wenn Du Deine Aktien verkaufst und dann wieder neue Kriterien gefunden werden oder die Situation noch einmal gründlich überdacht wurde, die zu der Entscheidung führen, wieder einzusteigen.
Beispiel: Ich möchte Verluste begrenzen, darum verkaufe ich bevor die Aktie noch weiter fällt.
a) jetzt ist sie aber gar nicht so tief gefallen, wie ich dachte, also ist sie ja ganz aussichtsreich. Dann kaufe ich wieder.
b) jetzt ist sie ganz tief gefallen, dann war mein Ausstieg ja rechtzeitig genug und bei dem tollen Kurs lohnt sich ein Einstieg wieder.
Bei Deinen Kriterien könnte Dir das lokale Finanzamt einen Umgehungstatbestand stricken, zumindest erstma. Und dieser Ärger ist bei einer gründlich durchdachten Anlagestrategie vermeidbar.