nachfolgend aufgeführten Textpassagen beziehen sich auf Quelle: (Abschlussbericht zum SoP 2021)
steinhoffsettlement.com/media/3565094/...tion_265__1__dba.pdf
Dieses Dokument bezieht sich auf die abschließende Betrachtung der vom Gericht eingesetzten Berater zum SoP Verfahren 2021. F. Verhoeven and C.R. Zijderveld, SoP Administrator.
Um Fehlinterpretationen vorzubeugen, zu diesem Zeitpunkt hatte Steinhoff einen Anteil von 68% an Pepkor (PPH)
Das sich die Parteien über den beizulegenden Wert alles andere als einig waren….nachfolgend.
Begriffsbestimmung:
Analysis Group Ltd ("AG"). Die AG wurde von Linklaters LLP (dem Rechtsberater von SIHNV und SIHPL) im Namen von SIHNV beauftragt.
S.14 v.30
In ihrem Basisszenario geht die AG davon aus, dass nach der Veräußerung der PPH–Beteiligung …… die Erlöse von den südafrikanischen Unternehmen im August 2024 an SIHL ausgeschüttet werden können und dass nach der Erfüllung der Verbindlichkeiten bei SIHL zum 31. August 2026 ein geschätzter Eigenkapitalwert von 1,4 Mrd. EUR bei SIHL verbleibt, der zur Ausschüttung an SIHNV zur Verfügung steht.
S. 17 v. 30
……. Beteiligung an der PPH wird von der AG zum 31. August 2031 mit 1.634 Mio. EUR bewertet, während der Finanzberater einen illustrativen sensiblen Wert der PPH zwischen 2.257 Mio. EUR und 2.512 Mio. EUR ermittelt hat……
AG weist darauf hin, dass der (erzwungene) Verkauf der ….. PPH-Beteiligung in einem Liquidationsszenario mit erheblichen Abschlägen in der Größenordnung von 25% bis 50% verbunden ist…… Der Finanzberater erkennt die Notwendigkeit eines Abschlags an (und stimmt ihr zu), ist aber mit bestimmten Annahmen, die AG zur Untermauerung ihres Abschlags verwendet, nicht einverstanden.
Insgesamt ist der Finanzberater der Ansicht, dass ein geringerer Abschlag angemessener wäre, und geht von einem Abschlag von 15 % in einem niedrigen Fall und von 11 % in einem hohen Fall aus.
Dies alles noch vor dem Hintergrund eines Sanierung–Gedankens des Konzerns und nicht der Finanzgläubiger.