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Bisher existiert 1 Schriftstück, die Aufzeichnung einer "Fragestunde" iS ADR-einstufung, bei dem ein Mitarbeiter des BMF der Ansicht war, bei dieser Form der Kapitalmaßnahme wäre die Aus/Einbuchung nicht steuerneutral. Ich versuche, die Quell-Url hier reinzustellen. Was wir bisher von verschiedenen Direktbanken wissen, halten die sich (leider) an diese Einstufung, man kann jedoch davon ausgehen, daß es eine Reihe von Anfechtungen geben wird. Ich hab derzeit eine schriftliche Anfrage an meine Bank eingereicht, mit der Bitte um schriftliche Antwort: ich möchte wissen, wie im fall eines späteren Veräußerungsgewinnes die Einstandskosten berechnet werden, wenn der Korb sowohl aus "alten" Originalen wie ADRs besteht. So, wie die Anfrage an den Ministerialen erging, konnte man annehmen, daß die Dachverbände eher auf Kundenseite waren und von einem steuerirrelevanten Schritt ausgingen. Ich möchte auch von meiner bank wissen, für wie bindend die just jene Äußerung aus einem Mund halten, bei der ich die Begründung nicht verstanden habe. Haut leider nicht hin mit der Quell-Url, finde den Link grad nicht, ich probiers per BM. Servus, b.
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