Anstelle der Klägerparteien würde ich nicht zu lange den Kuchen auf dem Tisch stehen lassen, die Gläubiger PIK-en halbjährlich was ab ;-)
Spaß beiseite, solange der ganze Kübel seinen Schuldendienst erledigt, passiert von Gläubigerseite nix, also bis 31.12.2021.
Wo wollen die Kläger also Entschädigung rausziehen?
Die Europalinie ist safe!
Man kam ihnen ja schon mit der Freigabe des alten SIHNV-SFHG Intercompany Darlehen entgegen.
Eigentlich gehörte dies zu den Security Assets der SFHG (siehe SC) und ist nicht Bestandteil der Finco 1 21/22/23 Darlehenslinien, wie man auch gut im CVA Proposal der SFHG, Annex 5 sieht (SC).
Ok, man kann eine Verrechnung mit Titan Loan machen und noch ein paar andere von SIHNV einklagbare Ansprüche gegen rechnen. Aber damit war es das dann auch.
Pepkor ZA verkaufen?
Ist ja selbst Gegenstand einer Klage, Dank Wiese ;-)
Ein paar Pref. Shares von SIHL als Entschädigung?
Kann man eventuell auch noch in Erwägung ziehen, gibt aber auch dort momentan keine klare Bilanzaussage, wurde ja auch geschoben.
OK, SIHPL hat ja auch noch Vendorclaims an der Backe, das kann bis zu deren Inso natürlich gehen, aber wenn ich die Gesellschaftsstruktur in ZA anschaue, läuft der Strang zu den Opcos an denen glatt vorbei.
Also spannend ist diese Klagegeschichte allemal, bringt einen gewissen Nervenkitzel mit sich ;-)
(Verkleinert auf 45%)

