"Scalping, eine Form von Kursmanipulation, wirft die Staatsanwältin Pascal G. und seinen drei Komplizen vor. Sie sollen für Empfehlungen in Börsenbriefen und Zeitungsartikeln gesorgt haben, ohne dabei auf ihren eigenen Aktienbesitz hingewiesen zu haben. Bei solch einem Vorgehen wird Anlegern sinnbildlich der Skalp vom Kopf gezogen, wenn sie den Empfehlungen folgen, weil sie mit ihren Käufen den Kurs in die Höhe treiben und den Tippgebern einen rentablen Verkauf ihrer Aktien ermöglichen. Die Anleger aber machen herbe Verluste.
De Beira war und ist bei Weitem nicht die einzige Aktie, die für Scalping genutzt wurde. Auch in Berlin, Lübeck oder München sitzen Kriminalbeamte und Staatsanwälte an ähnlichen Fällen. Noch nie gab es so viele große Verfahren und so viele Ermittlungen wegen Kursmanipulation wie 2012. Allein bis Ende April kam es zu neun Verurteilungen, so viel wie sonst in einem ganzen Jahr nicht. Doch ragt der Fall De Beira durch Dimension und Perfektion heraus - und zeigt, wie schwer sich die Justiz noch immer mit dem Delikt tut."
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