"Mich persönlich stört, dass der heutige Kurs nur ca. 1/10 des damaligen Kurses war."
Aber zur Sache:
".............Der SPP ist ein Mechanismus, der es börsennotierten Unternehmen ermöglicht,
ihren vorhandenen Aktionären eine begrenzte Anzahl an Aktien anzubieten,
ohne einen Emissionsprospekt zu veröffentlichen, was die Kosten der
Kapitalerhöhung möglichst gering hält.
SPPs sind im Rahmen einer speziellen Sammelbestimmung (Class Order) der
australischen Börsenaufsicht (Australian Securities and Investments
Commission/ASIC) zulässig, die vorhandenen, anspruchsberechtigten
Aktionären die Zeichnung von Aktien gestattet, sofern insgesamt ein
Höchstbetrag festgelegt wurde.
Da der Grundgedanke darin besteht, die Kosten möglichst gering zu halten,
ist der SPP auf Australien und Neuseeland beschränkt, d. h. die beiden
Länder, in denen Tiger aufgrund der oben genannten Sammelbestimmung keinen
Emissionsprospekt ausgeben muss. Der SPP wird daher keinen Aktionären
angeboten, deren eingetragene Adresse außerhalb Australiens oder
Neuseelands liegt.
Es ist jedoch zu beachten, dass der SPP an eingetragene Inhaber gemacht
wird.
Tiger ist sich dessen bewusst, dass viele Investoren in Deutschland und
anderen Ländern ihre Tiger-Aktien über Nominees innehaben und dieser
Aktienbesitz daher letztendlich über Nominee-Depotstellen in Australien
eingetragen ist, z. B. über JP Morgan Nominees Australia Limited, National
Nominees Ltd und andere.
Im Rahmen der Sammelbestimmung und aufsichtsbehördlicher Bestimmungen der
ASIC kann ein SPP-Angebot, das Tiger z. B. an JP Morgan Nominees Australia
Limited richtet, im alleinigen Ermessen von JP Morgan Nominees Australia
Limited an die Begünstigten der Depotstelle weitergegeben werden. Die
Depotstelle bestimmt darüber, ob das Angebot nur an Begünstigte in
Australien und Neuseeland oder auch an Begünstigte in anderen Ländern
weitergegeben werden soll.
Tiger kann den Depotstellen diesbezüglich keinerlei Anweisungen erteilen.
Tiger hat den Depotstellen gegenüber auf Anfrage bestätigt, dass die
Entscheidung, ob das Angebot ausländischen Investoren eröffnet werden soll,
bei den Depotstellen liegt.
Falls ja, obliegt es den betreffenden ausländischen Investoren sich zu
vergewissern, dass eine etwaige Teilnahme (z. B. in Deutschland) nicht
gegen örtliche Wertpapiergesetze verstößt.
Zusammenfassend ist die Teilnahme an Tigers SPP für deutsche und andere
ausländische Aktionäre möglich, sofern ihre in Australien eingetragene
Depotstelle das SPP-Angebot an sie weitergibt und die ausländischen
Investoren gegebenenfalls nicht gegen anwendbare örtliche Wertpapiergesetze
verstoßen. Bitte setzen Sie sich mit Ihrem Finanzberater/Ihrer
Finanzberaterin in Verbindung, der/die die eingetragene Depotstelle in
Australien kontaktieren kann um sicherzustellen, dass Sie bei Wunsch die
Möglichkeit zur Teilnahme am SPP erhalten.
www.dgap.de/dgap/News/corporate/...e-aktionaere/?newsID=779025
"Prognosen sind schwierig, besonders wenn sie die Zukunft betreffen."
Greeny