Unfassbar


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General Electric C. kein aktueller Kurs verfügbar
 
Joshua_XP:

Unfassbar

 
05.01.02 03:46


Zwei Anmerkungen:
1)
Es ist unfassbar was dieser Kerl getan hat und durch nichts zu entschuldigen.
2)
Es ist unfassbar wieviel gewaltbereite Leute hier im Board sind, nun, wenn man ToT durch ToT, Blut durch Blut vergelten kann, dann gnade jedem hier Gott, denn mir zeigt das nur, dass jeder töten kann, ja sogar wolle wenn man ihm nur den richtigen Grund oder das Motov gibt. Jeder denkt doch, dass sein Motov das richtige ist, deshalb tut er das auch. Hängt ihn sagte einer von Euch, aha, soll er der sein, der ihn hängt, der ihm den Strick um den Hals legt, oder soll es lieber jemand anderes tun, weil man sich die Finger nicht schmutzig machen will?
Furchtbar wie hier sofort die Gerechten kommen und 10 Jahre für einen Witz halten oder gar den Tod wollen. Merkt Euch eines, wer das Schwert zieht, wird durch das Schwert umkommen, soll heissen, wer gnadenlos bei anderen ist, darf für sich selbst auch keine Gnade erwarten, egal bei welchem Delikt.

Wahrscheinlich melden sich jetzt wieder Boardsheriffs und verteilen munter schwarze, aber dafür nehme ich jeden Stern und sein er noch so dunkel, in Kauf.

Wie gesagt, ich finde es unfassbar was der Kerl getan wird, aber ebenso wie manche von Euch mit ihm verfahren wollen/würden.
Gut dass nicht jeder Richter werden kann, mir würde es grauen.
Aber komisch, wenn man beim Schwarzfahren erwischt wird und bekommt Gnade geschenkt, dann freut man sich wie ein Schnitzel und hat sicher noch ein gutes Gefühl dabei...aber gut, lassen wir es, bringt ja eh nix.



Joshua
Antworten
Joshua_XP:

achja Vega

 
05.01.02 03:48

Bei jeder noch so kleinen Straftat, Steuerbetrug oder anderen Gaunereien, sollte man auch Dein Bild überall veröffentliche, mit der Aufschrift: Die Sau hat einen Namen, soll heissen: Jeder nach seiner Fasson und jeder nach dem Auge um Auge-Prinzip...oder, da wärste doch sicher mit einverstanden.









Joshua
Antworten
Aktienchecks:

warum postest du nicht im vega-thread??? o.T.

 
05.01.02 08:01
Antworten
cap blaubär:

es ist alter Arivabrauch zu Weltrettungsthemen min

 
05.01.02 08:06
destens 15Threads zu öffnen
blaubärgrüsse  
*achsoo hoch lebe das Brauchtum
Antworten
Joshua_XP:

kann im vegatzhread leider nix einfügen

 
05.01.02 10:23


sonst hätte ich das schon gemacht.








Joshua
Antworten
Joshua_XP:

lol Blaubär, wie immer der Beste

 
05.01.02 10:31











Joshua
Antworten
josua1123:

Joshua deine Meinung

 
05.01.02 10:41
in Ehren und der Schwarze ist nicht gerechtfertigt.

Aber meine kleine Tochter sitzt gerade neben mir und
sieht friedlich fern
Wenn ich mir jetzt denke das sie von so einem Arschgesicht vergewaltigt wird
und daran ein langes Leben daran zu Leiden hat,und ihr Leben
ab dieser schrecklichen Tat nicht mehr dasselbe sein wird
dann sollte sich dieser Geisteskranke wünschen
niemals wieder Entlassen zu werden.
Denn er wird wissen das mit seiner Entlassung
seine Strafe erst beginnt.....

Soweit dazu

jo.

 
Antworten
cap blaubär:

und JEDER der nicht mindestens 25sadististische

 
05.01.02 12:17
Betrafungsrituale hier veröffentlicht ist selbstverständlich auf einer moralischen Stufe mit dem Täter,aber das brauchen wir eigentlich unter uns nicht mehr posten aber ich dachte bei all den Neuen wärs mal wieder an der Zeit
blaubärgrüsse  
Antworten
Joshua_XP:

Blaubär Du bist einfach der Größte

 
05.01.02 12:41
Ich danke Dir für Deine überzeugenden Worte, sie haben mich tief getroffen und beindruckt. Wundervoll. Bekommst Du auch nen Grünen, wenn Du nichts schreibst, das würde mich nicht wundern, aber naja was solls. Nachtrag, das war wirklich sehr gut analysiert.










Joshua
Antworten
PRAWDA:

ja, Josua, der arme, arme Täter verdient unser

 
05.01.02 18:05
aller Mitgefühl ..

und die ärmste Anna?????


...ihr Leben ist für immer kaputt.

.. um sie kümmert sich keiner - ausser der Familie

.. sie musste unsägliches erleiden!!!!!!!


.. der Täter erhält aufwendige psychologische und andere Betreuung


.. und Deine Sorge gilt der Bestie


Was leben wir doch in einer perversen Gesellschaft
Antworten
cap blaubär:

soo nu iss die heilige Inquisition hier im thread

 
05.01.02 18:30
angekommen joschi da hammer den Salat tu schnell Buße aufm Scheiterhaufen iss zu spät,da wird mit andersdenkenden ähnlich wie mit Tätern verfahren siehste wies prophezeit war,erst wirste gellschaft und pervers genannt unn dann....willkommen im Mittelalter Freunde
blaubärgrüsse



*ps zum anfang tu ich mal GE als AG rein die machen sicher Elektrostühle,das wird Sie besänftigen  
Antworten
Egozentriker:

@ PRAWDA

 
05.01.02 18:36
In einem muß ich Dir Recht geben. Wir leben in einer perversen Gesellschaft.
Und jemand wie Sven Kemmerzell ist das Produkt dieser Gesellschaft.
Welcome to Reality...
Antworten
josua1123:

PRAWDA

 
05.01.02 18:54
Bitte wenn du JOSHUA meinst
dann schreib bitte nicht josua

Nur um Verwirrungen vorzubeugen

Danke

jo.

