Fest steht im Moment wohl, daß alles, was eventuell doch noch zu unseren Gunsten nachkommen könnte, von BaFin etc., jedenfalls zeitlich einen ziemlich langen Atem benötigen wird. Da schreibe ich die Sache in Gedanken erst mal ab und nehme es, falls irgendwann noch was kommt, dann als nette Überraschung. Auch wenn ich es nicht so dringend vergessen muß, daß ich mich deshalb zu einem sofortigen Verkauf hinreißen ließe, ich habe keine sonderliche Lust, mich gedanklich noch allzu viel länger mit Steinhoff zu befassen, und stelle mich darauf ein, daß ich spätestens mit dem Ende des gestern genehmigten Prozesses sofort mit dem Vergessen anfangen werde.
Für mich stellt sich gerade auch die Frage, ob es wirklich ratsam ist, seine Aktien zu verkaufen und wieder zurückzukaufen, um den Verlustvortrag zu nutzen, wie das hier im Forum mehrfach empfohlen wurde. Ich bin mir unschlüssig, was das betrifft. Hätte das u. U. einen Einfluß auf meinen Status als Berechtigter, falls doch noch was gegen Steinhoff nachkommen sollte? Ich habe für das Webinar wahrscheinlich keine Zeit, aber könnte irgendwer das dort fragen? - Danke! :-)
Was mir gerade im Zusammenhang mit meiner Frage über etwaige Hindernisse einer Zustimmung des Gerichts nach Durchführung des WHOA durch den Kopf ging: War DAS vielleicht der Grund dafür, daß Steinhoff den Aktionären auch im Fall einer Ablehnung des Restrukturierungsplans und der Einleitung dieses Verfahrens auf einmal so großzügig weiter dieses 20 % der Anteile zugebilligt hat? Also, wäre eine Totalenteignung der Aktionäre für niederländische Richter wohl doch ein unüberbrückbares Hindernis gewesen. Ich frage mich ja, ob die Rechtsverdreher von Steinhoff da von alleine draufgekommen sind oder aus den einschlägigen niederländischen Kreisen einen Wink bekommen haben. Gehen wir vorsichtshalber mal davon aus, daß alle Hindernisse, die nicht von vornherein unüberbrückbar sind, von holländischen Gerichten in einem Steinhoff-freundlichen Licht gesehen und abgenickt werden. Trotzdem würde mich interessieren, was für "Kann-Stolpersteine" da sonst noch enthalten sein könnten. Das müßte die SdK doch eigentlich wissen oder herausfinden können.
Für mich ist jedenfalls klar, daß ich bezogen auf die finanzielle Seite die CVRs niemals einer Abfindung, wie nach deutschem Recht vorgesehen, vorziehen würde. Daß man damit besser fährt, halte ich nämlich für ausgeschlossen. Es würde voraussetzen, daß die Mehrheitseigentümer der Steinhoff-Nachfolgekonstruktion, nämlich die Gläubiger mit ihren 80 %, künftig nicht mehr die kriminelle Energie haben würden, um die anderen 20 % weiter zu betrügen. Daß das wirklich passieren könnte, dafür sehe ich aber überhaupt keine Anhaltspunkte, und im Gegenteil sind die Chancen, sich gegen dies zur Wehr setzen, ja sogar noch um ein Vielfaches schlechter als bei Aktien. CVR akzeptiere ich höchstens dann, falls das die Voraussetzung dafür sein sollte, irgendwann später vielleicht doch noch an einer erzwungenen Rückerstattung der Beute einen Anteil zu bekommen. Aber das kann ich mir eigentlich nicht vorstellen.