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STEINHOFF Reinkarnation

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Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen finden Sie jeweils hier: DE000VM0XEC8 , DE000VM4RX12 , DE000VJ2GEG5 , DE000VK84RD2 , DE000VK81CT6 , DE000VH7QLW7 .Bitte informieren Sie sich vor Erwerb ausführlich über Funktionsweise und Risiken. Bitte beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung.

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#15551


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Ms100Prozent:

bafin - delisting - abfindung

2
27.06.23 19:15
bafin bzw. deutsche boerse, nicht! zustaendig. abfindung, wenn ueberhaupt, ueber die niederlande!

---
Sehr geehrte....,

ich nehme Bezug auf Ihre E-Mail vom 22.06.2023 und die dort an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin") gerichtete Anfrage.

Der Widerruf der Zulassung zum regulierten Markt ist in § 39 BörsG geregelt. Die Entscheidung über den Widerruf obliegt der Börse. § 39 Abs. 2 BörsG enthält dabei eine Sonderregelung für den Fall, dass der Widerruf auf Antrag des Emittenten erfolgen soll. Gemäß § 39 Abs. 2 BörsG ist ein solcher Widerruf – abgesehen von der Konstellation in der eine andere Zulassung fortbesteht (vgl. § 39 Abs. 2 S. 3 Nr. 2 BörsG) – nur dann zulässig, wenn bei Antragstellung unter Hinweis auf den Antrag eine Unterlage über ein Angebot zum Erwerb aller Wertpapiere, die Gegenstand des Antrags sind, nach den Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) veröffentlicht wurde (vgl. § 39 Abs. 2 S. 3 Nr. 1 BörsG). § 39 Abs. 2 S. 3 Nr. 1 BörsG findet aber keine Anwendung in Fällen, in denen der Rückzug von der Börse nicht auf den Widerruf der Zulassung auf Antrag des Emittenten zurückgeht, sondern darauf, dass die Voraussetzungen für die Zulassung zum regulierten Markt in Folge der Umsetzung einer gesellschaftsrechtlichen Strukturmaßnahme wegfallen sind (auch „unechtes Delisting" genannt).

Die Informationen auf der Internetseite der Steinhoff International Holdings N.V. verstehe ich so, dass das Delisting durch Vermögensübertragung und anschließende Auflösung der Gesellschaft erfolgen soll. Nach hiesigem Verständnis handelt es sich mithin um einen Fall des unechten Delistings, auf den § 39 Abs. 2 S. 3 Nr. 1 BörsG keine Anwendung findet. Die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Ihnen als Aktionär der Gesellschaft in einem solchen Fall gleichwohl eine Abfindung zusteht, bestimmt sich nach gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen – vorliegend aufgrund des Sitzes der Gesellschaft in den Niederlanden ggf. auch nach dem niederländischen Gesellschaftsrecht.

Sollten Sie eine rechtliche Beratung im Zusammenhang mit dem von Ihnen vorgetragenen Sachverhalt wünschen, empfehle ich Ihnen, sich an einen auf diese Materie spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden. Diesbezüglich kann ich Sie lediglich auf die Anwaltskammer (Anwaltssuchservice) Ihres Wohnorts verweisen, über die Sie die Adresse eines in dieser Hinsicht kompetenten Rechtsanwaltes erfahren können.
Antworten
OpasJung:

Minikohle & Wulf

 
27.06.23 19:23
Das Geld ist nicht weg Ihr beiden.. Es haben nur andere...
Antworten
timur87:

Video Deol

4
27.06.23 19:40
Antworten
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#15555

Babu1:

Deol

 
27.06.23 19:46
Ich finde die Mailadresse nicht
Antworten
Der Pareto:

Der Krampf geht weiter

 
27.06.23 19:47
habe ich versehentlich gelesen .

Glück auf allen die diesen Weg gehen.
Antworten
Ms100Prozent:

"Der Kampf kann weiter gehen"

 
27.06.23 19:48
...ein kampf gegen windwuehlen? was auch noch sehr viel geld kosten kann! aussicht mau?! nein danke!

ohne konkrete informationen, welche moeglichkeiten man hier sieht ist das ein schwarzes loch fuer mich! im wahrsten sinne des geschriebenen! sorry deol.
Antworten
Babu1:

Deol

 
27.06.23 19:53
Welche E-MAIL ADRESSE?
Antworten
Geldpate:

Babu1:

 
27.06.23 19:54
steht unter dem Video
Antworten
Ms100Prozent:

@babu1: project.deol@gmail.com

 
27.06.23 19:56
Antworten
Der Pareto:

...ein kampf gegen windwuehlen?

2
27.06.23 19:57
windwuehlen? ... was ist dat denn .

Bitte nochmal den Don Quijote lesen ...

Lass die Verbliebenen mal machen - ich denke die wissen schon was sie tun.

