Urlaub: Was tun, wenn sich die Heimreise verzögert

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Arbeiter:

Urlaub: Was tun, wenn sich die Heimreise verzögert

 
23.07.01 23:07

Urlaub: Was tun, wenn sich die Heimreise verzögert?


Überschwemmungen, Brände, Lawinen oder Streiks. Alles Gründe, die die Abreise vom Urlaubsort in Richtung Heimat verzögern können. Das bringt nicht nur Ärger und Stress. Viele Urlauber kehren dann nämlich zu spät an ihren Arbeitsplatz zurück. Das kann Konsequenzen haben.

Wer seinen Urlaub ohne Zustimmung des Chefs verlängert, muss mit einer Abmahnung rechnen. Auch wer unverschuldet am Flughafen feststeckt, sollte auf jeden Fall sofort seinen Arbeitgeber informieren. Trotz plausibler Begründung: Lohn für die verpasste Arbeitszeit gibt es nicht. Der Arbeitnehmer hat keinen Lohnanspruch, er muss aber auch die verpasste Arbeitszeit nicht nachholen. Er ist nicht zur Nacharbeit verpflichtet. Er ist aber auch nicht verpflichtet, für die Tage, die er nicht gearbeitet hat, seinen Urlaub einzusetzen.

Bruch des Arbeitsvertrages

Anders sieht es aus, wenn ein Arbeitnehmer seinen Urlaub absichtlich verlängert und es darauf anlegt, seinen Rückflug zu verpassen. Wenn der Arbeitgeber das nachweisen kann, ist der Arbeitnehmer schadenersatzpflichtig. Grund: Der Arbeitnehmer hat einen Bruch des Arbeitsvertrages begangen. Das kann bis zur Kündigung führen.

Höhere Gewalt

Verpasst ein Urlauber aus Gründen höherer Gewalt einen Arbeitstag, darf weder abgemahnt noch gekündigt werden. Auch der Reiseveranstalter muss keinen Schadenersatz bezahlen. Höhere Gewalt sind zum Beispiel Naturkatastrophen wie Hurrikans oder Lawinenunglücke, Eingriffe von Behörden, Bürgerkriege oder Seuchen.

Keine höhere Gewalt

Flugverspätungen oder Busfahrer-Streiks sind keine höhere Gewalt, sie gehören zum Risiko des Veranstalters. In solchen Fällen können Urlauber den Reisepreis nachträglich reduzieren. Vier Stunden Wartezeit müssen toleriert werden. Für jede weitere Stunde können fünf Prozent des Tagespreises abgezogen werden.

Entschädigung

Kostet eine Reise am Tag 200 DM beträgt die Rückforderung zehn Mark pro Stunde. Ab 12 Stunden Verzögerung muss ein Reiseveranstalter eine Entschädigung für "entgangene Urlaubsfreuden" zahlen. Diese Art Schmerzensgeld entspricht in der Regel dem Tagespreis der Reise. Wer Geld zurück will, muss seinen Anspruch innerhalb von vier Wochen beim Veranstalter geltend machen.

Weiterführender Link zum Thema:

www.dgfr.de/ target="_new" rel="nofollow">Deutsche Gesellschaft für Reiserecht e. V.


Antworten
Neee Max!:

Mensch Arbeiter,

 
23.07.01 23:10
hab' Dich immer gern gelesen, aber dass Du mir jetzt auch noch den Urlaub madig machst!? Ich habe bereits genügend Panik! Schreib' doch mal was Lustiges!
Antworten
Arbeiter:

@Neee Max!

 
23.07.01 23:22
Komm mir bloß nicht wegen Urlaub! Hast Du denn gar keine Ehre im Leib?!
Weißt Du überhaupt, wie wenig Du arbeitest?
Ich will Dir das einmal vorrechnen:
Das Jahr hat 365 Tage, nicht wahr? Davon schläfst Du täglich 8 Stunden, das sind 122 Tage - es bleiben noch 243 Tage. Täglich hast Du acht Stunden frei, das sind ebenfalls 122 Tage - es bleiben noch 121 Tage. 52 Sonntage hat das Jahr, an welchen nicht gearbeitet wird. Was bleibt übrig? 69 Tage.

rechnest Du noch mit??

