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Steinhoff Topco B.V. - CVR - die goldene Zukunft?


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#1151


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Uhrzeit:

Wann ist die Frist CVR's

 
16.01.24 17:15
Umschreiben bitte  
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Paxi:

V

7
16.01.24 18:29
ach… Leute, was mir das fehlt. Dieser tägliche „Kick“ wer nun was hoffnungsvolles ausgegraben hat oder mal wieder besonders charmante Einwände erhebt! Na ja, so ist es und so bleibt es, jedenfalls aus meiner Perspektive.
Nun aber zum Thema des Verlustausgleichs oder besser Verrechnungsmöglichkeit mit positiven Kapitaleinkünften. Leider kann ich zur Situation wie dies in A gehandhabt wird nichts beitragen. Zumindest aber für diejenigen deren Fiskalbehörde in D ansässig ist, hier mal ein Hinweis den ihr – sofern tatsächlich Einkünfte aus Kapitalvermögen vorliegen – doch dringend mal mit eurem Steuerberater zu erörtern solltet.

Streitpunkt Nummer 2:
Die Finanzverwaltung wollte Verluste aus wertlosen Aktien bei der reinen Ausbuchung aus dem Depot jahrelang nicht anerkennen. Und sie hat sich auch geweigert, Verluste aus Veräußerungen an-zuerkennen, wenn die Veräußerungskosten den Erlös überstiegen, wenn also letztlich – fast – wertlose Aktien verkauft wurden. Doch sie hat vom Bundesfinanzhof immer wieder Prügel bezogen und letztlich hat der Gesetzgeber – wenn auch halbherzig – gehandelt: Verluste durch Ausbuchung oder Veräußerung wertlos gewordener Aktien (und anderer Wertpapiere) dürfen seit dem 1.1.2020 mit Einkünften aus Kapitalvermögen ausgeglichen werden.

Die Beschränkung der Verlustverrechnung auf Aktiengewinne gilt hier nicht. ABER: Es gibt eine betragsmäßige Grenze. Die Verluste können nämlich nur mit Einkünften aus Kapitalvermögen bis zur Höhe von 20.000 Euro ausgeglichen werden. Nicht verrechnete Verluste sind dann auf Folgejahre vorzutragen (§ 20 Abs. 6 Satz 6 EStG). Die Neuregelung gilt für Verluste, die seit dem 1.1.2020 entstehen. Diese Regelung, das heißt die Begrenzung der Verlustverrechnung auf lediglich 20.000 Euro, ist zwar umstritten. Allerdings gibt es hierzu – soweit ersichtlich – noch kein Verfahren vor einem Finanzgericht.

Falle Nummer 2:
Geht es um wertlos gewordene Aktien, also um einen Fall des Streitpunkts Nummer 2, so nimmt die Bank keine Verlustverrechnung vor. Sie stellt Verluste also nicht in den Verlusttopf ein! Das gilt selbst dann, wenn Sie nur über ein einziges Depot verfügen, über das Sie alle Aktientransaktionen abwickeln. Sie müssen die Verluste aus wertlos gewordenen Aktien also zwingend in die Steuererklärung übernehmen!

Das BMF verfügt dazu: „Verluste, auf die die Verlustverrechnungsbeschränkungen des § 20 Absatz 6 Satz 5 und 6 EStG Anwendung finden, dürfen nicht in den Verlusttopf für sonstige Verluste oder den besonderen Verlusttopf für Aktienverluste eingestellt werden. Der Verlustausgleich findet ausschließlich im Rahmen der Veranlagung statt:„

Immerhin: Für die Bescheinigung der entsprechenden Verluste benötigen Sie keinen Antrag bei Ihrer Bank und Sie müssen nicht die Frist „15. Dezember“ des laufenden Jahres“ einhalten.

Quelle hierzu: www.lohnsteuer-kompakt.de/steuerwissen/...wertlosen-papieren/

Gestaltungsmöglichkeit:
Wer nun gerade nicht genügend Kapital herumliegen hat, zudem in der – gerne vor sich hergeschobenen – Situation ist, eine Nachfolgeregelung für sein„ Betriebsvermögen“ zu planen hat, überlegt doch mal euren Nachfolgern ein internes Darlehn für die Übernahme eurer Anteile zu gewähren ( *zu irgendwas muss das hier doch gut gewesen sein). Schwuppdiwupp, schon habt ihr Zinseinkommen. Das Zinsniveau ist zur Zeit reizvoll. Na gut, je nachdem aus wessen Sicht.
Nicht zu verachten ist hierbei auch der Gedanke an die Möglichkeit einer Chance, dass das Bundesverfassungsgericht die Beschränkungen hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit der derzeitigen Regelung zu entscheiden hat.