Antworten
zombi17:

Eine Frage an die Gemäßigten, unter uns

 
05.01.02 18:58
Was wäre ein faires Strafmaß ?
Jetzt könnt Ihr zeigen was Ihr drauf habt.
z
Antworten
josua1123:

Als Todesstrafengegner

 
05.01.02 19:03
gibt es nur eines LEBENSLÄNGLICH
zweifellos

jo.
Antworten
zombi17:

Damit kann ich leben , wenn es denn ...

 
05.01.02 19:08
....nicht nur 12 Jahre bedeutet, mit Freigang und den ganzen Mist.
Aber der gute Junge wird nach Jugendrecht verurteilt.
Da er eine Streuung von 7 bis 54 Jahre hat , ist Niemanden damit geholfen.
Bitte der nächste Versuch.
z
Antworten
der boardaufp.:

In den Arsch

 
05.01.02 19:13
ficken bis er nicht mehr da ist!!!
Antworten
zombi17:

Das war eher unqualifiziert o.T.

 
05.01.02 19:15
Antworten
Egozentriker:

Auch der boardaufpasser...

 
05.01.02 19:19
ist nur ein Produkt der Gesellschaft.
Antworten
josua1123:

Boardi

 
05.01.02 19:25
wer um Himmelswillen soll das machen?

Würdest du dich etwa zur Verfügung stellen?
Eher nicht,oder?

jo.
Antworten
der boardaufp.:

Sie sollen es

 
05.01.02 19:27
untereinander machen...gibt's doch genügend von der Sorte!!!


gruß
db
Antworten
der boardaufp.:

...und mit dem letzten kämme ich schon zu recht!!! o.T.

 
05.01.02 19:29
Antworten
PRAWDA:

Strafrechtlicher Hintergrund bei der Erwachsenenkr

 
05.01.02 19:33
Strafrechtlicher Hintergrund bei der Erwachsenenkriminalität

Straffällig gewordene Mitbürger werden – soweit ihnen ein Vergehen nachgewiesen werden kann, beziehungsweise sie von einem Gericht für ein Verbrechen verurteilt wurden - ab ihrem 21. Lebensjahr mit dem im Strafgesetzbuch verankerten Strafrecht, dem Erwachsenen-Strafrecht, zur Rechenschaft gezogen.

In speziellen Fällen kann das Erwachsenenstrafrecht auch bei Heranwachsenden, also bei 18 – 21-Jährigen angewandt werden; beispielsweise wird mit Wiederholungstätern so verfahren, bei denen sich das Gericht sicher ist, dass diese nicht aus ihren Fehlern gelernt haben.



Antworten
zombi17:

Wenn ich dran denke , ....

 
05.01.02 19:34
...wie ich meine Jugend verbracht habe , dagegen ist meine Tochter echt ein armes Licht. Wenn mein Bruder und ich Zuhause Knatsch gemacht haben , wurden wir von unserer Mutter rausgeschmissen . Nach dem Motto : Geht bloß raus, Ihr nervt. Was hatten unsere Alten es leicht.
Es gab kaum Autos , kaum Gefahren und es stand nicht hinter jeder Ecke Gewaltverbrecher.
Ich will nicht ausschließen , das es sowas früher nicht auch gegeben hat , aber sicher nicht in dieser Häufigkeit.
Die Leichtigkeit des Lebens und des Seins, gibt es nicht mehr.
Bevor ich meine Tochter aus dem Haus lasse , muß ich eine Viertel Stunde Verhaltensregeln mit auf dem Weg geben. Und so lange sie weg ist , hat man ein klammes Gefühl im Bauch.
Und alles nur , weil es solch Kaputte , wie diesen Swen gibt.
Ihr könnt mich ruhig verachten , aber wenn so ein Typ meine Tochter berührt, dürft Ihr mich nicht mit diesem Tier alleine lassen.
Wohlgemerkt , die Schuldfrage muß zweifelslos geklärt sein.
Zombi
Antworten
cap blaubär:

neineinein

 
05.01.02 19:34
nehmt datt mit GE nicht ernst warn Joke(Chart sieht auch irgendwie komisch aus).
Aber vom Prinzip her hier gibts viele Fachleute aber meines wissens keinen der sich ernsthaft mit Missbrauch etc auseinandersetzen könnte also was substanzielles zu so nem Thema beitragen könnte,hatte mal nen Kunden der am Kölner LG wirklich mit solchen Leuten zu tun hat,bevor alsoo Koppab etc gefordert wird sollte man sich ernsthaft damit auseinandersetzen datt scheint mir in nem Board wie diesem weder nötig noch möglich iss aber auch nicht schade iss recht unappetitlich,aber rein Statistisch betrachtet müssten alle Koppabforderer auch jeden mit 70sachen am Kinderspielplatz/Schule Vorbeibretterer an nen Gulli Ketten und mit seiner Karre überfahren,so gruselig solche Fälle auch sind die Gefahr unsere Kleinen vom Gummireifen zerlegt zu bekommen iss um den Faktor X Hundert höher,achsoo und drakonische Strafen können nen Triebtäter von seinem Tun nicht abhalten daher der Name TRIEBtäter
blaubärgrüsse
   