Samstags wird auch nicht gearbeitet, das sind nochmals 52 ganze Tage. Bleiben also noch 17 Tage. Aber weiter. Du hast täglich 1/2 Stunde Pause, also insgesamt 7 Tage. Was bleibt übrig? Nur ein Rest von 10 Tagen. Das Jahr hat 9 Feiertage, was bleibt übrig?

SAGE UND SCHREIBE 1 TAG!!

Und das ist der 1. Mai - und an dem wird auch nicht gearbeitet!

UND DA WILLST DU AUCH NOCH URLAUB?!

Antworten
Neee Max!:

@Arbeiter

 
23.07.01 23:27
als alter Statist kann ich damit leben!

Gruss  Neee Max!
Antworten
Arbeiter:

Neee Max! Ok Urlaub genehmigt

 
23.07.01 23:36
Noch ein Witz zum Schluß:

Ein Blinder sitzt am Tresen in einer Bar, und schreit zum Barkeeper:
"Hey, willst du einen Blondinen-Witz hören?"
In der Bar wurde es plötzlich totenstill. Da sagt der Typ neben dem Blinden mit ruhiger Stimme: "Es gibt etwas, das du wissen solltest, bevor du deinen Witz erzählst!!
Der Barkeeper ist blond,.... der Rausschmeißer ist blond..... und ich bin 1,80 groß, 100kg schwer, BLOND und habe den schwarzen Gürtel in Karate. Außerdem ist der Typ neben mir 1,90 groß, 120 kg schwer und ein blonder Gewichtheber. Der Typ zu deiner Rechten ist BLOND 2,00m groß, 150 kg schwer und Wrestler. Jetzt denk noch mal ernsthaft darüber nach, ob du immer noch deinen Witz erzählen willst??".
"Nööö", sagt der Blinde, "nicht wenn ich ihn FÜNFMAL erklären muss!"

Schönen Urlaub
Arbeiter




Antworten
Neee Max!:

Wir verstehen uns, was soll ich noch sagen

 
23.07.01 23:40
Urlaub: Was tun, wenn sich die Heimreise verzögert 377979 Urlaub: Was tun, wenn sich die Heimreise verzögert 377979 Urlaub: Was tun, wenn sich die Heimreise verzögert 377979 Urlaub: Was tun, wenn sich die Heimreise verzögert 377979 Urlaub: Was tun, wenn sich die Heimreise verzögert 377979
o.T.
Antworten
Arbeiter:

Was man noch Wissen sollte!!

 
24.07.01 00:31

Nepp mit Time-Sharing


Auf den liebsten Urlaubsinseln der Deutschen, auf Kanaren und Balearen, schwärmen sie wieder aus: Drückerkolonnen, die Urlauber ködern, und ihnen Teilzeitwohnrechte verkaufen wollen, "traumhafte Wochen" in Ferienanlagen in aller Welt oder direkt am Ort. Diese Angebote haben eine ganze Reihe von Haken und Ösen: Manche sind überteuert, manchmal sind die gewünschten Ziele später nicht verfügbar oder die Anreise macht Probleme.

Bloß: Aus dem in Urlaubslaune unterschriebenen Vertrag kommt man nicht mehr heraus, falls man es sich später anders überlegt: Die verbraucherfreundlichen EU-Gesetze zum Time-Sharing werden gezielt umgangen.

Der Los-Trick

Vor Einkaufs-Centern oder auf dem Weg zum Strand - in Urlaubsorten lauern auch in diesem Jahr in Scharen "Anwerber" von Time-Sharing-Anbietern. Beliebte Methode, um frisch angekommene Touristen zu ködern: der Los-Trick. "Sie haben gewonnen" jubelt der Los-Verteiler: eine Flasche Sekt, eine Woche Urlaub, eine Videokamera. Schnell ins Taxi und ab ins Firmen-Büro, den Gewinn abholen. Aus dem kleinen Abstecher wird dann oft die ganztägige Besichtigung einer Ferienanlage.