BFH-Beschluss vom 17.11.2020, VIII R 11/18

meine herzlichen Grüße an die „Übriggebliebenen“ – haltet die Ohren steif, lasst euch nicht entmutigen.

Paxi (und Fixi) – Schwestern von Fix und Foxi
Antworten
cvr info:

Interessant, aber auch sehr speziell

 
18.01.24 10:48
Kapitaleinkünfte außerhalb von Aktien waren in den letzten Jahren ja fast nicht vorhanden, und auch jetzt braucht es (bei den meisten) ganz schön lange, um auf 20k Einnahmen zu kommen. Die  Gestaltungsmöglichkeiten für Betriebsvermögen dürfte auch kaum jemand betreffen.

Glückwunsch an alle, die das betrifft. Ich als "Otto Normalverbraucher" bin vermutlich mit meinem Verlustvortrag aus Aktien besser bedient.

Meine wertlose Ausbuchung am Ende war nur noch "Kleingeld", meine Kapitaleinnahmen liegen sowieso unterhalb des Freibetrages. Für mich lohnt sich der Aufwand nicht.
Antworten
Ruhig Blut:

PEPCO Zahlen

 
18.01.24 16:07
www.pepcogroup.eu/media-news/...VkFQ-pye4RbdVlpAQx2fz_8dcuxmU
Antworten
Uhrzeit:

Die sind sehr gut zahlen

 
18.01.24 19:04
PEPCO Zahlen
Antworten
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#1157

ChristianWi:

CVR Depotbestätigung

 
20.01.24 18:26
Liebe Mitforisten,

eine Frage zur Registrierung für die CVRs, wer kann zuverlässig Auskunft geben:

Genügt eine Depotbestätigung auf Deutsch oder muss diese in englischer Sprache verfasst sein? Es sind hier unterschiedliche Aussagen zu lesen. Hat jemand schon mit einer deutschen Version die CVRs bekommen?

Freue mich über Antworten!

Gruß C.
Antworten
Ruhig Blut:

CVR

 
20.01.24 21:24
Deutsche klappt auch.
Antworten
Uhrzeit:

Hallo kann einer von euch bitte helfen CVR

 
22.01.24 09:26
Hallo  kann einer von euch bitte helfen CVR
Ich ich meine Aktien übertragen­­ kann von CVR
WIE DAS GEHT BITTE  
Bin nicht da zu gekommen
Antworten
Uhrzeit:

Und kann einer bitte die Seite www geben

 
22.01.24 09:28
Danke für denn Vertrauen  
Antworten
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#1162

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#1163

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#1164

manham:

@ uhrzeit

 
22.01.24 18:06
Mit folgendem Link
Müsste der Einstieg in die Registrierung klappen.

snh-cvr-registration.com/

Wichtig, die Bestätigung der Bank muss am Ende „hochgeladen werden“.

Good luck in der Hoffnung,  dass irgendwann in ferner Zukunft ein paar Cent zurückwandern.

Übrigens,
Weil die Aktien ausgebucht wurden, kann bis zu  20.000 € mit anderen Kapitaleinkünftige (z.b.  Festgeldzinsen)  solange verrechnet werden, bis besagte 20 tsd verrechnet sind.
Antworten
Long John Silv.:

Hab heute ein Update bekommen

 
22.01.24 18:27
Die sind immer noch am bearbeiten.
Sehr hohe Anmeldungen verlängern die Bearbeitungszeit.
Antworten
Paxi:

Verlustverrechnung Begrenzung 20 mille @ manham

2
22.01.24 19:28

Da gehe ich nicht so ganz konform mit dir. Die 20“ gelten pro Jahr.

Quellen hierzu:

www.ey.com/de_de/tax/die-crux-mit-der-neuen-verlustverrechnung

www.gesetze-im-internet.de/estg/...pitalvermögen%2520erzielt.

Eine weitere Verlustabzugsbeschränkung wurde für wertlos gewordene Wirtschaftsgüter eingeführt. Verluste, die aus der Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung wie aus Gesellschafterdarlehen, dem Verlust aus der Ausbuchung/Übertragung wertloser Wirtschaftsgüter wie Aktien, Investmentfonds und Zertifikaten oder dem sonstigen Ausfall von Wirtschaftsgütern mit Einkünften resultieren sind nunmehr betragsmäßig auf 20.000 Euro pro Steuerjahr beschränkt (Paragraph 20 Absatz 6 Satz 6 EStG).

Nicht verrechnete Verluste können auf die Folgejahre vorgetragen und jeweils in Höhe von 20.000 Euro mit Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden. Allerdings dürfen diese Verluste, anders als Verluste aus Aktienverkäufen oder Termingeschäften, grundsätzlich auch mit anderen Gewinnen aus Kapitalvermögen verrechnet werden. Die Regelung findet auf Verluste, die nach dem 31. Dezember 2019 entstanden sind, erstmalig Anwendung und gilt daher bereits für im vergangenen Corona-Jahr 2020 wertlos gewordene Kapitalanlagen.



