STOIBER kämpft für mich!!!

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Hiob:

STOIBER kämpft für mich!!!

 
11.10.02 11:01
Hätte ich den Burschen zum Bundeskanzler gewählt, dann hätte er wohl als erstes das Ehegattensplitting gestrichen. Jetzt ist er aber in der Opposition und will das Bundesverfassungsgericht einschalten, damit dies nicht geschieht!!! Was für eine wunderbare Fügung. Viel Erfolg, EDDY, denn das wird mir eine Menge Kohle sparen. Zum Dank werde ich dich auch das nächste mal, so es eines gibt, nicht wählen.

Euer Splittingfreund
HIOB

Boersiator:

Für mich auch!

 
11.10.02 11:07
Hätte Ed es gemacht, würden am Jahresende unterm Strich ca. 10.000 hart erarbeitete Euros mehr auf meiner Habenseite stehen.

Schade, es hat leider nicht gereicht ... in 4 Jahren startet einer neuer Versuch.

Über eines sind wir uns doch klar:
Schröder hat es verdammt schwer, besser wird es sicherlich nicht. Vielmehr kann Schröder (oder egal wer auch immer) nur versuchen, das beste draus zu machen.
Ob sich nach 4 Jahren jedoch die Masse dafür begeistern wird, bezweifel ich.

gruß,
Boersiator
TopBroker:

Ob Stoiber, Schröder, Westerwelle oder Fischer

 
11.10.02 11:11
keiner kämpft für uns. Totaler Schwachsinn. Keiner kommt zu mir und gibt mir was umsonst. Ich habe den Glauben in Gerechtigkeit und Politik verloren.

Das sind doch alles Gauner und Ganoven.

Hiob:

doch, topbroker, der EDDY kämpft für mein

 
11.10.02 11:43

Ehegattensplitting. Hier die Meldung dazu:

Stoiber droht mit Verfassungsklage
Die Union will mit allen Mitteln gegen die mögliche Kürzung von Steuervorteilen für Ehepaare kämpfen. CSU-Chef Edmund Stoiber will das Ehegatten-Splitting notfalls vor dem Bundesverfassungsgericht verteidigen.

Stoiber sagte der "Welt", falls die Grünen in den Koalitionsverhandlungen mit der SPD die Kürzung des Ehegatten-Splittings durchsetzten, werde das Thema "zu einem absoluten Streitfall zwischen der Union und Rot-Grün". Notfalls werde er vor das Verfassungsgericht ziehen. CDU-Chefin Angela Merkel verwies in der "Financial Times Deutschland" darauf, dass die Ministerpräsidenten der unionsgeführten Länder die rot-grünen Steuerideen gegebenenfalls im Bundesrat verhindern wollten.



TopBroker:

@Hiob

 
11.10.02 11:46
De Kaiser tät sagen "Schau ma mal"
Hiob:

Ich werde die Sache unter Beobachtung halten o.T.

 
11.10.02 11:47
TD714788:

Was mich nervt....

 
11.10.02 11:52
...ist die Politisierung des BVerfG. Wenn man politisch nicht weiterkommt, ruft man halt das BVerfG an, sozusagen als Superrevisionsinstanz hinter Bundestag und Bundesrat. Das hat mit Gewaltenteilung nicht mehr viel zu tun.

Grüsse,
Tyler Durdan

wetty:

Wie wird denn eigentlich

 
11.10.02 11:52

per Lehrmeinung die Steuerbevorteilung von Ehepaaren begruendet ?

Mir faellt dazu allenfalls ein:
Ehepaare machen Kinder, sollten also beguenstigt werden.

Das jedoch waere doch sinnvoller an der Zahl der Kinder als am Famillienstand fest zu machen. Oder nicht ?



danke,
mfg
TopBroker:

@wetty

 
11.10.02 11:54
Die Ehe steht laut GG im besonderen Schutz des Staats. Und das ist es warum Ehepaaren bevorzugt werden...
wetty:

@topbroker

 
11.10.02 12:07

Ja und Kinder nicht, oder wie ?


Ich vermute da ist ein "katholischer" Trugschluss drin: Kinder entstammen immer Ehen, und in allen Ehen gibt es Kinder, also wird die Ehe gefoerdert.

Was ist der Grund fuer den besonderen "finanziellen" Schutz der Ehe ?



danke,
mfg
TD714788:

@topbroker

 
11.10.02 12:08
In diesem Punkt sollte man das Grundgesetz wirklich mal überdenken. Aber da gibt es unterschiedliche Ansichten und eine Grundgesätzänderung ist nicht so einfach zu bewerkstelligen, was wiederum sehr gut so ist.