Antworten
Joshua_XP:

aha

 
05.01.02 19:40











Joshua
Antworten
PRAWDA:

Jugendstrafe (ohne Bewährung) §§ 17,18 JGG

 
05.01.02 19:41
Jugendstrafe (ohne Bewährung) §§ 17,18 JGG

Als allerletztes Mittel und im Gegensatz zum Erwachsenenrecht noch viel seltener
ausgesprochen als die dort entsprechende Freiheitsstrafe kann die Jugendstrafe o.B.
gem. §§ 17,18 JGG gelten. Sie sollte jedoch gem. § 17 II JGG nur im äußersten
Ausnahmefall ausgesprochen werden, wenn den schädlichen Neigungen anders nicht
zu begegnen ist. Die Jugendstrafe wird in eigens dafür eingerichteten Jugendstraf-
vollzugsanstalten verbüßt.
Jugendstrafe soll mindestens 6 Monate dauern, darf jedoch im Gegensatz zu den Be-
stimungen im StGB bei Vergehen 5 Jahre und bei Verbrechen 10 Jahre nicht über-
steigen
.
Antworten
zombi17:

@ Cap

 
05.01.02 19:43
Ich wohne in einer 30km  Zone , ich habe mich hier schon vor Autos geworfen, einer hat mich sogar angetickt. Denen bringe ich die heilige Furcht bei.
Es sind ausnamslos nur Halbstarke.
Dem letzten habe ich meine Tochter und zwei Besuchermädchen gezeigt.
Ich habe Ihm gesagt , wenn die einmal von deinem Auto angefahren werden , ziehe ich dich aus deinem BMW. Und dann hilft auch kein beten mehr.
Was soll ich sagen , wenn er und seine Kumpel an meinem Haus vorbeifahren, sind sie mittlerweile Vorbilder.
Ich nenne das Zivilcourage.
Zombi
Antworten
Joshua_XP:

Zombi, sorry

 
05.01.02 19:46
ich nenne das Selbstjustiz.










Joshua
Antworten
PRAWDA:

das wartet auf ihn als Jugendstraftäter

 
05.01.02 19:49
"Für alle übrigen Fälle, d.h. somit für die älteren Verurteilten (ab dem 19. Geburtstag) und ab dem 17. Geburtstag im Fall des Strafmaßes über 3 Jahre Jugendstrafe hinaus, ist, das kann man zumindest für Urteile und Vollstreckte aus dem OLG- Bezirk Bamberg uneingeschränkt sagen, ist die JVA Ebrach zuständig. In den Jugendvollzugsanstalten sitzen Vollzugsbeamte, die besondere Kurse
absolviert haben, damit der pädagogische Effekt der Strafvollstreckung den
Charakter der reinen Strafvollstreckung bei Erwachsenen überwiegt.

Dies geht zum Teil soweit, daß besondere "Unterrichte" angesetzt werden, in denen
z.B. die Drogenproblematik und andere Sachthemen zur Sprache kommen, um
den straffälligen Jugendlichen wieder auf den richtigen Weg zu bringen
. Ebenfalls
ist es möglich, ein Handwerk zu erlernen oder Schulabschlüsse nachzuholen bzw. sich einfach fortzubilden. Je nach JVA werden dem Jugendlichen oder Heranwachsenden verschiedene Aus- u. Fortbildungsmöglichkeiten angeboten.
...
...

Es ist möglich den Realschulabschluß, den qualifizierenden Hauptschulabschluß und den "normalen" Hauptschulabschluß nachzumachen. Ebrach bietet den Ausbildungsberuf des Bäckers, Elektroinstallateurs, Gärtner, Gas-u.Wasserinstallateur, KFZ- Mechaniker, Land-/Tierwirt, Maler u. Lackierer, Maschinenbaumechaniker, Maurer, Metallbauer, Metzger, Schreiner, Stukkateur und Zentralheizungs- u. Lüftungsbauer (z.T. jedoch wird eine gewisse Erfahrung in einer bisherigen Ausbildung erwünscht). Im Zuge dessen können auch KFZ-Lackierer und Landmaschinenmechaniker erlernt werden. In Ebrach kann man an, mit diesen Berufen artverwandten, Ausbildungslehrgängen teilnehmen. Dazu kommen noch Lehrgänge als Gabelstapel- Fahrer und als Lagerfachkraft. Es ist möglich, den qualifizierenden sowie den normalen Hauptschulabschluß nachzumachen, nicht jedoch den Abschluß einer weiterführenden Schule. Nebenbei werden noch - auch im Rahmen der bestehenden Kurse - Deutsch-, Mathematik-, Computer-, Schreibmaschinen-, Englisch-, Führerschein Klasse 1-3 und Erste-Hilfeaufbauunterrichte angeboten. (Deutsch insbesondere auch für Aussiedler und ausländische Mitbürger). Die JVA Laufen-Lebenau bildet junge Gefangene als Elektroinstallateur, Gärtner, Gas- u. Wasserinstallateur, Kraftfahrzeugmechaniker, Landwirt, Maler u. Lackierer, Maurer, Metallbauer und Schreiner aus. Es ist dort möglich verschiedene Lehrgänge insbesondere im Metallbereich und dort vor allem im Schweißerbereich und einigen kleineren Spartenbereichen zu besuchen. Das Profil der zusätzlichen Kurse entspricht in etwa dem derer in Ebrach. Auch dort kann man natürlich den "Quali" und den normalen Hauptschulabschluß nachmachen. Als Besonderheit gibt es hier für die Jüngsten auch einen Pflichtschulunterricht für die achte und neunte Jahrgangsstufe der Hauptschule. Die vollzugstechnisch etwas härtere Spezialanstalt in Bezug auf Laufen-Lebenau, Neuburg-Herrenwörth, bietet in etwa dieselben Ausbildungsberufe an: Elektroinstallateur, Maler u. Lackierer, Maurer, Metallbauer, Metzger, Schreiner, Gas- u. Wasserinstallateur und Spengler. Der Schwerpunkt der Lehrgänge liegt nicht mehr im Metallverarbeitungsbereich, ist eigentlich recht vielschichtig: Gebäudereiniger, Holz-, Metall- Bau- u. Farbverarbeitung, Ökolandschaftsgestaltung, verschiedene Maschinenbedieungs- und Bürofachlehrgänge sowie EDV-Kurse sind hier zu finden. Es ist auch hier nur möglich, den "Quali" und den normalen Hauptschulabschluß nachzumachen."
privat.schlund.de/k/konrad-breunig/home.htm?jugrecht.htm
Antworten
zombi17:

