In der jetzigen Situation sind Sie es ja auch.
Ich meine, die Hersteller haben unter Vorsatz Betrug begangen.
Da kann die Politik nicht Sie nicht noch an einen Tisch bitten um zu "diskutieren" ob.... und wie....
das "hingebogen" werden ...könnte.
Nein, da gehören klare Ansagen gemacht, verabschiedet durch die Politik, um allen Betroffenen das Recht zu verschaffen egal ob durch Tauschprämie oder durch die komplette Bezahlung der Umrüstungsmaßnahmen, sich für die ein oder die andere "Lösung" zu entscheiden.
Forderungen ( VW.... " wir zahlen nur, wenn alle mitmachen") dürften da garnicht zur Debatte stehen, eher noch eine weitere Strafe, wegen taktischer Verzögerung.
Die Zivilrechtliche Schadenersatzforderung mal ganz außer acht gelassen.
Hierzu mal ein paar Hinweise:
Im Nachbar-Forum, unter : bahag1: Rätselhaft, dass der Kurs so aussieht... Denn: 313:28
#13584 zu lesen.
5.)Musterfestellungsklage /... ist möglich und sollte von den Betroffenen genutzt werden. (unentgeldlich)
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eine Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG angekündigt. Sie soll am 1. November 2018, dem Tag des Inkrafttretens der neuen Klagemöglichkeit, in Kooperation mit dem ADAC eingereicht werden, erklärten Vertreter beider Verbände am Mittwoch in der Bundespressekonferenz in Berlin.
....Eine Beteiligung ist für die Verbraucher kostenlos, ihnen droht kein Prozesskostenrisiko und sie wirkt verjährungshemmend. Mit einem Urteil zugunsten der Betroffenen stiege zudem der Druck auf den Volkswagen-Konzern, Betroffenen endlich finanziell entgegenzukommen. ....
Wie funktioniert die Musterklage?
Verbraucher, die sich der Musterklage anschließen wollen, können sich in ein Register eintragen, welches das Bundesamt der Justiz nach dem 1. November 2018 eröffnen wird. Die Klage ist zulässig, wenn sich mindestens 50 betroffene Verbraucher wirksam eingetragen haben. Nach einem positiven Feststellungsurteil müssen Verbraucher ihre Schadenersatzansprüche dann individuell durchsetzen. Handlungsbedarf besteht für interessierte Verbraucher erst, wenn das Klageregister eröffnet wird.
Quelle : www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/...te/musterfeststellungsklage/
Meine Meinung:
Nach meiner Einschätzung und mit diesen Fakten, wird sich wohl die Aktie in absehbarer Zeit wieder zur "grünen Seite" wenden, denn die Mehrheit der Betroffenen haben finanziell nicht die Mittel oder schlicht weg auch keinen "Bock" auf diese von den Herstellern angebotene "Tauschaktion" welche als "BesteLösug verkauft werden soll.
Nein, es wird wohl anders kommen. Und zwar:
Eine von den Betroffenen "selbst entschiedene " Nachrüstung anstreben, welche schlimmstenfalls zur kompletten Bezahlung (Schadenersatz), nach der erfolgreichen Musterfestellungsklage, dann bei den Herstellern eingeklagt werden sollte.
Es sollte nur alle Betroffenen dies auch machen. Solidarisch gemeinsam Stärke zeigen.
Und die WAHL... kommt ja sowiso noch.
Ich zumindest, strebe dieses Vorgehen so an.
Nur meine Meinung
Allen Investierten viel Erfolg.