Der Punkt ist: Wetty hat schon Recht, noch viel mehr als die Ehe sollten Kinder gefördert werden.

Jedenfalls meine Meinung.

Grüsse,
Tyler Durdan

Eddie:

nun der besondere Schutz

 
11.10.02 12:09
laut GG ist aber nicht näher spezifiziert und
das Ehegattensplitting steht auch nicht GG sondern
nur im Einkommenssteuergesetz. Und Letzers kann
man (Gesetzgeber) ändern.

Ehe ohne Kinder bedarf keiner besondern finanziellen
Förderung durch den Staat.
Hiob:

Das siehst du falsch, eddie,

 
11.10.02 12:20

denn mit der Ehe sind auch Verpflichtungen verbunden - manche sagen sogar, die Ehe bestünde nur aus Verpflichtungen. Ganz so schlimm ist es zwar nicht, aber es ist nicht wegzudiskutieren, daß Ehepartner finanziell erst einmal in der Pflicht sind, bevor der Staat (mit Arbeitslosen-, Sozialhilfe etc.) einspringt. Das muß auf der Gegenseite entsprechend gewürdigt werden. Und genau so hat es das BVG in früheren Urteilen auch gesehen. Es wird seine Meinung in diesem Punkt wohl auch nicht ändern!!!
Desaster_Ma.:

Art 6 GG

 
11.10.02 12:20
Alte Juristenweisheit: ein Blick ins Gesetzbuch erleichtert die Rechtsfindung, deshalb hier der einschlägige Text. Ehe und Familie sind nach herrschender Meinung eine Einheit. Kinder gehören zu einer Ehe dazu. das ist eben die wertkonservative Interpretation der BVerfG in gängiger Rechtsprechung. Die Formulierung "unter besonderem Schutz" lässt dem Gesetzgeber viel Gestaltungsspielraum. Die finanzielle Situation des Staates leider nicht, weshalb de facto gilt: was man dem einen gibt, nimmt man dem anderen. Beispiel: schrittweise Abschaffung des Kinderfreibetrages für Alleinstehende. Urteil des BVerfG: Verheiratete dürfen nicht benachteiligt werden, deshalb auch für sie Freibetrag. Leider hat Eichel kein Geld, weshalb er den alleinerziehenden Müttern und Vätern den Freibetrag schrittweise streicht. Darf er auch, weil "Ehe und Familie" nur Verheiratete sind.
Das ist natürlich nur die Kurtfassung. Wer will kriegt noch einschlägige BVerfGE zum Thema Ehe und Familie.
Artikel 6 [Ehe - Familie - Kinder]

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
(5) Den nichtehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.
Hiob:

Man sollte es mit den Kindern nicht übertreiben.

 
11.10.02 12:27

Wenn ich Statistiken lese, dann wird mir nämlich immer ganz schlecht. Die deutschen Bälger, die in erschreckend großer Zahl bereits in Kinderschuhen fettsüchtig und tolpatschig daherkommen, sind wahrlich nicht unsere Zukunft. In die möchte ich auch möglichst wenig investieren. Denn die halten höchstens ein halbes Arbeitsleben durch und fallen dann selbst der Wohlfahrt zur Last. Was die Sicherung meiner Rente anbelangt, setze ich lieber auf die gezielte Zuwanderung von Leuten, die nicht mit dem Honiglöffel im Mund geboren wurden.

Das war jetzt zwar etwas provokativ, aber es mußte mal raus!!!
TD714788:

@Hiob

 
11.10.02 12:29
Srike ! Das Problem ist nur, dass einige von den zugewanderten Leuten ein Kopftuch tragen....aber lassen wir das.

Grüsse,
Tyler Durdan

Hiob:

Ich habe nichts gegen Kopftücher.

 
11.10.02 12:31
Das erspart einem so manchen Anblick ...
TD714788:

:-)

 
11.10.02 12:33
Meinst Du man kann auch einige nichtmuslimische Frauen und Männer dazu zwingen Kopftücher zu tragen ? ;-)

Vielleicht kann man auch einigen Zeitgenossen Kopftücher in den Mund stecken, da würde auch einiges erspart bleiben.

Wie auch immer. Ich verabschiede mich aus der Diskussion zum Welt-Kopftuch-Tag, setze meinen Turban auf und gehe jetzt zur Arbeit.