Ein Gewinn mit Anzahlung

Von der Video-Kamera ist bald keine Rede mehr, und um die eine Woche Gratis-Urlaub in Anspruch nehmen zu können, muss man weitere vier Wochen dazu buchen. Clevere Verkäufer nutzen die Begeisterung der eben eingetroffenen Urlauber über Sonne, Landschaft und Meer dazu, im Eiltempo weitere Urlaubswochen an den Mann zu bringen. Sie werden gedrängt, gleich zu unterschreiben, denn der Gewinn gelte nur, wenn er gleich heute eingelöst wird. Meist wird sofort eine Anzahlung verlangt.

Pauschalangebote sind oft billiger als Teilzeitwohnrechte


Wieder zu Hause, stellen sich nicht selten eine Reihe von Problemen mit den abgeschlossenen Verträgen ein, so die Verbraucherzentralen: Wer acht Wochen Aufenthalt gebucht hat, vom Arbeitgeber aber nur vier Wochen Urlaub bekommt, muss sein Wohnrecht an jemanden anderen weitergeben - oft verschenken.

Wenn man nach monatelangen Beitragszahlungen den Katalog erhält, um sein Reiseziel auszuwählen, ist nicht immer zum gewünschten Termin am gewünschten Ort ein Platz frei. Die Anreise muss man selber organisieren - oft sind die Flüge zur gewünschten Reisezeit viel teurer, als der Verkäufer vor Ort behauptet hat usw. Im Vergleich sind im Reisebüro gebuchte Pauschalangebote am Ende oft billiger und flexibler.

Kaum Chancen, den Vertrag wieder zu lösen

Die Verträge sind schnell unterschrieben, aber raus kommt man so gut wie nicht mehr: Zwar garantiert das deutsche Time-Sharing-Gesetz Verbrauchern ein Widerrufsrecht von zehn Tagen, bei Fehlinformationen seitens des Anbieters sogar von drei Monaten. Außerdem gilt ein Anzahlungsverbot. All das soll Urlauber davor schützen, in lockerer Ferienlaune weitreichende Verpflichtungen einzugehen.

Aber: Diese Regeln gelten nur für Verträge, die mindestens drei Jahre laufen. Neuerdings verkaufen die Anbieter daher meist Verträge mit kürzeren Laufzeiten, etwa über 35 Monate, um diesen Verbraucher-Schutz zu umgehen. Viele Verkäufer betonen im Gespräch, es handele sich "nicht um Time-Sharing".

Manchmal werden drei Jahre als Laufzeit genannt, im Vertrag stehen dann aber nur zwei Jahre. Diese Laufzeiten verlängern sich stillschweigend, wenn man nicht kündigt. Auch ein Widerrufsrecht nach dem Verbot von Haustürgeschäften kommt nicht in Frage, da der Abschluss in der Regel in einem Büro der Firma erfolgt. Ein Rechtsstreit ist kompliziert, da der Gerichtsstand im Ausland liegt. Meist bleibt nichts anderes übrig, als den vereinbarten Urlaub tatsächlich anzutreten.

Fazit:

Wer seinen Urlaub in Ruhe genießen will, sollte den Verlockungen eines vermeintlichen Los-Gewinns widerstehen - und seine künftigen Urlaubsziele frei im Reisebüro oder im Internet auswählen, zu den Zeiten und Orten, die man selbst entschieden hat, ohne sich über mehrere Jahre an einen Time-Sharing-Veranstalter zu binden.

Rat geben alle Verbraucherzentralen, insbesondere das

Europäische Verbraucherzentrum Kiel
Willestraße 4 - 6
24103 Kiel
Tel.: 0431/ 971 93 50
www.evz.de/ target="_new" rel="nofollow">www.evz.de


Antworten
Arbeiter:

Up, ist doch Urlaubszeit o.T.

 
24.07.01 11:33
Antworten
Kicky:

@arbeiter

 
24.07.01 13:31
hab zufällig was heute für Dich gefunden,vielleicht interessierts Dich: www03.activate.net/adobe/digitalseminar/registration
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Thursday, July 26, 2001
1 p.m. (Eastern time) / 10 a.m. (Pacific time)  Gruss Kicky

Antworten
vega2000:

Gibt es auch einen Link...

 
24.07.01 13:43
...wenn sich die ABreise verzögert :-) ??
Antworten
Arbeiter:

Danke Kicky :-) o.T.

 
24.07.01 14:16
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