DEOL hat einfache Fragen gestellt, die per BM beantwortet werden sollen.

Mach es oder lass es bleiben

Wo ist dein Problem MS100

Antworten
Babu1:

MS100

 
27.06.23 19:57
Danke  
Antworten
Ms100Prozent:

windmuehlen statt windwuehlen

 
27.06.23 19:59
danke fuer den hinweis.
Antworten
langolfh:

Klagen

5
27.06.23 20:05
Ich wünsche Euch alles Gute.
Für mich ist das Thema beendet.
Gute Aussichten hätte man gehabt,wenn man bei den Staatsanwalten vorgefühlt hätte,was die selber sehen oder benötigen um strafrechtliche Ansatzpunkte für Ermittlungen zu sehen.
Angefangen vom Xetra Delisting in Frankfurt,wenn Ermittlungen aufgenommen worden wären,
und eine außerordentliche HV einberufen worden und der Sonderermittler beantragt und eingesetzt worden wäre,würden wir nicht vor dem Nichts stehen.
Jetzt hilft Euch wenn überhaupt ein Petitionsverfahren in den Niederlanden,also über das Parlament,
oder tatsächlich ein EU Verfahren.
Bedenkt bei allem,zwei Vorstände,sind auch nicht so reich,haben alle Zeit der Welt sich arm zu rechnen,
so das selbst bei einer richterlich festgestellten Haftung für irgendetwas,bleibt umgerechnet pro Aktie kaum etwas übrig.
Da WHOA durch ist,erledigt sich durch den Freibrief auch EY mit ins Boot zu holen,irgendwie Gefälligkeitsgutachten etc.
Bedenkt Van Effectenbezitters sind auch keine kleinen Dummen.Die sind absolut davon überzeugt,das es keinerlei Aussicht auf Erfolg hat.Verstehen muss man das ja nicht,nur wenn man nun das erlebte Revue passieren lässt,Unfähigkeit und Unzuverlässigkeit auf der einen Seite,geschehen ist geschehen,aber auch das Urteil,nach dieser Anhörung,und dann noch das Finale Ende,
dann war das keine Panne,sondern genau so beabsichtigt und abgestimmt.
Und Menschenrechte / EU Verfahren, es wird keiner gezwungen in Aktien zu investieren,vor denen gewarnt worden ist und deren Bonität absolut zweifelhaft war.
Dazu ist es fast unmöglich Anfangsverdachte zu erhärten.Wenn selbst BaFIN nichts rausrückt zur Xetra Abmeldung,wegen Datenschutz ! und es legal ist,und nicht einklagbar,das Steinhoff bestimmte Dinge beantwortet,oder gar offenlegt,dann ist diese Behörde nicht hilfreich,sondern eher Hindernisse,
und verhängt Geldbußen,welche letztendlich den Anleger schädigen und den Staat belohnt.
Alles Gute für Euch trotzdem.
Antworten
Manro123:

Wo ist der Faberbericht der uns

5
27.06.23 20:05
Versprochen worden ist von der SdK!!!! Ich will diesen sehen....  
Antworten
einMitleser:

Gedankenspiel .... Ernst gemeint

 
27.06.23 20:06
Wenn ich falsch liege ... freu ich mich :

Die Gläubiger bekommen bei Auflösen (Delisten) 80 % überschrieben. ?
Die restliche 20% (der Aktien) wird in CVR ausgefolgt. ?
Von diesen 20% bekommen die Gläubiger ebenfalls 20 %. ?

Die CVR haben ein Ablaufdatum. ?
Wenn bis zu diesem Datum die 10 Milliarden nicht rückgezahlt sind (und somit kein PLUS vorhanden) verfallen die CVR.?
Das Ablaufdatum der Rückzahlung der 10 Milliarden liegt aber NACH dem Ablaufdatum der CVR.?

Wenn das so wäre ist ..... brauchen  die Gläubiger nichts tun. Keine Aktien jetzt einsammeln etc., einfach warten bis zum Ablaufdatum der CVR,  und nun jedes Jahr 10% Zinsen kassieren.

Beim Ablaufdatum verfallen die CVR.? Die Gläubiger haben dann automatisch 100% der neuen Gesellschaft.?

Vielleicht kann jemand ergänzen, richtig stellen und begründen.

Meine Gedanken, keine Kauf oder Verkaufsempfehlung ....
Antworten
langolfh:

Geheim

 
27.06.23 20:14
wie der PwC Bericht auch,ist der Farber Bericht.)
Antworten
KnattertonsNi.:

Herr Bauer sagte im Webinar, dass man ihn

2
27.06.23 20:22
anschreiben könne, um den Farber-Bericht zugeschickt zu bekommen. Ich denke er meinte damit die Personen, die sich damals daran finanziell beteiligt haben.
Antworten
schlacky:

noch ne kleine Hoffnung?

