Zeitpunkt: 20.04.20 12:53
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Kommentar: Marktmanipulation vermutet
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ich würde das jetzt nicht überbewerten
".. Ich würde mich auch um jeden Preis arm rechnen, so wie Steinhoff, um so günstig wie möglich einen Vergleich mit den Klägern hinzukriegen.
Eine Bilanz, die dann den operativen Turnaround bei einigen Töchtern zeigt, ist einfach kontraproduktiv. .."
auch die Kläger verfügen über ein "Mindestmass" an betriebswirtschaftlicher Qualifikation.
Und alleine der erwartete Cash-Bestand von vmtl. gut über 2Mrd. hat schon für sich einige Aussagekraft, bzw. könnte ein "Pfund zum wuchern" werden.
Auf der einen Seite schnell verfügbar machbares Betriebsmittel um besser als der ein oder ander Mibewerber über die Kriese zu kommen(neben den staatlichen Mitteln), auf der anderen Seite evtl. ein Objekt vorzeitiger Begierde auf Gläubigerseite.
Ichw eiss...noch liegt es quasi als Gegengewicht für PIK in der Bilanz und überhaupt und sowieso haben wir ja die CVA Vereinbarungen...
...wobei es vor allem um Rechtssicherheit geht, damit nicht eine Partei eigenmächtig handeln kann. Allerdings, bei Konsens wäre alles möglich. Ein Vorteil diess aussergerichtlichen Quasi-Reorganisationsplanes. Es muss nicht sein, aber wäre es so abwegig?
Ein Blick zu Conforama.
Ich nehme an, dass die mit den Gläubigern vereinbarten Restrukturierungsfortschritte seit dem Einfluss der Covid19-Krise nicht mehr erreicht werden. Dennoch glaube ich nicht, dass die H7(H9) den "Stöpsel ziehen" werden. Warum?. Was wollen sie unter diesen Umständen mit dem Kübel und ausserdem.....solange die Angelegenheit mit Seifert nicht ausgeklagt ist, warum sollte ein Interesse daran bestehen sich eine ungeklärte Rechtslage zusätlich mit einzuverleiben.
Mancher Freund kann mehr Feind sein und manch scheinbarer Feind ist mehr Freund. Alles hat mehrere Aspekte und mindestens zwei, wenn nicht drei oder mehr Seiten - vielleicht denkt der eine oder andere beim Kampf um die Lufthoheit hier am Stammtisch auch mal daran.
So, noch mal neuer Versuch, der Link wurde vorhin nicht mitgepostet:
Also lt. Vereinbarung mit den Gläubigern im CVA gilt für Finanzberichte folgende Abmachung:
"Finanzberichte
(b) ab (und einschließlich) dem Finanzjahr, das am 30. September 2019 endet, sobald sie verfügbar sind, auf jeden Fall aber innerhalb von 180 Tagen nach dem Ende jedes seiner Finanzjahre (oder innerhalb von 270 Tagen nach dem Ende des Finanzjahres, das am 30. September 2019):
(i) seine geprüften konsolidierten Jahresabschlüsse für das betreffende Finanzjahr"
Weiter unten in den Absätzen für Einzelabschlüssen schreibt man von Werktagen.
Das Thema hatte ich so noch gar nicht bedacht. Würde die Sach noch weiter dehnen können.
Aber ich hatte insgeheim mit Verschiebung gerechnet.
Gehört bei Steinhoff irgendwie dazu, man sollte immer vom Ungünstigsten ausgehen, dann ist die Enttäuschung nicht ganz so groß.
Wer nachlesen möchte:
www.luci-is.com/steinhoff
SEAG CVA-Amended Documents
01 - Project Orange - SEAG - 1L Facility Agreement - Comparison
S.139
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