@Joshua

 
05.01.02 19:51
Nenne es wie du willst, ist mir vollkommen egal.
Ich bin wirklich friedlich , aber leider ist die Polizei nicht immer da , wo sie sein sollte, solange es hilft  , sind mir die Mittel egal.
Ps : Hast du Kinder ?
z
Antworten
PRAWDA:

..dann kann er aus dem Jugendvollzug

 
05.01.02 19:53
"Sollte nun ein Insasse im Laufe der Verbüßung seiner Haftstrafe entweder aufgrund

seines Verhaltens oder seiner geistigen und sittlichen Reife sich nicht mehr als für
für den Jugendstrafvollzug geeignet erweisen,

dann kann er aus dem Jugendvollzug
herausgenommen werden
."

privat.schlund.de/k/konrad-breunig/home.htm?jugrecht.htm
Antworten
josua1123:

TRIEBtäter

 
05.01.02 19:54
sind ausnahmslos GEISTESkranke
daher muss man in jedem Falle vor der Entlassung
diesen Trieben begegnen,wie auch immer
nur mit guten Zureden wird es wohl nicht gehen
Also Eier ab,oder bis zum letzten Atemzug in einer Anstalt

jo.
Antworten
PRAWDA:

Schon nach 6 Monaten

 
05.01.02 19:57
"Schon nach 6 Monaten (mind. 1/3 der Strafe) kann vom Jugendrichter gem. § 88 II u. V geprüft werden, ob eine Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung in Frage kommt und nicht nur,
wie im Erwachsenenrecht, zum 1/2 oder 2/3 Zeitpunkt
."
privat.schlund.de/k/konrad-breunig/home.htm?jugrecht.htm
Antworten
zombi17:

Theorie ist so einfach.

 
05.01.02 19:58
Ich kenne zwei Seelenklempner , wenn ich die erzählen höre , stehen meine Haare zu Berge.
Die ganze Welt kann machen was sie will , sie will nicht geändert werden , aber auf meine Familie achte ich , solange ich kann.
z
Antworten
PRAWDA:

Ausgleich mit dem Opfer zu bemühen

 
05.01.02 19:59
") sich um einen persönlichen bzw. finanziellen Ausgleich mit dem Opfer zu bemühen, wovon bei größeren Schäden jedoch abgesehen wird (§ 81 JGG) und eventuell an einem Täter-Opfer- Ausgleich auf einer zwischenmenschlichen Ebene unter Beteiligung eines neutralen Vermittlers teilzunehmen. Stichworte für diese recht neue Art der Verarbeitung einer Straftat könnten sein: "Versöhnen statt Strafen" oder "Wiedergutmachung statt Vergeltung". Wichtig hierbei ist aber auch, daß im Vorfeld der Anordnung eines TOA die Geeignetheit des Delikts und der Personen auf Täter- und auf Opferseite genau geprüft wurde. Weder eignen sich echte Bagatelldelikte , die ansonsten ohne justizielle Sanktionen geblieben wären, noch auf der anderen Seite Delikte, deren Schwere zu einer Traumatisierung des Opfers geführt haben (wie z.B. Sexualdelikte, massive Kapitalverbrechen) auch ist es nicht ratsam, ein Mißverhältnis in der Machtstruktur zwischen Täter und Opfer zu ignorieren. Wichtig ist auch eine gewisse Freiwilligkeit auf beiden Seiten. Mögliche Ziele eines TOA könnten sein: ein klärendes Gespräch bzw. eine ernstgemeinte Entschuldigung, die Wiedergutmachung des Schadens oder Schadensersatz, Zahlung von Schmerzensgeld, Geschenke als symbolische Geste, Arbeitsleistungen oder gemeinsame Aktionen. Die Zahl der TOAs steigt erfreulicherweise von Jahr zu Jahr. Sie sind jedoch für die vermittelnde Stelle mit einem enormen Arbeitsaufwand verbunden. Auch die zivilrechtliche Seite muß hierbei vom Vermittler richtig eingeschätzt werden."
privat.schlund.de/k/konrad-breunig/home.htm?jugrecht.htm
Antworten
PRAWDA:

Anwendbarkeit des JGG

 
05.01.02 20:06
Anwendbarkeit des JGG

Um nun in medias res zu kommen. Das JGG ist für Jugendliche von 14- 18 Jahren,
in Ausnahmefällen, gemessen an der Reife des Straftäters, auch bei bis 21-jährigen,
zuständig, wobei es hierbei auf den Zeitpunkt des Begehens der Tat ankommt.
(§1JGG)

Soweit das JGG nichts anderes bestimmt, gilt das Erwachsenenstraf- u. verfahrens-
recht. (§ 2 JGG)

privat.schlund.de/k/konrad-breunig/home.htm?jugrecht.htm
Antworten
josua1123:

PRAWDA

 
05.01.02 20:07
falscher Thread für TAO

jo.
Antworten
PRAWDA:

§ 176 StGB Sexueller Mißbrauch von Kindern.

