Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat mit seiner heute bekanntgegebenen Entscheidung bestätigt, dass das Stadtamt Bremen dem Fussballverein Werder Bremen in Werbung für das Wettunternehmen bwin untersagen durfte (Werbung im Stadion und Trikotwerbung). Ein anderslautender Beschluss des Verwaltungsgerichts in erster Instanz wurde aufgehoben. Die Untersagungsverfügung des Stadtamts vom 07.07.2006 ist damit mit sofortiger Wirkung von Werder Bremen zu beachten.