Ich ersetze keine steuerberaterliche Tätigkeit. Ich gebe nur Anregungen.  
Antworten
manham:

Magst richtig liegen

 
22.01.24 20:31
Ich interpretiere:
„Nicht verrechnete Verluste können auf Folgejahr verrechnet werden“
So:
20 tsd für 2023 bestätigt.
5.000 in 2023 mit anderen Zineinkünften verrechnet.
Die restlichen 15.000  als Verlustvortrag  übertragen
Usw. Usw.

Bin aber nicht Steuerfachmann.
Antworten
Uhrzeit:

manham @

 
22.01.24 20:32
Danke der habe von meine Bank
Bestätigun­g der Bank von 15.10.2023
Muss ich auch meinen Ausweis auch Hochladen bitte  
Antworten
manham:

@ uhrzeit

 
22.01.24 21:20
Glaube zu erinnern,
Wenn die Bestätigung der Bank relativ neu ist, dann nicht.
Relativ Neu heißt letzter Monat oder so,
Wenn älter 1/2 Jahr ??  Dann mit Ausweis, steht aber in der Beschreibung.
Antworten
Uhrzeit:

manham @

 
23.01.24 15:07
Hallo danke für die Info
Bitte noch was 15.9.2023 Bestätigun­g der Bank Ist das neu oder alt Bestätigun­g der Bank
Was für ein Datum muss da sehen bitte  
Antworten
manham:

@uhrzeit

 
23.01.24 19:32
Hatte dort gelesen  (erste Seite vom Link unter 3.
Kopierte Übersetzung:
Nominierte Empfänger

Wenn der ursprüngliche Begünstigte einen nominierten Empfänger der CVRs nominiert:

Der gesetzliche Name, die Adresse und die Kontaktdaten des nominierten Empfängers und/oder seines Vertreters (falls zutreffend), der eine natürliche Person sein muss;

Wenn der nominierte Empfänger eine juristische Person oder eine natürliche Person ist, die durch eine andere vertreten wird, muss ein Nachweis der Vertretungsbefugnis (einschließlich der Befugnis zur Unterzeichnung des Registrierungsinformationsschreibens, falls zutreffend) vorgelegt werden (klicken Sie hier, um eine Mustervollmacht herunterzuladen);

Wenn der ursprüngliche Begünstigte eine juristische Person ist, muss eine Kopie der Registrierungsbescheinigung der juristischen Person (oder gleichwertig) und ein Adressnachweis (wie durch eine aktuelle Registrierungsbescheinigung oder einen Auszug aus dem Unternehmensregister oder eine Stromrechnung, die nicht älter als 3 Monate (oder gleichwertig) ist) der juristischen Person nachgewiesen werden.

Wenn es sich bei dem nominierten Empfänger um eine natürliche Person handelt, muss eine Kopie des Personalausweises der natürlichen Person mit dem vollständigen Namen und dem Geburtsdatum (z. B. ein von einer Regierungsbehörde ausgestellter Reisepass oder ein anderes nationales Ausweisdokument) und ein Adressnachweis (nicht älter als drei Monate) vorgelegt werden.

Hieße dann,  alles was (vor dem 23.9.2023  / heutiges Datum bezogen) Liegt wäre zu alt. Und muss mit
Perso-Kopie belegt werden.

Heißt für dich, Perso mit Vor und Rückseite scannen und ebenfalls hochladen.
Antworten
Uhrzeit:

manham @

 
24.01.24 08:35
Super danke für die schnelle Antwort  
Antworten
manham:

Sorry

 
25.01.24 08:42
Offenbar muss in jedem Fall die Kopie des Ausweises hochgeladen werden.
Das mit der 3-Monatsfrist scheint sich nur auf die Meldebestätigung zu beziehen
Siehe nachfolgend.

-Wenn es sich bei dem nominierten Empfänger um eine natürliche Person handelt, muss eine Kopie des Personalausweises der natürlichen Person mit dem vollständigen Namen und dem Geburtsdatum (z. B. ein von einer Regierungsbehörde ausgestellter Reisepass oder ein anderes nationales Ausweisdokument) und ein Adressnachweis (nicht älter als drei Monate) vorgelegt werden.
Antworten
Uhrzeit:

manham @

 
25.01.24 16:50
Hallo noch mal
Danke für deine Hilfe
Ich habe eine Bank Bestätigun­­g
Von 17.10.2023
Ist das alt oder neu bitte  von Comdirect Bank

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