 
05.01.02 20:11
§ 176. Sexueller Mißbrauch von Kindern. (1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen läßt.
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer


sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt,

ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an sich vornimmt, oder

auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt.
(4) Der Versuch ist strafbar; dies gilt nicht für Taten nach Absatz 3 Nr. 3.

§ 176a. Schwerer sexueller Mißbrauch von Kindern. (1) Der sexuelle Mißbrauch von Kindern wird in den Fällen des § 176 Abs. 1 und 2 mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft, wenn


eine Person über achtzehn Jahren mit dem Kind den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an ihm vornimmt oder an sich von ihm vornehmen läßt, die mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind,

die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird,

der Täter das Kind durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung oder einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung bringt oder

der Täter innerhalb der letzten fünf Jahre wegen einer solchen Straftat rechtskräftig verurteilt worden ist.

(2) Mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren wird bestraft, wer in den Fällen des § 176 Abs. 1 bis 4 als Täter oder anderer Beteiligter in der Absicht handelt, die Tat zum Gegenstand einer pornographischen Schrift (§ 11 Abs. 3) zu machen, die nach § 184 Abs. 3 oder 4 verbreitet werden soll.
(3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
(4) Mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren wird bestraft, wer das Kind in den Fällen des § 176 Abs. 1 und 2

bei der Tat körperlich schwer mißhandelt oder

durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt.
(5) In die in Absatz 1 Nr. 4 bezeichnete Frist wird die Zeit nicht eingerechnet, in welcher der Täter auf behördliche Anordnung in einer Anstalt verwahrt worden ist. Eine Tat, die im Ausland abgeurteilt worden ist, steht in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 4 einer im Inland abgeurteilten Tat gleich, wenn sie nach deutschem Strafrecht eine solche nach § 176 Abs. 1 oder 2 wäre.
Antworten
cap blaubär:

also gibt ne Kompetenzunterstellung ähnlich der

 
05.01.02 20:13
Unschuldsvermutung,wo willste ne Grenze für"GesundesVolksempfinden"halten wo für richtige Justiz nee Ihr macht euren Job+die Leute die den Kram machen ihren,geht ausserdem davon aus das Sie Eure Ängste genausoernst nehmen wie Ihr(der zuständige hier hat 3 kleine Kinder)
Übrigens hat mir mal´n Seelenklemptner verraten wer drakonische Strafen bei sowas fordert hat meist selber ein problem mit Sexualität+Kinder(aber nicht weitersagen)
blaubärgrüsse
Antworten
zombi17:

@ Prawda, was soll das heißen ?

 
05.01.02 20:13
3 Teddys uns alles ist wieder gut?
Ich will nicht den großen Zampano spielen, aber stellt Euch vor , eine siebenjährigr Person , die Ihr sehr lieb habt , wiederfährt sowas.
Die Tochter von Eurem besten Freund  und Ihr sollt tröstende Worte finden .
Der junge ist nur fehlgeleitet , das ist normalerweise ein netter Kerl usw.
Habt Ihr Euch jemals Gedanken darüber gemacht , das für die ganze Familie das fröhliche unbeschwerte Leben vorbei ist. Nicht nur für das Opfer?
Denkt was Ihr wollt , ich kann auch ohne den Müll gut leben.
Seid froh , das ich kein Richter bin.
Zombi
Antworten
PRAWDA:

"Strenges" Strafrecht, zombi17 - § 177 StGB

 
05.01.02 20:15
§ 177 StGB Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung. (1) Wer eine andere Person


mit Gewalt,

durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder

unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist,
nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn

der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder an sich von ihm vornehmen läßt, die dieses besonders erniedrigen, insbesondere wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind (Vergewaltigung), oder

die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird.
(3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter

eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt,

sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden, oder

das Opfer durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.
(4) Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter

bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet oder

das Opfer

bei der Tat körperlich schwer mißhandelt oder

durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt.
(5) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen der Absätze 3 und 4 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
Antworten
zombi17:

Alleine die Satzstellung ist zum kotzen., o.T.

 
05.01.02 20:19
Antworten
PRAWDA:

bei Eigentumsdelikten jedoch geht es zur Sache ..

 
05.01.02 20:19
§ 263a StGB Computerbetrug. (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs durch unrichtige Gestaltung des Programms, durch Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten, durch unbefugte Verwendung von Daten oder sonst durch unbefugte Einwirkung auf den Ablauf beeinflußt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) § 263 Abs. 2 bis 7 gilt entsprechend.

Antworten
unknown777:

² joshua: du tust mir leid !

 
05.01.02 20:20
soviel rückradlosigkeit verdient ja schon anerkennung!

ich finde es doch beachtlich, dass du das verbrechen und die gedankenstruktur einiger boardteilnehmer auf gleiche stufe stellst! sowas finde ich "unfassbar" !

du gehörst zu der sorte menschen, die bei jedem problem folgende passende antwort parat haben: gottes wege sind unergründlich!

naja - schönes leben noch  
Antworten
PRAWDA:

sehr gutes Schlußwort unknown777 o.T.

