User Greeny liegt mit seinem Beitrag Nr. 10367 m.E. vollkommen richtig, wenn er sinngemäß sagt, dass die ganze Sharezählerei nichts bringt, solange der nächste Schritt nicht getan wird - das Umsetzen in ein zulässiges Abstimmungsverfahren.
Und genau da liegt der Hase im Pfeffer: Die besagte Umsetzung setzt doch zunächst den Nachweis der in diesem Thread lediglich mitgeteilten (nicht nachgewiesenen) Anzahl der Shares voraus.
Wieso müssen eigentlich wir, die Anleger, den Nachweis für eine bestimmte Anzahl von Shares für das Abstimmungsverfahren erbringen.
Bei TIGER sind diese Zahlen doch bekannt. TIGER hatte sich doch noch bis kurz vor dem Aussetzen vom Börsenhandel vierteljährlich die Anzahl der gehaltenen Aktien von jedem Bankinstitut mit Hinweis auf das australische Recht melden lassen.
Ferner ist m.E. unumgänglich die Grundkenntnis des australischen Aktienrechtes, ausreichende Englischkenntnisse, praktische Erfahrung, Organisationstalent, Beharrlichkeit und Verhandlungsgeschick, rethorische Fähigkeiten, sich in einem möglichen Abstimmungsverfahren vor Ort zu artikulieren, wobei das Vorhandensein einer juristischen Grundausbildung durchaus hilfreich sein dürfte.
Wer von den Usern - sprich Anlegern - kann wohl diese Attribute - federführend für alle, denn darauf läuft es letztlich hinaus - erfüllen ?
Auch ist die Frage nicht geklärt, die in diesem Thread ein User gestellt hat, nämlich ob es überhaupt noch eine Hauptversammlung gibt.
Ich erlaube mir, meine "Gretchenfragen" aus dem Beitrag Nr. 10307 nochmal zu stellen:
@ Wer schaut TIGER auf die Finger, und zwar schnell?
@ Gibt es eine verlässliche Aufsichtsbehörde in Australien ?
@ Wer vertritt unsere Interessen in Australien ?.
@ Sind wir TIGER wirklich völlig hilflos ausgeliefert ?
Ich hab` mal gegoogelt und bin auf eine Kanzlei gestoßen (www.schweizerkobras.de), die in Sydney ein Büro mit zugelassenen, deutschsprachigen Anwälten unterhält, und die über einen Anwalt namens Patrik Wille verfügt, dessen Tätigkeitsschwerpunkt u.a. das Gesellschaftsrecht ist (einschließlich Handelsstrukturen, AG´s und Aufsichtsräte / Verwaltungsräte) .
Schaut Euch doch mal interessehalber auf der WebSite um und macht euch ein eigenes Bild.
Natürlich machen die das nicht umsonst (siehe Stundensatz) . Aber es wäre doch ein erster gangbarer Weg, über einen Fachanwalt vor Ort außergerichtlich zu versuchen, Auskünfte bzw. Antworten auf unsere drängendsten Fragen (die müssten noch exakt ausformuliert werden) zu erhalten.
Was meint Ihr dazu?