Die rot-grüne Koalition will die Gewerbesteuer modifizieren
Rot-Grün will Ländern die Bestimmung eines Mindesthebesatz einräumen / Sockelbetrag für Verlustvortrag
mas. BERLIN, 17. Januar. Die rot-grüne Koalition will die Möglichkeit der Kommunen beschränken, den Hebesatz bei der Gewerbesteuer frei festzulegen. Wie die finanzpolitischen Sprecher von SPD und Grünen, Jörg-Otto Spiller und Christine Scheel, nach Beratungen mitteilten, wollen sie dazu die Länder ermächtigen, einen Mindesthebesatz für ihre Kommunen festzulegen. Über diesen Mindesthebesatz hinaus behielten die Kommunen ihr Hebesatzrecht. Die Koalition will damit vermeiden, daß Unternehmen überhaupt keine Gewerbesteuer zahlen - wie in der Gemeinde Norderfriedrichskoog. Diese habe einen Hebesatz von Null, sagte die Grünen-Politikerin dieser Zeitung. "Wir wollen nun die Länder in die Lage versetzen, so damit umzugehen, wie sie es für richtig halten."
Einen Vorgriff auf die Beratungen der Kommission zur Gemeindefinanzreform sah sie darin nicht. Die Fachleute von Bund, Ländern und Kommunen auf der einen Seite sowie Wirtschaft und Wissenschaft auf der anderen Seite beraten zur Zeit, ob die Gewerbesteuer ausgebaut oder durch ein kommunales Zuschlagsrecht auf die abgesenkte Einkommensteuer und leicht erhöhte Körperschaftsteuer ersetzt werden soll. Um dem nicht vorzugreifen, sollen zwei Punkte aus dem Steuerpakt des Finanzministeriums herausgelöst werden, und zwar die Aufhebung der gewerbesteuerlichen Organschaft sowie die Anrechnung von Leasingraten.
Die Finanzpolitiker haben weitere Korrekturabsichten bestätigt. So soll es bei den Investmentfonds keine Doppelbesteuerung geben. Die beiden Politiker teilten mit: "Die im Fonds erzielten Veräußerungsgewinne werden nur dann besteuert, wenn sie tatsächlich an den Anteilseigner ausgeschüttet werden. Ansonsten erfolgt die Besteuerung der Fondsanteile erst beim Verkauf des Anteilsscheins durch den Anteilseigner." Auch die steuerliche Abzugsfähigkeit von Werbegeschenken soll erhalten bleiben. Der abzugsfähige Betrag wird nach ihren Angaben auf 30 Euro festgelegt.
An der Beschränkung des Verlustvortrags halten die Finanzpolitiker fest, wollen aber einen Sockelbetrag einführen, bis zu dem die "überwiegende Mehrheit der Unternehmen" weiterhin frühere Verluste voll geltend machen kann. Auf die Frage, wie groß der Anteil sein solle, antwortete Scheel: "Ich denke, daß wir an die 90 Prozent kommen sollten." Momentan wird geprüft, wieviel Unternehmen unter verschiedene Gewinnschwellen fielen und was das an Steuerausfällen gegenüber dem Gesetzentwurf bedeuten würde.
Rot-Grün will Ländern die Bestimmung eines Mindesthebesatz einräumen / Sockelbetrag für Verlustvortrag
mas. BERLIN, 17. Januar. Die rot-grüne Koalition will die Möglichkeit der Kommunen beschränken, den Hebesatz bei der Gewerbesteuer frei festzulegen. Wie die finanzpolitischen Sprecher von SPD und Grünen, Jörg-Otto Spiller und Christine Scheel, nach Beratungen mitteilten, wollen sie dazu die Länder ermächtigen, einen Mindesthebesatz für ihre Kommunen festzulegen. Über diesen Mindesthebesatz hinaus behielten die Kommunen ihr Hebesatzrecht. Die Koalition will damit vermeiden, daß Unternehmen überhaupt keine Gewerbesteuer zahlen - wie in der Gemeinde Norderfriedrichskoog. Diese habe einen Hebesatz von Null, sagte die Grünen-Politikerin dieser Zeitung. "Wir wollen nun die Länder in die Lage versetzen, so damit umzugehen, wie sie es für richtig halten."
Einen Vorgriff auf die Beratungen der Kommission zur Gemeindefinanzreform sah sie darin nicht. Die Fachleute von Bund, Ländern und Kommunen auf der einen Seite sowie Wirtschaft und Wissenschaft auf der anderen Seite beraten zur Zeit, ob die Gewerbesteuer ausgebaut oder durch ein kommunales Zuschlagsrecht auf die abgesenkte Einkommensteuer und leicht erhöhte Körperschaftsteuer ersetzt werden soll. Um dem nicht vorzugreifen, sollen zwei Punkte aus dem Steuerpakt des Finanzministeriums herausgelöst werden, und zwar die Aufhebung der gewerbesteuerlichen Organschaft sowie die Anrechnung von Leasingraten.
Die Finanzpolitiker haben weitere Korrekturabsichten bestätigt. So soll es bei den Investmentfonds keine Doppelbesteuerung geben. Die beiden Politiker teilten mit: "Die im Fonds erzielten Veräußerungsgewinne werden nur dann besteuert, wenn sie tatsächlich an den Anteilseigner ausgeschüttet werden. Ansonsten erfolgt die Besteuerung der Fondsanteile erst beim Verkauf des Anteilsscheins durch den Anteilseigner." Auch die steuerliche Abzugsfähigkeit von Werbegeschenken soll erhalten bleiben. Der abzugsfähige Betrag wird nach ihren Angaben auf 30 Euro festgelegt.
An der Beschränkung des Verlustvortrags halten die Finanzpolitiker fest, wollen aber einen Sockelbetrag einführen, bis zu dem die "überwiegende Mehrheit der Unternehmen" weiterhin frühere Verluste voll geltend machen kann. Auf die Frage, wie groß der Anteil sein solle, antwortete Scheel: "Ich denke, daß wir an die 90 Prozent kommen sollten." Momentan wird geprüft, wieviel Unternehmen unter verschiedene Gewinnschwellen fielen und was das an Steuerausfällen gegenüber dem Gesetzentwurf bedeuten würde.