 
05.01.02 20:22
Antworten
der boardaufp.:

@Zombi17

 
05.01.02 20:26
Wohnst Du zufällig nicht in meiner Gegend:-)? ...nein, sicher nicht, aber Deine Verhältnise, so wie Du sie schilderst -ähneln den meinen sehr.

Habe 2 Mädchen(16 u. 12...ok, einen Bub mit 6 hab' ich auch noch), und teile VOLL Deine Sorgen, tu' ich genau das gleiche und bin echt immer erleichtert, wenn sie nach einer Tour wieder zu Hause sind.

Was allerdings die 30 Zone angeht, bringt es solange nix, bis man auf der Strasse, nicht die sg. schlafenden Polizisten findet, ansonsten rasen die Jugentlichen weiter, um vielleicht der Partnerin/Freudin so zu imponieren.
Wenn ich schon so einen schnell fahren sehe, stelle ich mich mitten auf der Strasse, als ob ich nix wüsste(der hält sicher an!), und nach ca. einer Minute zittert er an ganzem Körper, und bringt kaum ein wort richtig zusammen!
...frage nicht was ich dann tue -stelle Dir das nur vor!


Gruß
boardi
Antworten
zombi17:

@ Coppara

 
05.01.02 20:36
Ich kenne das , schön das es schon 2 gibt.
Und von mir können alle denken was sie wollen , ich greife lieber ein , bevor ich nichts mehr ändern kann.
Es ist traurig , aber was sollen wir tun ?
Zombi
Antworten
coppara:

Ich denke, wir tun genau das richtige!

 
05.01.02 20:47
:-)
(c)oppara
Antworten
Egozentriker:

Ach ja...

 
05.01.02 20:53
Ihr seid schon toughe Jungs.
Macht sich hier auch mal jemand über die Ursachen Gedanken oder reicht es Euch, Eure perversen Rache- und Strafgelüste auszuleben ?
Ich glaube, daß niemand als Sexualstraftäter oder Amokläufer oder sonstwas geboren wird.
Vielleicht rennen Eure Sprößlinge ja auch mal los und verzapfen eine solche Scheisse.
Liebe Leute - die Gesellschaft ist's, die sowas hervorbringt. Und wir sind Teil derselben. Also hebt Euch mal nicht auf einen Thron und spielt Euch als Herrgötter auf.
Antworten
zombi17:

Man muß nur lange genug suchen.....

 
05.01.02 20:55
....dann ist zu erkennen , je einsammer deine Bedürfnisse , es gibt trotzdem Leidensgefährten.
Das absolut schlimme , es geht uns Wirtschaftlich toll , und wegen solchen Kranken
kommt mann nicht zur Ruhe:-(((
Ich kann auch gut ohne diese Tiere leben. Nutzloses Gesockse.
Zombi
PS : Greift mich ruhig an , damit komme ich klar.
Antworten
zombi17:

@ Ego , super

 
05.01.02 20:58
Gleich bin ich noch schuld.
Ich hatte auch keine besondere Kindheit , trotzdem gehe ich nicht auf andere los.

Z
Antworten
josua1123:

Coppara,zombie

 
05.01.02 21:01
schliesse mich euch an
mir gehts genauso
Obwohl
Bei uns gibt es einen Schutzweg über eine zweispurige Strasse
duch das Ortszentrum und daher nicht mit übermässiger
Geschwindigkeit befahren,auch mit einer orangen Blinkampel versehen
Also in der 1 Spur bleibt ein Kastenwagen stehen um ein Kind 10
rüberzulassen in der 2 Spur kommt ein Polizeiwagen
und führt das Kind nieder.
Kind Gottseidank nur leicht verletzt

Soll kein pro oder kontra Polizei sein
aber auch das gibts..

jo.
Antworten
PRAWDA:

EGO

 
05.01.02 21:03
kenne viele leute aus justitz un dem strafvollzug und so
psychologen, juristen, vollzugsbeamte und so

deren urteil im intimen kreis:

"es gibt eben geborene verbrecher"

nix folgen der sozialisation

das sind die gene

un nun kommst du

die diskuscion "umwelt oder vereerbunk" is uralt und neigt sich

wischenschaftlik immer mehr zu die "gene"

in der genforschung wirt immer meer enddeckt, jo

Antworten
coppara:

Egozentriker !

 
05.01.02 21:06
...schon etwas von angeborener "HYPERAKTIVITÄT" gehört?

Zufällig meine guten Nachbarn haben 2 Jungs(von 3), die darunter leiden -wenn man es so nennen darf!

Mit 5 Jahren noch im Kindergarten einem anderem Jungen auf dem Kopf gesprungen...ein Mädchen Krankenhausreif geschlagen uvm.! -noch nie was gehört?!?!?!


gruss
coppara
Antworten
zombi17:

Jetzt sind wir schon drei

 
05.01.02 21:09
Ich bin durchaus in der Lage , Unfall und gewollte Straftat zu unterscheiden.
Was mir Angst macht , "in der Schule"
Bisher habe ich gedacht , wenn sie heil ankommt, ist sie sicher.
Die Welt in Ihrer jetzigen Form, ist das allerletzte.
Die Eltern können nicht mehr aufpassen , weil sie auf Börsenkurse starren und Reich werden wollen, oder saufen , oder Drogen nehmen , oder unbedingt mit zwei Personen Geld verdienen wollen.
z
Antworten
PRAWDA:

neee zombi17, die schweigende Mehrheit o.T.

 
05.01.02 21:13
Antworten
Egozentriker:

Sorry, aber...

