Für die Kläger gibt es Grenzwerte, die nur durch 80 % der "Super Majority Guarantee Creditors" erhöht werden können.
Es geht immerhin um die Garantien seitens SIHNV für ihre Kredite und da stehen sie in der Hitliste leider über den Aktionären die Klagen.
Ich habe mal versucht, den ganzen gordischen Knoten um den 30. November 2019 und die "ominöse" Summe von ca. 676 Mio € zu entwirren.
Ich hoffe, es liest sich einigermaßen verständlich:
Definitionen:
Super Majority Guarantee Creditors: mind. 80 % aller von der SIHNV garantierten Zahlungsverpflichtung profitierenden Kreditgeber.
Simple Majority Guarantee Creditors: mind. 50 % aller von der SIHNV garantierten Zahlungsverpflichtung profitierenden Kreditgeber.
Settlement Value oder Vergleichswert:
Also bis und einschließlich 30. November 2019 mit 2-monatiger Verlängerungsoption:
Entschädigungssumme berechnet auf 20 % der indirekten Aktienbeteiligung der SIHNV an PHL, wie in der CVA PHL-Notice dargelegt wurde.
Was besagt CVA PHL-Notice?
Es handelt sich um eine vom verantwortlichen Settlement Assets Financial Adviser für das Vergleichsvermögens bereitgestellte Bekanntmachung für die Entschädigungssumme, in der ein Betrag in Höhe des Wertes von 20 % der indirekten Beteiligung von SIHNV an PHL zum 30. November 2018, umgerechnet in Euro zum Kurs von 15.700 EUR/ZAR, angegeben wird.
Diese Summe, das wurde mal von einem Foristen im Ariva Forum zusammengerechnet, entspricht etwa einer im „English Security Agreement“ für das SFHG CVA gesicherten Forderung der SIHNV gegenüber der SFHG in Höhe von rund 676 Mio €.
Für diese Summe wurde auch schon ein Kontosicherungsvertrag geschlossen bei der Oldenburgischen LB, so dass der elektronische Weg der Entschädigungszahlungen auch gesichert ist und nicht durch anderweitige Forderungen gepfändet werden kann.
Was passiert nun nach dem 30. November 2019?
Hierfür wurde eine weitere Verfahrensanweisung im Umbrella Agreement der SIHNV definiert:
Dazu wird durch den Settlement Assets Financial Adviser eine weitere vierteljährliche Prüfung vorgenommen und eine Quarterly PHL Notice erstellt.
Die Berechnungsgrundlage für den dann anzugebenden Wert erklärt sich folgendermaßen:
Es wird der volumengewichtete durchschnittliche Aktienkurs der PHL für die 30 Tage vor dem Quartalsdatum, multipliziert mit der Anzahl der Aktien der PHL, die sich am betreffenden Quartalsdatum indirekt im Besitz von SIHNV befinden (zum Kassakurs in Euro umgerechnet). Die Anzahl der Aktien in der PHL Beteiligung stieg im Januar aufgrund der Scrip Dividende von 2,45 Mrd Aktien auf 2,47999437 Mrd Aktien.
Ab dem 30.November 2019 wären hier die Quartalstermine:
„Quartalsdatum bedeutet 1. Juni, 1. September, 1. Dezember und 1. März in jedem Jahr, das am und ab dem 30. November 2019 beginnt, oder, wenn der 30. November 2019 gemäß diesem Abkommen verlängert wird, dann der erste Tag des auf diese Verlängerung folgenden Monats und der erste Tag jedes dritten darauf folgenden Monats.“
Und hier hakt es, da wir über keinerlei Informationen verfügen, ob der 30. November 2019 verlängert wurde oder ob es bei dem normalen Termin blieb oder bis zu 2 Monate verlängert wurde.
Warum?
Die Berechnungsgrundlage bis 30. November 2019 basiert auf der CVA PHL Notice.
Wird der 30. November 2019 verlängert, hat diese Berechnungsgrundlage weiterhin Bestand und es bliebe für maximal weitere 2 Monate nun bei den oben genannten 20 % der indirekten SIHNV Beteiligung über die AINSLEY HOLDINGS (PTY) LTD an der Pepkor HL (PHL) zum 30. November 2018, umgerechnet in Euro zum Kurs von 15.700 EUR/ZAR.
Nach dem 30 November 2019 als Stichtag und ohne von der Möglichkeit der 2-monatigen Verlängerung Gebrauch gemacht zu haben, sieht die Berechnungsgrundlage für die erste zum 01. Juni 2020 dann zu erstellende Quarterly PHL Notice folgendermaßen aus:
Es wird der niedrigere Wert von 20 % der indirekten Beteiligung genommen und zwar zwischen der CVA PHL Notice und der Quarterly PHL Notice.
Also bis 30. November 2019 wäre alles mit 676 Mio € erledigt gewesen.
Muss der Vergleichswert (Settlement Value) aus der CVA PHL Notice nun erhöht werden, dann ist hierfür die schriftliche Zustimmung der Super Majority Guarantee Creditors erforderlich.
Falls der Wert der Quarterly PHL Notice niedriger ist als der CVA PHL Notice Wert dürfen die Simple Majority Guarantee Creditors auf bis zu 30 % erhöhen, wenn der daraus entstehende Wert unterhalb des Wertes der CVA PHL Notice bleibt.
Also zusammenfassend gesagt, bedarf eine Erhöhung über den CVA PHL Notice Wert einer Zustimmung der Super Majority Guarantee Creditors und bis zu diesem Wert genügt eine Zustimmung der Simple Majority Guarantee Creditors.
Warum hat man die PHL Beteiligung der SIHNV hierfür zur Berechnungsgrundlage genommen?
SIHNV hat für die CVA´s der SFHG und der SEAG keine Sicherheiten zu bieten, die müssen diese beiden Tochtergesellschaften mit ihrem Rattenschwanz selber stemmen.
SEAG ist über gesicherte Forderungen ausreichend bestückt.
SFHG dagegen, bis auf den Titan Loan von 206 Mio € und einer Forderung von 676 Mio € gegenüber der SIHNV, sieht gegenüber den Bondschulden schlechter aus, zumal es mit dem Rattenschwanz hakt.
SIHNV hat nun für die fehlenden Sicherheiten Garantien gegeben, die sich aus seiner werthaltigen südafrikanischen PHL Beteiligung ergibt.
Diese Beteiligung steht den Gläubigern im Realisierungsfall zur Verfügung und dient für eine Berechnung der maximalen Entschädigungshöhe, die der SFHG/SIHNV-Forderung entspricht. Mehr ist für Kläger nicht zu holen, außer der Wert der PHL Beteiligung steigert sich über die Höhe der SFHG/SIHNV Forderung und die Super Majority Guarantee Creditors stimmen schriftlich zu.
Momentan dürften sich die Kläger wohl über den Wertverlust der PHL-Beteiligung etwas ärgern, denn diese wird wohl bei der zum 01. Juni 2020 zu erwartenden Quarterly PHL Notice unter dem Wert der SFHG/SIHNV Forderung liegen und wird wohl auch nicht mit 30 % Erhöhung an diesen Wert herankommen.