Amateure müssen draußen bleiben
Spezielle Advokaten setzen Firmen bewusst unter Zeitdruck, um sie zum Abschluss teuerer Vergleiche zu bewegen. Richtig verdienen werden damit künftig aber nur noch echte Profikläger.
Von Jürgen Kurz
Will eine Aktiengesellschaft auf ihrer Hauptversammlung eine richtungentscheidende Maßnahme beschließen lassen, die erst mit Eintrag ins Handelsregister wirksam werden kann, sind sie oft zur Stelle: So genannte „räuberische Aktionäre“. Ihr Geschäftsmodell ist ebenso einfach wie effektiv: Per Anfechtungsklage gegen den entsprechenden Tagesordnungspunkt wird eine Registersperre ausgelöst. Die AG kann die geplante Maßnahme also zunächst nicht umsetzen. Derart unter Zeitdruck gesetzt, sind viele Unternehmen bereit, zähneknirschend in einen teuren Vergleich einzuwilligen. Per Beschluss hat der Bundesgerichtshof (BGH) zumindest den Trittbrettfahrern solcher Aktionen nun die Basis unter den Füßen weg gezogen (Az.: II ZB 23/06).
Diese „Nebenintervenienten“ schließen sich einfach einer bereits eingereichten und begründeten Klage an. Dafür reicht in der Regel ein Brief mit genau einem Satz. Der lächerliche Aufwand hinderte sie bisher keineswegs daran, am dann geschlossenen Vergleich ordentlich mitverdienen zu wollen. Doch damit ist jetzt Schluss. „Mit dieser Entscheidung ist zwar nicht das Problem der missbräuchlichen Anfechtungsklage aus der Welt. Aber zumindest beschränkt es das Geschäft auf die Profis“, sagt DSW-Geschäftsführer Marc Tüngler. Dass es auch davon durchaus genug gibt, zeigt eine kürzlich veröffentlichte Studie des Wissenschaftlers Manuel Theisen, der an der Münchener Ludwig-Maximilians-Universität einen Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre innehat.
Ermöglicht wurde der wissenschaftliche Blick in die Welt der Berufskläger erst durch das seit dem 1. November 2005 geltende Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG). Danach müssen alle im Rahmen von Anfechtungsklagen gegen HV-Beschlüsse erwirkten Vergleiche veröffentlicht werden. Das Ergebnis der Studie ist eindeutig: „Es gibt eine sehr starke Konzentration der Klagen“, sagt Theisen. Insgesamt wurden seit UMAG-Einführung 68 Beschlüsse angefochten. Mit von der Partie sind 551 Kläger, die im Schnitt an 8,1 Verfahren beteiligt sind. 41 Prozent der Klagen wurden dabei von den zwanzig aktivsten Firmen und Privatpersonen eingereicht. Dass es bei rund drei Viertel der Klagen nicht zu einem Gerichtsurteil kommt, wundert den Wissenschaftler nicht: „Berufskläger sind ganz vorrangig beziehungsweise ausschließlich an einem für sie persönlich lukrativen Vergleich interessiert.“
Das Gros der Anfechtungsklagen wird von wenigen, aktiven Klägern eingeleitet.
Klagende Personen Anzahl Klagen Klagende Firmen Geschäftsf./Vorstand Anzahl Klagen
Peter Eck 19 Metropol GmbH Karl-Walter Freitag 13 +21)
Axel Sartingen 15 JKK Beteiligungs GmbH Jochen Knoesel 13
Jörg-Chr. Rehling (London) 14 EO Investors GmbH Frank Scheunert 13
Frank Scheunert (Zürich) 13 Protagon Capital GmbH Ferit Dengiz 12 +11)
Ulrich Lüdemann 11 Leasing u. Handelsserv. Heinrich GmbH Claus Heinrich 12
Caterina Steeg 10 Carthago Value Invest AG Reiner Ehlerding 11
Tobias Rolle (Dubai) 9 +11) OCP Obay Capital Pool GmbH Frank Frese 9 +11)
Arno Menzel 9 Horizont Holding AG Reiner Ehlerding 9
Jens-Uwe Penquitt 7 +21) Pomoschnik Rabotajet GmbH Tino Hoffmann 6 +41)
Claus Deininger 7 +21) Sophen Consulting GmbH Fouzia Saadi 5
Stand: Juni 2007 1 Anzahl der Nebeninterventionen
www.wertpapier.de
Und noch ein Hinweis:
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 28. März 2007 die Angebote der aktiengesellschaft TOKUGAWA, Berlin, und der EO Investors GmbH, Düsseldorf, zum Erwerb von Aktien der condomi AG, Köln, wegen Verstoßes gegen das Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) untersagt.
Quelle: Kapital-Info.de
EO-Investors hat ausser dem Sitz in Deutschland noch einen Sitz in der Schweiz, wurde dort jedoch mit Auszug vom Handelsregister in Dorade GmbH umbenannt.
Zweck: Zweck der Gesellschaft die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Vermögensverwaltung, insbesondere Beratungs- und ähnliche Leistungen im Zusammenhang mit ertragsorientierten Vermögensanlagen in Spezialsituationen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an andern Unternehmen im In- und Ausland beteiligen, Vertretungen übernehmen sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sein können, den Zweck der Gesellschaft zu fördern, oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen. Sie kann Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für verbundene Unternehmen und Dritte eingehen.
Nachzulesen im moneyhouse.ch
Weitere Klagen durch EO Investors wurden u.a. auch geführt gegen Leica,Hoechst, Kennametal Hertel und Senator Entertainment.
Ziel war immer, einen Vergleich anzustreben, da die Zeit bis zum Entscheid des Einspruchs
meistens die beklagten Firmen in die Zahlungsunfähigkeit getrieben hätte.
Dient nur der Information...