 
05.01.02 21:13
an sowas wie "geborene Verbrecher" glaube ich nicht.
Ich bin mir sicher, wenn dieser Typ in einem "heilen", wohlhabenden Elternhaus mit der entsprechenden Bildung und guten Erziehung aufgewachsen wäre, dann wäre seine Prägung mit Sicherheit in eine andere Richtung verlaufen.
Müssig darüber zu streiten. Ich glaube allerdings auch nicht, daß man mit Resozialisierung etwas erreicht. Kostet nur unnötig Geld.
Antworten
coppara:

Ego...und der 5-Jährige von Nachbarn? o.T.

 
05.01.02 21:17
Antworten
PRAWDA:

EGO

 
05.01.02 21:18
Das glaubte Willy Brandt auch:
Jeder Abitur .. und die Welt wird besser!
Jeder wohlhabend .. und die Welt wird besser!
Freigabe der Pornografie .. und es gibt keine Sexualstraftäter mehr.
Keine harte Bestrafung, sondern Resozialisation.. und die Welt wird verbrechensärmer..
usw.
Antworten
Egozentriker:

@ coppara

 
05.01.02 21:18
Was hat denn jetzt "Hyperaktivität" mir Sexualstraftätern zu tun ?
Da kannst Du genauso gut nen angeborenen Wirbelsäulenschaden als Vergleich heranziehen.
Antworten
zombi17:

@ Ego

 
05.01.02 21:20
Kannst du dich an die Baader , Meinhoff Bande erinnern?
Alle aus wohlsituierten Familien , bei denen war es nur Langeweile.
Ich gebe dir vollkommen Recht, die Ordnung fängt Zuhause an. Aber wenn die versagt, muß Abschreckung herhalten.
Und unsere Strafen sind ein lacher.
Kannst du mir soweit folgen ?
Z
Antworten
PRAWDA:

In sehr armen Ländern gibt es wenig Verbrechen o.T.

 
05.01.02 21:23
Antworten
PRAWDA:

mit Ursache:

 
05.01.02 21:27
Werteverfall

Früher hatte jeder die 10 Gebote

verinnerlicht und hatte Angst dagegen zu verstoßen
Antworten
PRAWDA:

kennt Ihr das noch?

 
05.01.02 21:33
...
...

...
Das vierte Gebot
Du sollst deinen Vater und deine Mutter ehren.

Das fünfte Gebot
Du sollst nicht töten.

Das sechste Gebot
Du sollst nicht ehebrechen.

Das siebte Gebot
Du sollst nicht stehlen.

Das achte Gebot
Du sollst nicht falsch Zeugnis reden wider deinen Nächsten.

Das neunte Gebot
Du sollst nicht begehren deines Nächsten Haus.

Das zehnte Gebot
Du sollst nicht begehren deines Nächsten Weib, Knecht, Magd, Vieh noch alles, was dein Nächster hat.



Antworten
zombi17:

Das elfte Gebot

 
05.01.02 21:35
Befolge die Gebote!
Antworten
Egozentriker:

Ich glaube,...

 
05.01.02 21:35
es ist absolute Zeitverschwendung weiter über das "wie" und "warum" zu streiten.
Für mich ist Fakt, daß wir in einer asozialen Gesellschaft leben die immer wieder solche Auswüchse hervorbringen wird.
Solange die nagativen Einflüsse weiterbestehen oder schlicht und ergreifend die positiven Einflüsse ausbleiben wird sich nichts ändern und Sven K. war nicht der letzte.
Der beste Beweis sind amoklaufende Jugendliche an US-Schulen die einfach mal eben ein paar Klassenkameraden und Lehrer abknallen.
Auch alles angeboren ?
Antworten
unknown777:

bodo schäfer hat einen sachverhalt der polizei

 
05.01.02 21:36
aufgegriffen, in der ein brüderpaar mit den absoluten gleichen vorraussetzungen einen unterschiedl. lebensweg gegangen sind! also : gleiches elternhaus, gleicher freundeskreis, gleiche schulbildung, gleiches studium!

das interessante war eben, dass der eine ein normales und ehrliches leben geführt hat und der andere ein verbrecher geworden ist! dies ist aus einer wissenschaftl. studie von brüdern durch zufall herausgefunden worden und gilt mittlerweile als beispiel für eine klassisches angeborenes verhalten!

wenigstens dieses eine beispiel dürfte deine ansicht widerlegen ego, nach der die gesellschaft an allem schuld sein soll!

gruß
unknown777
Antworten
PRAWDA:

EGO, keiner behauptet

 
05.01.02 21:38
nur umwelt

nur gene

aber alles immer auf die umwelt, die böse gesellschaft zu schieben, ist blödsinn.
Antworten
zombi17:

@ EGO

 
05.01.02 21:41
Problem erkannt , wo ist die Lösung?
Antworten
PRAWDA:

unknown777, leider

 
05.01.02 21:41
ist bodo sch. ein dummkopf

die zwillingsforschung ist in der püschologie ein altes, weites feld und

.... sehr umstritten.

von einem fall auf das allgemeine zu schließen, ist schwachsinn
Antworten
zombi17:

@77

 
05.01.02 21:43
Ist alles entschuldbar?
Antworten
PRAWDA:

EGO

 
05.01.02 21:43
sozial = gesellschaftlich

asoziale Gesellschaft?
Antworten
unknown777:

ich habe nie von einer allgemeingültigkeit

 
05.01.02 21:48
gesprochen! ausserdem hat bodo nur die studie populär gemacht! das hat ja nichts mit der person an sich zu tun! es sollte eben nur ein wissenschaftl. gegenbeispiel darstellen! nichts anderes habe ich geschrieben! ich kann es nur nicht mehr hören, dass alle anderen an etwas schuld sein sollen, dass die gesellschaft schuld an allem sein soll!

