekulationen wurde der DEWB Kurs enorm getützt, wobei Jenoptik ca. 2/3 der Aktien besitzt. Das bedeutet enorme Buchgewinne. Auf der anderen Seite weiss man doch genau, dass maximal 70.000 Stk. Aktien zu den 26,51 übernommen werden müssen. Unter den Strich bleibt sicher ein dickes Plus.

Nach dem gestrigen Kurssturz bei Jenoptik könnte man sich dort einen Einstieg überlegen, da sich die Sache ja eigentlich positiv auswirkt.
Antworten
fuzzi08:

DEWB: Aspekte der Klage

 
22.03.05 13:31
Eins vorneweg:
daß nur 70.000 Aktien -wie oben behauptet- (notfalls) abgefunden werden
müssen, ist nicht richtig.
An sogenannten "freien Aktien" sind genau 4.442.808 Stück unterwegs.
Oder besser gesagt: waren. Denn DEWB hat sicher schon eine Menge da-
von abgefischt.
Jede -ich wiederhole: JEDE- der noch umlaufenden Aktien, kann theore-
tisch eine aus dem "Altbestand", also eine abfindungsberechtigte, sein.

Das ist ja genau der Casus Cnactus: durch die Vermengung der abfindungs-
berechtigten Altaktien mit nicht-abfindungsberechtigten Jungaktien unter
ein und derselben WKN, ist ein Auseinanderhalten im nachhinein nicht mehr
möglich.
Deshalb kann jede Aktie -auch meine oder Eure- eine aus dem Altbestand
sein. Wie man es dreht und wendet: es kann jedenfalls nicht ausgeschlos-
sen werden. Beweisen, daß man eine Aktie aus dem Altbestand hat, muß
man es auch nicht: das OLG hat die Beweislast zulasten von JENOPTIK
umgekehrt.
Es müßte also von JENOPTIK bewiesen werden, daß der Anspruchsteller
KEINE abfindungsberechtigte Altaktie hat; was natürlich systembedingt
nicht geht.

Wäre es umgekehrt, müßte also der Anspruchsteller nachweisen, daß er
eine abfindungsberechtigte Aktie hat, könnte er dies genausowenig. Damit
aber wäre nur originären Besitzern von Altaktien, also von jenen, die diese
Papiere schon immer ununterbrochen hatten und dies auch anhand der Kauf-
abrechnung nachweisen können, eine erfolgreiche Anspruchstellung möglich.
Altaktien, die später an der Börse verkauft wurden (schließlich erreichte der
Kurs nach dem Abfindungsangebot fast 100,-EURO !!) würden leer ausgehen.
Obwohl -wie das OLG ausdrücklich betont- das Abfindungsrecht "verkehrsfähig"
ist, also zusammen mit der Aktie verkauft wird.

Mit der Beweislastumkehr hat das OLG Jena juristisches Neuland betreten. Da
es somit um die Klärung eines Prinzips von allgemeinem Interesse ist, war das
ein Grund, weshalb die Revision beim BGH zugelassen wurde. Infolgedessen
wird das ein zentraler Punkt sein, dessen nachhaltige Beurteilung über Sieg
oder Niederlage (je nach Sichweise) entscheidet.

Übrigens:
der Kläger hat heute schon gewonnen, ohne Revision beim BGH. Denn seine Pa-
piere haben durch die Klage an Wert soviel zugelegt, daß sich die Sache von
daher schon gelohnt haben dürfte.
Antworten
Tiger:

Das sind Kaufkurse o. T.

 
31.03.05 14:30
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