9
27.06.23 20:26
Also Mädels und Jungs unser Alptraum, das Delisting beginnt evtl. die Tage, aber für mich ist das ganze trotzdem nicht vorbei dann halt die CVR's. in welcher Form ist mir auch egal, weil mir nur eines mir nicht aus dem Kopf geht und zwar dass das alles für die SH-Holding zu Glatt hier in der Zustimmung des Gerichts gelaufen ist.
Dieser SH-Plan liegt vollkommen zu Gunsten der Gläubiger wo doch die Aktionäre bei einer WHOA Restrukturierung nicht wesentlich schlechter gestellt werden sollten. Dieser Vorschlag mit 10% Zins und tlw. mehr für die G7 ist aber kein Vorschlag einer präventiven Restrukturierung, nein das ist eine Verlängerung der Lebensdauer von SH, mehr nicht und das weis auch das Gericht, da ist auch keine Stiftung eine Lösung für eine Restrukturierung.
Aber sie haben letztendlich für den zweifelhaften SH-Plan entschieden obwohl auch noch viele wichtige unbeantwortete Fragen im Raume stehen. Dieser Entscheid ist meiner Meinung nach getroffen worden weil alle Gläubigergruppen zugestimmt hatten, denn in der Regel sind es eigentlich die Gläubiger die mit Vorschlägen einer Restrukturierung mit Einbußen (Schuld.-oder Zinsreduzierung) nicht zustimmen und ein Gericht dementsprechend ablehnenden Gläubiger überstimmt um der Restrukturierung freien Lauf zu gewährleisten.
Doch in unserem Falle waren es wir die das Vorhaben vom Management ablehnten, doch das Gericht sieht in der Spitze nur die Restrukturierung von SH. deshalb diese Entscheidung, ob diese Restru. erfolg hat oder nicht das spielt nicht die primäre Rolle, Hauptsache es geht für das Unternehmen weiter, das ist die Milch in der Kuh.
So und jetzt aber meine kleine/große Hoffnung! Warum braucht es drei Wochen der Entscheidungsbegründung?

Hm...denke dass hier das ganze Konstrukt der CPU's; der Stiftungen;
der Holding an sich selbst;
oder wer sind die G7 Gläubiger mit ihren Statuten;
Warum werden die Aktionäre so gut wie enteignet? obwohl doch nur keine Zinsverlängerung der Gläubiger droht aber keine Insolvenz, da die Tochtergesellschaften prächtig verdienen, siehe auch die das Eigenkapitalvergleich B.R.F. zu  EY. u.v.m.

Deshalb habe ich die wohl letzte Hoffnung dass das Gericht bei der Entscheidungsbegründung für Steinhoff und auch den G7  noch Auflagen!!! zu dem SH Plan festlegt, so dass die Aktionäre auch eine Garantie bzw. Sicherheiten bekommen dass die CVR's auch werthaltig nach drei Jahren sind.
Auf jeden Fall gehe ich jede Chance mit.

Normalerweise sollte jeder jeder jeder  der 1500 Aktionäre bis zur Verkündung der Begründung das Gericht anschreiben und sein Unverständnis mit all den ungelösten Fragen zum Urteil mitteilen.
Wir könnten eine Petition starten!

Beste Grüße
@Hölli...schade um deine Entscheidung!
Antworten
Basketballeki:

@schlacky

 
27.06.23 20:34
Petition,bin mit dabei

Antworten
guni:

DEOL - Man macht keine Gewinne mit Hoffnung

 
27.06.23 20:35
Sorry, aber du machst Dich langsam lächerlich. Es wurde doch deutlich mittgeteilt dass das WHOA nicht angefochten werden kann. Jetzt nochmal Geld hinterher werfen ist von Borniertheit getriebener Schwachsinn!

Wer nicht aussteigt nimmt halt die CVR's  und gut ist!
when nothing goes right... go left!
Antworten
SzeneAlternat.:

Man kanns kaum glauben

 
27.06.23 20:36
Aber wie ich vermutet habe...der Thread wird noch Jahre weiterlaufen.....
Antworten
KnattertonsNi.:

Quelle: Webinar bei 1:15:52

 
27.06.23 20:41
Antworten
JimmyGemini:

Das WHOA ist nur nicht in Europa anfechtbar

5
27.06.23 21:02
Außerhalb, also z.B. in Südafrika, wo sich Richter auch zuständig fühlen für Steinhoff, denn es sei ein südafrikanisches Unternehmen oder in den USA, ist es anfechtbar.
Südafrika hätte sich angeboten. Nun wird es schwierig und wer sammelt jetzt noch Geld für Anwälte in Südafrika, wo die Richter ein bestehendes Urteil in den Niederlanden ablehnen müssten.
SdK ihr habt versagt!
Antworten
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