mit solch einer argumentation macht man es sich doch sehr einfach!
Antworten
Egozentriker:

Sucht Euch was aus

 
05.01.02 21:51
Kriminalitätstheorie

(1) Biologische Theorien

Die biologischen Theorien gehen davon aus, Verbrecher bereits an körperlichen Merkmalen erkennen zu können. Cesare Lombrose sah 1876 hervorspringende Wangen, eine Schläfenenge sowie eine Behaarung an der Stirn als untrügliche Kennzeichen für einen Verbrecher an. Weiterer Vertreter dieser Theorie war A. Mergen, der einen Bericht über Chromosomenaberratioen bei Verbrechern vorstellte: so wiesen nur 0,1% der Bevölkerung eine Chromosomenaberration auf, aber 2% aller Verbrecher.

(2) Soziologische Theorien

Nach den soziologischen Theorien (Engels, Durkheim) resultiert die Kriminalität nicht aus angeborenen Merkmalen, sondern aus dem Umwelteinflüssen, aus der Gesellschaft selbst.

(3) Psychologische Theorie

Nach den psychologischen Theorien ist die Kriminalität auch kein angeborenes Verhaltensmuster, sondern ein gelerntes Verhalten. Kriminelles Verhalten wird in Interaktion mit anderen Personen in einem intimen, persönlichen Kreis gelernt (Sutherland). Ein anderer Ansatzpunkt ist, daß Verbrecher die Tat vor allem deshalb begehen, weil es verboten ist und die Ausführung eine seelische Erleichterung bringt (Staub).

(4) Etikettierungsansatz (Labeling Approach)

Der Etikettierungsansatz besagt, daß, obwohl ca. 80-90% der Bevölkerung irgendwann einmal straffällig geworden ist, nur ein ganz kleiner Teil der Bevölkerung auch bestraft wird. Fraglich ist also, wie der Prozeß des Herausfilterns der „kriminellen Population" von statten geht. Das Zufallsprinzip hilft nicht weiter, da erwiesen ist, daß die bestraften Kriminellen letztlich aus niedrigen sozialen Schichten stammen. Nicht aber die Schicht als solche deutet auf die Kriminalität hin, es bleibt nur festzuhalten, daß jemand aus einer niedrigeren Schicht eher damit rechnen muß, bestraft zu werden, als jemand aus einer höheren sozialen Schicht, weil ein kriminelles Verhalten von diesem nicht erwartet wird.


P.S.: Ich schätze mal, daß #1 auch in Euren Augen ziemlicher Humbug ist.
Auf alle Fälle ist auch #4 sehr interessant. Wahrscheinlich wird jemand, der einigermassen wohlhabend ist sich wohl eher in Thailand o.ä. an kleinen Mädchen vergehen und nicht das Risiko eingehen hier erwischt zu werden.
Antworten
Egozentriker:

@ unknown

 
05.01.02 21:54
Ich finde, man macht es sich mindestens genauso einfach, wenn man überhaupt keine Schuld bei der Gesellschaft sondern nur beim Individuum sucht.
Antworten
josua1123:

Sexualdelikte

 
05.01.02 22:03
sind nunmal Hormonbedingt
und Hormone greifen sehr stark in die Psyche ein
wenn nicht sogar davon gesteuert,das ist Fakt

jede Gefühlsregung wird von Hormonen bestimmt
und bei Sexualverbrechern eben auch von
einem Überschuss an Sexualhormonen
Also die Quelle beseitigen,Eier weg
oder eben Lebenslange Anstalt

Ego,und eine Krankheit hat nichts mit Gesellschaft zu tun
Verbrechen vielleicht schon,aber keine Sexualverbrechen
die sind und bleiben eine Krankheit

jo.

Antworten
Egozentriker:

@ jo

 
05.01.02 22:08
Jetzt könnten wir uns natürlich darüber streiten, in wie weit Hormone die Psyche beeinflussen, bzw. in wie weit das umgekehrt der Fall ist.
Aber ich hab jetzt keinen Bock mehr, denn ich habe ne Luftschlacht zu schlagen und danach ne Zappelbude zu besuchen  ;-)
Deswegen sag ich schon mal bis Morgen Ihr Schnuffis.  *fg*
Antworten
josua1123:

By Ego

 
05.01.02 22:12
machs gut,und stürz nicht ab..:-))

jo.
Antworten
cap blaubär:

alsoo gibt schon

 
05.01.02 22:18
den Klassiker männliches Sexualgewaltopfer(kann auch nur ElternSchläge heißen)
neigen dazu statistisch im Erwachsenenalter von der Blödzeitung mit dem freundlichen Attribut Kinderschänder bedacht zu werden,datt hilft aber nuu nicht wirklich ihr gebt ja vor Eure Sorgen als Motiv zu haben tja also das kann dann nur heißen alle Familien unter bewachung stellen(Familie iss die Keimzelle sexueller Gewalt)Lehrer zu Familienschnüffler umschulen(evtl schon zu spät)also einmal die Woche muss sich der Dorfpolizist alle Kinder ansehen(egal wo Missbrauch iss überall)das wär dann maln Anfang
blaubärgrüsse    
Antworten
schmuggler:

was für ein Engagement!

 
05.01.02 22:21
na ist ja auch ein gutes Thema
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  80 Unfassbar Joshua_XP schmuggler 05.01.02 22:21

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