Schönes Wochenende und schade, dass wir uns nächsten Samstag nicht treffen.

Grüsse,
Tyler Durdan

mod:

Hiob, Deine Stellungnahmen

 
11.10.02 12:34
gefallen mir!
Mach bitte weiter so!

Viele Grüsse
m.
Eddie:

he, Hiob, das wäre ja noch schöner

 
11.10.02 12:38
erst das fette Ehegattsplitting einstreichen und
dann auch noch Arbeitslosengeld beantragen!

Ne, Ne ist schon so wie Master of Desaster sagt:
Die Formulierung "unter besonderem Schutz" lässt dem
Gesetzgeber viel Gestaltungsspielraum.

Die Kassen sind halt leer und es gibt viele
konkurrierende Verfassungsgebote. Alternativ zum
Kürzen des Splitting könnte Eichel auch die kostenlose
Mitversicherung in der GKV für Ehegatte streichen.  
mod:

Hiob ist eben

 
11.10.02 12:45
(nach meiner Beobachtung)

auch nur ein Konservativer,
der sich aus modischen Gründen
(oder Zeitgeist)
einen roten Anstrich gibt.

Wenn es ums Geld geht,
zeigen alle ihre wahre Gesinnung. *g*
Hiob:

Mensch mod, jetzt wo ich das erste mal in meinem

 
11.10.02 12:50
langen Leben so einen sympathischen Menschen wie Stoiber argumentativ unterstütze, kommt gleich Polemik auf. Kein Wunder, daß der keine Bundestagswahlen gewinnt, wenn er Freunde halt, die nicht integrieren können.
mod:

Aber Hiob!

 
11.10.02 13:23
Das ist doch keine Polemik meinerseits.

Ich kenn fast nur arrivierte Leute,
die sich modisch einen verbalen Linkstouch
geben (nur verbal wohlgemerkt),
aber sonst stinkkonservativ in ihrer Haltung sind,
... vor allem wenn es um ihr Geld geht.

Verhalte Dich doch einmal sozial (Splitting)
als bekennender Verbal-Sozi !
Hiob:

Du verwechselst Dummheit mit Solidarität, mod o.T.

 
11.10.02 13:25
mod:

Das rot-grüne Familien-Dilemma

 
11.10.02 13:39
EHEGATTEN-SPLITTING

Das rot-grüne Familien-Dilemma

Von Sabine Hoffmann

Die Grünen beharren darauf, das Ehegatten-Splitting einzuschränken, um die Kinderbetreuung zu fördern - und bugsieren sich damit immer mehr in die Enge. Die SPD ist gereizt, die CSU droht damit, bei Kürzungen vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Die Chancen, dort Recht zu bekommen, stehen nicht schlecht.
www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,217650,00.html

Hiob:

Sagte ich doch, mod,

 
11.10.02 13:44
daß das BVG bereits in der Vergangeheit seine guten Günde hatte, die staatliche Gier nach den Splitting-Steuergeldern zu dämpfen.
mod:

Jedoch, Hiob,

 
11.10.02 14:08
steuersystematisch ist das nicht in Ordnung und
ein Privileg der Verheirateten, das sich erst
bei entsprechendem Einkommen auszahlt.
Damit will man Ehe-Anreize schaffen, was
nicht mehr zeitgemäss ist.
Das meine ich, auch wenn ich schon lange glücklich
verh. bin und den Splitting-Vorteil nutze.
Hiob:

Mit Steuersystematik würde ich ja nicht

 
11.10.02 14:17
unbedingt argumentieren. Denn damit ist es ohnehin nicht mehr weit her. Die Zugriffsmentalität hat im Steuerrecht tiefe Spuren hinterlassen. Denn die Politik hat nicht gefragt, wenn mal wieder ein Milliardenloch zu stopfen war, wie man das steuersystematisch konform aufbringen könnte. Da wurde einfach auf die Steuerarten zugegriffen, die den benötigten Betrag abgedeckt haben und nicht allzu viel Widerstand erwarten ließen.

Ich erinnere mich da noch sehr ungut an den Waigel, der die steuerliche Absetzbarkeit berufbedingter Zweitwohnsitze kassiert hat. Steuersystematisch kann das kein Mensch erklären.  Denn das sind Werbungskosten wie andere auch. Oder sollte die Frau gezwungen werden, ihren Job aufzugeben, um dann am gemeinsamen Wohnsitz arbeitslos zu sein? Das wäre dann vielleicht eher CSU-Familien-Politik: DIE VERHAUSTIERUNG DER FRAU!

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